klasse M - was darf ich???

  • klasse M - was darf ich???
     Frau
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    hallo.
    habe vor kurzem klasse b gemacht und fahre zur zeit einen Roller.nun meine frage(n): wo darf ich damit überall parken? und darf ich während der fahrt walkman.mp3 etc hören?

    schon mal danke im vorraus für die antworten..
    mfg Frau
  • Thema
    Re: klasse M - was darf ich???
    Autor
      guest1416
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Text
    >hallo.
    >habe vor kurzem klasse b gemacht und fahre zur zeit einen Roller.nun meine frage(n): wo darf ich damit überall parken? und darf ich während der fahrt walkman.mp3 etc hören?
    >
    >schon mal danke im vorraus für die antworten..
    >mfg Frau


    Du darfst auf ganz normalen Parkplätzen parken.
    Während der Fahrt darfst du kein Walkman/mp3/... hören.
    Dies darfst du nichteinmal als Fahrrad fahrer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: klasse M - was darf ich???
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Text

    >Während der Fahrt darfst du kein Walkman/mp3/... hören.
    >Dies darfst du nichteinmal als Fahrrad fahrer.
    ----------------------------
    Darf man wohl.
    Nur darf man nicht beide Ohren durch den "Knopf im Ohr" verschließen.
    Eins ist okay.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: klasse M - was darf ich???
    Autor
      Frau
      schrieb am Montag, 27. August 2007
    Text
    >danke für die antworten. noch eins: darf ich auch auf bürgersteige parken? sehe das so oft? also sofern ich niemanden behindere?



    >>Während der Fahrt darfst du kein Walkman/mp3/... hören.
    >>Dies darfst du nichteinmal als Fahrrad fahrer.
    >----------------------------
    >Darf man wohl.
    >Nur darf man nicht beide Ohren durch den "Knopf im Ohr" verschließen.
    >Eins ist okay.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: klasse M - was darf ich???
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Text
    darf ich auch auf bürgersteige parken? sehe das so oft? also sofern ich niemanden behindere?

    -------------------------------

    § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO:
    "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."

    In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass es auf die Stadt und die/den Angestellten des Ordnungsamtes ankommt.

    Mit meinem Motorrad habe ich noch nie Schwierigkeiten gehabt wenn ich bei ausreichend Platz auf dem Gehweg stand. Allerdings bin ich mir durchaus bewusst, dass es nicht immer so bleiben muss.
    Abgeschleppt werden dürfen die Fahrzeuge dann, wenn der verleibende Durchlass zu eng für einen Zwillingswagen bzw Rollstuhl ist, eine Zufahrt behindert oder sich in einem Rettungsweg befindet.
    Ansonsten bist du mit einem Ticket dabei ---> wie gesagt, je nach Strenge des Ordungamtes, bzw der Polizei

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: klasse M - was darf ich???
    Autor
      Lucky_Beginner
      schrieb am Samstag, 8. September 2007
    Text
    Was darf ich mir Klasse M ?


    > Lass mich überlegen.... nicht viel !!!

    Auf den Beitrag antworten


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