leider zu schnell

  • leider zu schnell
     philip20
      schrieb am Sonntag, 22. Mai 2005
    hallo,
    bitte antwortet mir....
    wurde 3 tage vor ende meiner probezeit mit dem firmenwagen meiner zivildienststelle geblitzt, ich war in einer 70 zone zu schnell gewesen, leider weiß ich nicht mehr wie schnell genau ich war, ich meine aber mich daran erinnern zu können das die tachonadel um die 90Kmh gewesen war. Zählt der Zeitpunkt des Vergehens oder der Zeitpunkt des Busgeldverfahrens? Habe ich mit einer nachschulung zu rechnen? Wird der bußgeldbescheid einfach an die firma geschickt und muss dann einfach bezahlt werden oder wird von dem ausstellendem amt auch noch der fahrer ermittelt? bitte schnell antworten.

    MFG Philip

  • Thema
    Re: leider zu schnell
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 23. Mai 2005
    Text
    Hallo Philip,

    wenn das Auto auf eine Firma zugelassen ist, muss die den Fahrer nennen. Für die Probezeit zählt der Zeitpunkt der Tat. Du musst also mit Nachschulung, Probezeitverlängerung, Bußgeld und evtl. Fahrverbot rechnen. Es kann allerdings einige Monate dauern, bis die Aufforderung zur Nachschulung kommt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: leider zu schnell
    Autor
      FL-Freundin19
      schrieb am Montag, 23. Mai 2005
    Text
    >Hallo Philip,

    ab 21km/h zu viel musst Du zur Nachschulung.
    Vielleicht hast du ja glück gehabt. Ein paar km/h ziehen sie dir ja immer ab.

    LG, Tanja

    Auf den Beitrag antworten


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