lange Fahrten, Pflichtpause wie bei LKW?

  • lange Fahrten, Pflichtpause wie bei LKW?
     Gast(Alex)
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Hallo zusammen.
    Ich bin schon seit ein paar Monaten aus der Fahrschule heraus, habe aber eine mehr oder weniger wichtige Frage, die mir in der Fahrschule nicht beantwortet worden ist.
    Wie sieht das bezüglich den Pausen aus? Bei LKW-Fahrern ist es ja irgendwie vorgeschrieben, dass sie alle 2 Stunden eine Pause machen müssen und es wurde extra ein Gerät eingebaut, dass die Fahrtzeiten protokolliert.

    Wie sieht das denn nun aus, wenn man den Führerschein der Klasse B hat? Gibt es ähnliche Regelungen? Es wird schwer sein, zu überprüfen, wie lange ein Fahrer in seinem PKW unterwegs ist... Aber dennoch interessiert mich die Regelung. Ich meine, wenn jemand 7 Stunden am Stück fährt, wird diese Person evtl. in seiner Handlungs- und Reaktionsweise gegebenenfalls eingeschränkt sein. Was sagen die Versicherungen bei einem passierten Unfall dazu? Die Fahrtzeit wird in den Unfallberichten ja angegeben, dass man beispielsweise um 7 in Hamburg losgefahren ist und um 18 Uhr in München war, wo der Unfall passierte (11 Stunden, ich hoffe, das klingt halbwegs so, als würde man pausenlos gefahren sein). Haftet die Versicherung dann 'weniger'?

    Viele Grüße, Alex
  • Thema
    Re: lange Fahrten, Pflichtpause wie bei LKW?
    Autor
      RR
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    hallo alex,

    pflichtregelungen fuer private pkw fahrer,
    gibt es meiner meinung ganz sicher nicht!
    wie das im gewerblichen bereich aussieht, weiss
    ich leider aber nicht genau.
    wie das aber dann mit der versicherung aussieht,
    kann ich dir nicht genau sagen,
    schau vielleicht mal in deinen unterlagen,
    bzw deren geschaeftsbedingungen nach,
    ich habe aber ehrlichgesat noch nie etwas
    davon gehoert,
    waere aber mal eine interessante rechtsfrage...

    gruesse,
    konnte hoffentlich ein bisschen helfen

    rudolf

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  • Thema
    Re: Re: lange Fahrten, Pflichtpause wie bei LKW?
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 28. April 2006
    Text
    hi,
    "zwangspausen" wie beim lkw gibt es bei privaten fahrten mit dem pkw grundsätzlich nicht. da hat der gesetzgeber die verantwortung für die fahrfähigkeit alleine dem fahrer übertragen.bei einem unfall kann die versicherung bei erkannter übermüdung regress forderungen (5000€) stellen, der schaden wird aber auf jeden fall bezahlt. die strafen können dann empfindlich hoch werden, bis hin zu gefängnis.

    holger

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