wie oft kann man eigentlich ohne schwerwiegende folgen durch die praktische fallen...bei mir haperts da irgendwie ...
und was passiert dann???
hilfe plz
Thema
Re: hmm praktische durchfallen...
Autor
Gast
schrieb am Mittwoch, 22. September 2004
Text
>wie oft kann man eigentlich ohne schwerwiegende folgen durch die praktische fallen...bei mir haperts da irgendwie ... > >und was passiert dann??? > >hilfe plz
ich bin auch 1 mal durchgefallen .. hab nächste woche 2te prüfung .. du darfst 3 mal durchfallen .. wenn du das 3te mal auch durchgefallen bist dann hast du eine sperre von 3 monaten .. (fahrstunden kannst du aber nehmen) aber hast halt 3 monate keine prüfung >
>wie oft kann man eigentlich ohne schwerwiegende folgen durch die praktische fallen...bei mir haperts da irgendwie ... > >und was passiert dann??? > >hilfe plz >nach 2x durchgefallen muß man zum ...entest!
>>wie oft kann man eigentlich ohne schwerwiegende folgen durch die praktische fallen...bei mir haperts da irgendwie ... >> >>und was passiert dann??? >> >>hilfe plz >>nach 2x durchgefallen muß man zum ...entest! >
Man muß nicht zum ...entest. Nach 3 durchgefallenen muß man wie schon gesagt wurde 3 Monate pausieren und hat dann wieder 3 Versuch und dann wieder 3 Monate pause. Dies wiederholt sich so lange, bis man bestanden hat. Manchmal ist es aber vorher besser, man wechselt die Fahrschule, dies ist auf dauer nicht nur kostengünstiger, sondern auch manchmal für einen persönlich besser. Ich würde mich erst zur nächsten Prüfung melden lassen, wenn ich mir selber hundertprozentig sicher bin, das ich sie bestehe. Eine druchgefallene Prüfung ist immer mit hohen kosten verbunden.
>>... Nach 3 durchgefallenen muß man wie schon gesagt wurde 3 Monate >>pausieren und hat dann wieder 3 Versuch und dann wieder 3 Monate >>pause. Dies wiederholt sich so lange, bis man bestanden hat....
Stimmt fast, es fehlt nur der Hinweis, dass die Theorieprüfung lediglich 1 Jahr gilt. Aber in diesem Jahr kannst Du soviele Versuche fahren, wie Du mit den o.g. Unterbrechungen unterbringen kannst.
>falls man die FS wechselt...muss man dann bei der neuen FS nochmal das volle programm ( überland , autobahn...blabla ) >durchziehen...??? > >oder muss überhaupt irgendwann mal dieses programm neu gestartet werden , wenn man bie der praktischen ständig versagt?? > Nein du mußt dir bei einem wechsel von deiner alten Fahrschule die Sonderfahrten bescheinigen lassen, dann muss man sie auch nicht wiederholen. Die Theorie läuft schon wie beschrieben nach einem Jahr ab, so ist das auch mit den Sonderfahrten. nach einem Jahr muss man dann alles noch einmal von vorne machen.
>>falls man die FS wechselt...muss man dann bei der neuen FS nochmal das volle programm ( überland , autobahn...blabla ) >>durchziehen...??? >> >>oder muss überhaupt irgendwann mal dieses programm neu gestartet werden , wenn man bie der praktischen ständig versagt?? >> >Nein du mußt dir bei einem wechsel von deiner alten Fahrschule die Sonderfahrten bescheinigen lassen, dann muss man sie auch nicht wiederholen. Die Theorie läuft schon wie beschrieben nach einem Jahr ab, so ist das auch mit den Sonderfahrten. nach einem Jahr muss man dann alles noch einmal von vorne machen. > Die Ausbildungsbescheinigung über die Sonderfahrten gilt 2 Jahre!
>>>falls man die FS wechselt...muss man dann bei der neuen FS nochmal das volle programm ( überland , autobahn...blabla ) >>>durchziehen...??? >>> >>>oder muss überhaupt irgendwann mal dieses programm neu gestartet werden , wenn man bie der praktischen ständig versagt?? >>> Da Du schon eine Prüfung hinter Dir hast, liegt deine Ausbildungsbescheinigung über die Sonderfahrten Deiner Prüfungsakte schon bei. Du müsstest also bei einer neuen FSch lediglich mit dem FL und dem Auto einig sein. Allerdings gibt es da eine Bearbeitungsnummer unter der Deine Prüfungsakte abgelegt ist, die musst du bei der 'alten FSch' erfragen und der 'neuen FSch' mitteilen, damit die Dich zur Prüfung anmelden können.
>wie oft kann man eigentlich ohne schwerwiegende folgen durch die praktische fallen...bei mir haperts da irgendwie ... > >und was passiert dann??? > >hilfe plz > Eine nicht bestandene praktische Prüfung hat keine "schwerwiegende Folgen" - die Prüfung ist nicht bestanden - Ende. Danach hast Du zwei Möglichkeiten: zu Fuß gehen oder Wiederholungsprüfung. Bei der Wiederholdungsprüfung hast Du zwei Möglicheiten: bestehen oder nicht bestehen. Bei nicht bestehen hast Du wieder zwei Möglichkeiten ...