kleiner Unfall

  • kleiner Unfall
     red_rockstar
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Hallo erstmal,
    Ich hab jetzt seid fast 2 Jahren meinen Lappen, hab aber gestern durch eigene Blödheit leider nen kleinen Unfall gebaut.
    Ich habe beim rechts abbiegen aus einer Einfahrt mit meiner rechten hinteren Seite die Stoßstange eines parkenden Autos erwischt. Glücklicherweise kam der Besitzter relativ schnell und wir haben uns darauf geeinigt nicht die Polizei zu rufen. Ausserdem zahle ich den Schaden aus meiner Tasche.
    Der Schaden am eigenen Auto hält sich in Grenzen. Der Streifen auf der Tür ließ sich nach einiger arbeit wegpolieren. Von daher dürfte der Schaden am anderen Auto auch nicht allzu groß sein. Der Besitzer geht heute in eine Werkstatt und lässt den Schaden beheben.
    Jetzt zu meiner Frage: Kann ich im nachhinein noch irgendwie rechtlich belangt werden? Oder kann es im nachhinein noch irgendwie zu einer Anzeige kommen, wenn der Geschädigte auf einmal denkt mich fertig machen zu wollen?

    Würde mich über Antworten freuen

    P
  • Thema
    Re: kleiner Unfall
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    natürlich kann er dich noch anzeigen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: kleiner Unfall
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    Können tut er das schon, aber ich würde mir darüber nicht all zu viele Sorgen machen, denn was hat er davon dich im Nachhinein anzuzeigen?! Ich denke mal wenn alles Glatt über die Bühne geht, findet der Geschädigte das auch besser!!!

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  • Thema
    Re: kleiner Unfall
    Autor
      EFS
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    Von einer Anzeige hat er ja nichts. Zumindest kriegt er dadurch ja nicht den Schaden ersetzt. Wenn ihr euch so geeinigt habt, dass Du selbst für den Schaden aufkommst, wartet er nur noch auf die Erstattung und dann ist die Sache erledigt. Ich würde aber raten, dass der Unfallgegner den Erhalt der Ausgleichszahlung quittiert und auch erklärt, dass die Sache damit erledigt ist und keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Wenn die Werkstattrechnung bzw. Kostenvoranschlag unüblich hoch ausfällt, ggf. mal nach Vorschäden fragen. Ab einer gewissen Summe lohnt es sich dann doch, die Versicherung regulieren zu lassen.

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