krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?

  • krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
     ratloseselternteil
      schrieb am Sonntag, 22. November 2009
    Sehr geehrte Mitglieder dieses Forums

    ich haben zwei Kinder, die seit Juli diesen Jahres eine Fahrschulausbildung hier in Bayern machen und ich brauche dringend Rat zu einem leider sehr komplizierten Problem.

    Also das Problem ist folgend:
    meine zwei Kinder besuchen dieselbe Fahrschule und haben denselben Fahrlehrer. Anfang November hatten sie praktische Prüfung gemacht und sind leider durchgefallen. Das ältere Mädchen ist schon zweimal durchgefallen und die jüngere einmal.

    Ein Tag nach dem Durchfallen hat sie sich dann die jüngere für die nächste Prüfung angemeldet und auch neue Fahrstunden vereinbart.

    Der Prüfungstermin wäre der kommende Mittwoch. Doch meine jüngere Tochter hatte sich leider am Montag im Sportunterricht ein Bänderriss geholt am Fuß und kann laut Arzt nach die nächsten drei Wochen den Fuß nicht benutzen. Noch am selben Tag hatte meine Tochter angerufen in der Zentrale der Fahrschule um alle Fahrstunden abzusagen und auch die Prüfung. Die Frau am Telefon hatte gezögert, aber angeblich vorzüglich schon die Fahrstunden storniert und die Prüfung meint sie müsse sie mal schauen.

    Die Arztbescheinigung hatten wir am Dienstag dann in der Fahrschule abgegeben, aber es wird gemeint dass wir die TÜV-gebühren von ca. 84 euro dann zahlen müssen.
    Am Freitag war ich dann persönlich vorbeigekommen an der Fahrschule, diese meinten aufeinmal dass die Fahrstunden und Prüfung gar nicht abgesagt wurden und dass meine Tochter gar nicht angerufen habe und auch die die Krankenscheinmeldung erst am Donnerstag und nciht Dienstag abgegeben hat, was eine totale Lüge ist ...

    Naja jedenfalls das Problem ist ... für die Führerscheinprüfung meiner beiden Kinder kostet es derzeitig schon fast 6000 Euro.
    Und sowie es aussieht müssen wir, obwohl meine Tochter derzeit auf Krücken ist und somit die praktische Prüfung gar nicht machen kann, die Tüvgebühren 84€ und die praktische Prüfungsgebühren von etwa 176 euro zahlen. Das dumme ist es steht auch noch im Vertrag dass wir es zahlen müssen. Wenn wir Pech haben auch die 5 Fahrstunden- da sie angeblich nciht gestrichen wurden. Es würde etwa 480 euro kosten. und zwar für gar nichts!!!

    Die Frage ist müssen wir trotz eines ärztlichen Attest diesen Betrag bezahlen? Würde ein Fahrschulwechsel helfen?
    Soll ich Rat bei der Verbaucherzentrale holen?

    Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank :(
  • Thema
    Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 22. November 2009
    Text
    Hallo, das ist in der Tat kompliziert.
    Verbraucherzentrale wird vermutlich nicht helfen können.
    Einen Versuch ist es aber wert.
    Ich empfehle Ihnen:
    1.- was die Kosten mit der Fahrschue betrifft, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schauen. Darin ist geregelt, wie lange vorher Fahrstunden bzw. Prüfungen abgesagt werden müssen. Im Normalfall 2 Tage vorher. Ansonsten werden 75% berechnet. Aber auch das entscheidet die Fahrschule. Sie kann auch weniger berechnen.
    2.- was die Prüfungsgebühren vom TÜV betrifft, rufen Sie bitte dort an und fragen danach. Bei uns prüft die DEKRA und verlangt von den Fahrschulen mindestens 3 Werktage vorher abzusagen um den Termin noch anderweitig vergeben zu können. Fragen Sie, ob trotz Krankenschein die Prüfungsgebühren für die bestellte Prüfung erstattet werden müssen. Ich denke, eher nicht. Kann aber nicht für den TÜV sprechen. Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. November 2009
    Text
    Hi,

    die wichtigste Frage:
    wer kann nachweisen, wann was gemacht wurde.

    Wenn Ihr nachweisen könnt, dass zeitnah nach dem Unfall angerufen wurde um die Stunden abzusagen und die Prüfung zu stornieren, dann ist dies in meinen Augen kein weiteres Problem mehr.

    Wenn das Attest vor der praktischen Prüfung vorlag (hier bei unserem Tüv kann es auch sehr zeitnah nachgereicht werden) dann storniert der TÜV die Gebühren.

    Ansonsten kann von Außen mal wieder recht wenig gesagt werden.

    Ein FS-Wechsel kommt dann in Frage, wenn das Verhältnis zum FL einfach nimmer stimmt.

    Versucht nen persönlichen Termin beim Chef zu bekommen und setzt euch mit dem hin und besprecht die Sache.

    Nur wenn der sich stur stellt und in keiner Form ein Entgegenkommen oder eine Einigungsbereitschaft zeigt, solltet ihr darüber nachdenken.

    Zu den Durchfallern kann man von außen wenig sagen, weil keiner war dabei.

    Unabhängig von der Qualität der Ausbildung passiert sowas.

    Kopf hoch und reden miteinander.
    Hat in vielen Fällen schon sehr geholfen

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      ratloseselternteil
      schrieb am Sonntag, 22. November 2009
    Text
    Vielen dank für die zwei schnellen Antworten. Ja wir haben wirklich nur Angst, dass die Fahrschule es alles herauszögert und unseren Krankenschein nicht akzeptieren und es dem TÜV zu spät übergibt. Wir haben zum Glück sicherheitshalber eine Kopie davon gemacht.
    Denn wir sind beunruhigt, nachdem die von der Fahrschule am Freitag unseren Anruf dermaßen bestritten haben - wir haben klar und deutlich abgesagt ... wir werden morgen versuchen den Chef anzurufen. Denn soviel Geld (möglicherweise 480 euro) für keine einzige Leistung können wir leider nicht akzeptieren.

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  • Thema
    Re: Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Sonntag, 22. November 2009
    Text
    da habt mal keine angst...wenn ihr wirklich alles zeitig gemacht hab und ein attest hab dann ist das alles auch kein thema in sachen zahlen...dann habt ihr euren teil dazu beigetragen und für keine leistungen muss man auch nix zahlen...weder bei der fs noch beim tüv...aber mal ne andere frage 6000 euro?für 2 schüler ergo 3000 pro nase das is schon happig viel oder?nicht das es sowas nicht auch öfters gibt aber sind die beiden wirklich solche problemfälle oder is die fs sauteuer?3000 euro geht ja schon richtig 100 stunden!das würd mich mal intressieren!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Rasender Roland
      schrieb am Montag, 23. November 2009
    Text
    Hallo,

    das finde ich sehr merkwürdig von der Fahrschule. Hier in Köln prüft der TÜV Süd und meines Wissens genügt es die Krankmeldung auch noch am Tag der Prüfung einzureichen (Gelber Schein).

    Mein Fahrleherer war bei der Generalprobe einen Tag vor meiner Prüfung derart sauer über meine Fahrkünste, dass er mitten in der Fahrt sagte. So es reicht, Du holst Dir morgen einen gelben Schein.

    Als ich fragte ob die Frist überhaupt reichen würde sagte er:"ja".

    Nun denn ich habe mich aber zusammen gerissen und am nächsten Tag die Prüfung bestanden ;).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 23. November 2009
    Text
    Hallo,

    bei uns in München wird die TÜV-Gebühr gutgeschrieben, auch wenn man erst am Prüfungstag krank wird und die Krankmeldung unmittelbar danach abgibt. Die Fahrschulen, die ich kenne, verlangen dann in der Regel ebenfalls keine Prüfungsgebühr.
    Versucht zuerst, die Angelegenheit mit dem Fahrschulinhaber zu klären. Wenn nötig, könnt ihr euch danach direkt mit dem TÜV in Verbindung setzen und im äußesten Notfall die Fahrschule wechseln.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. November 2009
    Text
    Ich kenne es nicht anders, als dass (auch beim Vorlegen der gelben AU am Prüfungstag) die TÜV-Gebühr zwar nicht zurückerstattet, aber doch für die nächste Prüfung gutgeschrieben wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. November 2009
    Text
    Upps, Kirsten, da waren wir wohl gleich fix ;o)
    Doch einen Sinn macht das Ganze dann doch:
    In München wird scheinbar es nach dem gleichen Prinzip gehandhabt, wie auch beim TÜV Nord.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      Ela 34
      schrieb am Montag, 9. Januar 2017
    Text
    Ich habe jetzt auch mal eine Frage kann der Tüv eine Krankmeldung ablehnen nur weil mein Sohn eine Folge Bescheinigung abgegeben hat zählt die AU dann nicht und man muss die Ptüfung bezahlen ?
    Wäre dankbar über Informationen
    LG Manuela

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: krank trotzdem prüfungsgebühren (praxis) zahlen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 10. Januar 2017
    Text
    >Ich habe jetzt auch mal eine Frage kann der Tüv eine Krankmeldung ablehnen nur weil mein Sohn eine Folge Bescheinigung abgegeben hat zählt die AU dann nicht und man muss die Ptüfung bezahlen ?

    Wie mit Krankmeldungen umgegangen wird, ist regional sehr unterschiedlich. Eine Verpflichtung, im Fall von Krankheit keine Gebühren zu verlangen, gibt es sowieso nicht. Bei einer Folgebescheinigung könnte ich mir gut vorstellen, dass die Verantwortlichen bei euch auf dem Standpunkt stehen, dass dieses Problem schon länger absehbar war und man bei einer frühzeitigen Meldung durchaus kulant hätte sein können. Das ist aber nur eine Vermutung.

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