kennzeichen hinterder windschutz scheibe

  • kennzeichen hinterder windschutz scheibe
     sebi22
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    was kann jetzt passieren ich war schon bei einen aufbau siminar
    und heute morgen bin ich angehalten worden und mein kennzeichen war in der windschutz scheibe weill mein halterung gestern kaput geganngen ist da mann da w für wuppertal nicht lesenkonnte hat er gesagt ich bekomme ein anhörhrungs bogen was dann ist der führerschein jetzt weg bin noch in der probezeit
  • Thema
    Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    Wenn das dein zweites Delikt ist, so wie ich das hier lese, dann passiert dir gar nichts. Du bekommst deine Strafe normal und zusätzlich noch eine bitte vom Straßenverkehrsamt in Zukunft brav zu sein. Ausserdem rät man dir zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Die ist aber freiwillig.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      sebi22
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text

    was passiert dann wenn noch mal was pasiert

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    Fahrerlaubnisentzug (nicht verwechseln mit Fahrverbot)!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >Fahrerlaubnisentzug (nicht verwechseln mit Fahrverbot)!
    >
    >Chris (FL)

    Hallo Chris!
    Da wird kaum viel passieren, ausser ein Bußgeld.
    Ich bin der Meinung, daß es ein B Verstoß ist.
    Nicht immer gleich das schlimmste annehmen.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    Wir waren schon beim 3. Delikt. Ein Delikt besteht immer aus 1xA oder 2xB Verstoß, ein einziger B Verstoß ist noch kein Delikt. ;)

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    da passiert überhaupt gar nix. die ganze sache ist lt. bußgeldkatalog mit 10 € bewehrt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: kennzeichen hinterder windschutz scheibe
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >da passiert überhaupt gar nix. die ganze sache ist lt. bußgeldkatalog mit 10 € bewehrt.
    >
    >holger

    Hallo Holger!
    Hab ich doch gesagt, außer Buß- oder Verwarnungsgeld keine weiteren Maßnahmen.
    Hans Fl.

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