mit alkohol am steuer erwischt...

  • mit alkohol am steuer erwischt...
     jelemaus
      schrieb am Montag, 20. Juni 2005
    hallo ihr lieben...
    mein freund hat am freitag wegen alkohol am steuer seinen FS verloren...Man muss dazu sagen er ist ein toller autofahrer hat seit ca. 10 jahren den führerschein keine punkte und ist noch nie strafrechtlich in erscheinung getreten...Aber am donnerstag abend war fussball und er hat wohl sehr viel getrunken...War aber um elf schlafen ist um sieben aufgestanden und um halb aucht fahren wir dann immer zusammen zur arbeit!!!
    er ist ca. 15 km/h zu schnell gefahren und wir dann angehalten worden weil die polizei einen verkehrskontrolle gemacht hat...na klasse die erste frage nach alkohol die haben das wohl auch gerochen und er durfte pusten...Dann das erschreckende ergebnis: 1,8 Promille...wie kann das sein. man hat ihm nix angemerkt und er istauch wirklich keine alkoholiker ich wohne ja mit ihm zusammen und das wüsste ich...Wir mussten dann mit zur wache blutabnahme...was passiert denn jetzt bei einem Ersttäter...wie lange ist die sog. Sperrfrist und was ist mit MPU???
    danke für jede antwort...ist wirklich wichtig mein freund braucht den FS dringend auch wegen der arbeit

  • Thema
    Re: mit alkohol am steuer erwischt...
    Autor
      Günther
      schrieb am Montag, 20. Juni 2005
    Text
    >hallo ihr lieben...
    >mein freund hat am freitag wegen alkohol am steuer seinen FS verloren...Man muss dazu sagen er ist ein toller autofahrer hat seit ca. 10 jahren den führerschein keine punkte und ist noch nie strafrechtlich in erscheinung getreten...Aber am donnerstag abend war fussball und er hat wohl sehr viel getrunken...War aber um elf schlafen ist um sieben aufgestanden und um halb aucht fahren wir dann immer zusammen zur arbeit!!!
    >er ist ca. 15 km/h zu schnell gefahren und wir dann angehalten worden weil die polizei einen verkehrskontrolle gemacht hat...na klasse die erste frage nach alkohol die haben das wohl auch gerochen und er durfte pusten...Dann das erschreckende ergebnis: 1,8 Promille...wie kann das sein. man hat ihm nix angemerkt und er istauch wirklich keine alkoholiker ich wohne ja mit ihm zusammen und das wüsste ich...Wir mussten dann mit zur wache blutabnahme...was passiert denn jetzt bei einem Ersttäter...wie lange ist die sog. Sperrfrist und was ist mit MPU???
    >danke für jede antwort...ist wirklich wichtig mein freund braucht den FS dringend auch wegen der arbeit
    >
    >also ab 1,6 muss er einen MPU machen, das heist er wird medizinisch untersucht und dann Psychologisch- die versuchen innerhalb 2 stunden dein freund kennen zu lernen- es wird gefragt wie: wann haben sie zum ersten mal alkohol getrunken oder wieviel und was haben sie getrunken?
    wenn er dann sagt er trinkt normal nichts ,dann kann er gleich gehen denn mit 1,8 fällt ein nichtsäufer vorher um- usw mehr kann ish dir in einem gespräch mitteilen wenns so weit ist-
    sperre bekommt er sowieso- die strafe richtet sich nach dem einkommen daher ist er ab der verhandlung ohne arbeit . wenn du verstehst.
    ich hab den ganzen ... 96 hunter mir und hatte auch sehr gute kontakte
    ich hoffe ich habe dir geholfen

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  • Thema
    Re: Re: mit alkohol am steuer erwischt...
    Autor
      jelemaus
      schrieb am Montag, 20. Juni 2005
    Text
    doch hast mir geholfen also mpu in jedem Fall...aber wie lange ist denn die sperrfrist bei ersttätern...
    aber genz ehrlich er trinkt nicht so viel...nur am wochenende aber dann fährt er auch nicht...er ist auf keinen fall alkoholiker vielleicht verträgt er nur so viel...aber ganz wichtig ist mir die angabe der sperrfrist


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  • Thema
    Re: mit alkohol am steuer erwischt...
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 20. Juni 2005
    Text
    Hi,

    sein kann das, wenn er am abend genung getankt hatte.

    Und nach schlafenund duschen fühlt man sich soweit auch fit.

    Aber das Ergebnis habt ihr ja jetzt.

    Wenn die BAK-Bestimmung dieses Ergebnis festigt (was anzunehmer sein dürfte):

    die Polizei hat den Führerschein ja sicherlich sofort vorläufig eingezogen.

    Die Staatsanwaltschaft wird die denn bestätigen und ein Verfahren einleiten.

    Welches Urteil endgültig kommt, legt der Richter fest.

    Größenordnung dürfte sein:
    500-1000€ Bußgeld
    Führerscheinsperre ca 1 Jahr
    Anordnung einer MPU

    Dass dein Freund den Führerschein beruflich braucht, sollte er sich vor so einer Orgie überlegen, das Thema Alkohol und Straßenverkehr ist bekannt genug.

    Vor der Widererteilung bach Ablauf der Sperrfrist muß eine positive MPU vorliegen.

    Da soll er sich rechtzeitig mal drum kümmern, weil auch das dauert eine Weile.

    Insgesammt kann es weit über die Sperrfrist hinaus dauern, bis er seine "Pappe" wieder hat!

    Auf jeden Fall aber sollte er nen Rechtsanwalt einschalten, der ihm evtl noch ein wenig helfen kann

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: mit alkohol am steuer erwischt...
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Montag, 20. Juni 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >sein kann das, wenn er am abend genung getankt hatte.
    >
    >Und nach schlafenund duschen fühlt man sich soweit auch fit.
    >
    >Aber das Ergebnis habt ihr ja jetzt.
    >
    >Wenn die BAK-Bestimmung dieses Ergebnis festigt (was anzunehmer sein dürfte):
    >
    >die Polizei hat den Führerschein ja sicherlich sofort vorläufig eingezogen.
    >
    >Die Staatsanwaltschaft wird die denn bestätigen und ein Verfahren einleiten.
    >
    >Welches Urteil endgültig kommt, legt der Richter fest.
    >
    >Größenordnung dürfte sein:
    >500-1000€ Bußgeld
    >Führerscheinsperre ca 1 Jahr
    >Anordnung einer MPU
    >
    >Dass dein Freund den Führerschein beruflich braucht, sollte er sich vor so einer Orgie überlegen, das Thema Alkohol und Straßenverkehr ist bekannt genug.
    >
    >Vor der Widererteilung bach Ablauf der Sperrfrist muß eine positive MPU vorliegen.
    >
    >Da soll er sich rechtzeitig mal drum kümmern, weil auch das dauert eine Weile.
    >
    >Insgesammt kann es weit über die Sperrfrist hinaus dauern, bis er seine "Pappe" wieder hat!
    >
    >Auf jeden Fall aber sollte er nen Rechtsanwalt einschalten, der ihm evtl noch ein wenig helfen kann
    >
    >Grüßle
    >Wolfe

    da er über 1,1 promille lag, ist das ganze eine straftat und er wird dadurch ausserdem mit 7 punkten bestraft, d.h. eintrag ins polizeiliche führungszeugnis. schon ...e so "suff am steuer"...

    chris (fl)

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