mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter ...

  • mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
     Jürgen_17
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Hallo Leute,
    ich habe eine kurze Frage.
    unzwar bin ich vor paar tagen mit meinem bf 17 führerschein kurz alleine ohne begleiter gefahren.
    ich wollte bei mc donalds einparken, und dabei begang ich ein parkfehler und hab ein bisschen ein anderes auto berührt.
    Die polizei kam und wollte meinen führerschein sehen. sie sahen dass ich erst in 4 tagen geburtstag habe.
    Was wird die Strafe sein? gibts vllt eine ausnahme da ich in kürze 18 werde? hab gelesen dass man eine geldstrafe von 50€bekommt. stimmt das?
    hoffe auf eine Antwort
  • Thema
    Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    Hi.
    Das war fahren ohne Fahrlerlaunis, soweit ich informiert bin.
    Das macht es kein Unterschied, ob du bald 18 wirst.
    4 Punkte, 150 € und Widerruf der Fahrlerlaubnis, soweit ich weiß.

    Schönen Geburtstag...
    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    Achja und Aufbauseminar.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Jürgen_17
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    was bedeutet "Wiederruf der Fahrererlaubnis"?

    achso und meinen führerschein hab ich ja noch bei mir, also der polizist hat mir meinen führerschein sofort zurückgegeben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    >was bedeutet "Wiederruf der Fahrererlaubnis"?
    >
    >achso und meinen führerschein hab ich ja noch bei mir, also der polizist hat mir meinen führerschein sofort zurückgegeben.

    Das wird vom Amt sicher angeordnet. Widerruf bedeutet Rückgängigmachung. Erst mal weg...
    Bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, aber ich denke nicht, dass der einzelne Polizist sowas gleich anordnet. Bekommst sicher noch Post.

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  • Thema
    Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    >was bedeutet "Wiederruf der Fahrererlaubnis"?
    >
    >achso und meinen führerschein hab ich ja noch bei mir, also der polizist hat mir meinen führerschein sofort zurückgegeben.

    es bedeutet einfach gesagt, dass deine fahrerlaubnis widerrufen (also weg) ist, und du sie erst wiederbekommst wenn du an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF)teilgenommen hast!

    Der Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist hier nicht erfüllt, da du ja eine FE hast.
    Es ist lediglich ein Verstoß gegen eine Auflage.
    Das ganze kostet 50€, gibt einen Punkt und ist ein B-Verstoß.(also keine Verlängerung der Probezeit)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Jürgen_17
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    also heisst das, dass ich nach den bezahlten 50 euro mit 18 selbst fahren darf , ohne weitere maßnahmen??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    Ok, dann hatte ich das wohl falsch gelesen, wenn du dir sicher bist. Sorry

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Jürgen_17
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    ich hoffe es stimmt dass nix wirklihc schlimmes passiert, das ganze geht mir einfach nicht ausm kopf... hoffentlich darf ich meinen führerschein behalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    >ich hoffe es stimmt dass nix wirklihc schlimmes passiert, das ganze geht mir einfach nicht ausm kopf... hoffentlich darf ich meinen führerschein behalten.

    naja wie gesagt, erstmal wird er dir wohl entzogen werden, aber wenn du die 50€ bezahlt hast und brav das Aufbauseminar gemacht hast (Kostenpunkt ca 200-250€), dann wirste ihn auch wieder sehen.

    trotzdem, ob es das wegen 4 Tagen wert war?
    300 Euro sind auch nicht ohne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    so, hier noch mal meine Quelle:
    "Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. "
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php


    Wenn das nicht richtig ist, würde mich mal interessieren, was dann damit gemeint ist. Mit der Ausnahmegenehmigung.
    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Jürgen_17
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    wie schnell bekommt man ein aufbauseminar zu ende? oh je.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    du hast jetzt zeit. dein führerschein wird geschreddert und du musst ihn neu beantragen. ausgehändigt wird er erst nach besuchtem seminar. kosten für die ganze aktion incl. strafe wird sich wohl auf +- 500 € belaufen. zum seminar kannst du erst, wenn du die üblichen schreiben vom sva bekommen hast (kann einige monate dauern) und die strafe rechtskräftig wird.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    Warum wird eigentlich bei absichtlicher Nichteinhaltung der Auflage die charakterliche Eignung nicht angezweifelt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: mit bf17 4 tage vor dem 18. Geburtstag ohne begleiter kurz gefahren
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 7. Oktober 2008
    Text
    weil wir jedem in diesem unserem staat nur dummheit aber keine blödheit unterstellen.

    mfg

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  • Thema
    Selbst schuld...
    Autor
      Grisu
      schrieb am Mittwoch, 8. Oktober 2008
    Text
    § 6e StVG: Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
    ...
    (3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

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  • Thema
    Nachtrag
    Autor
      Grisu
      schrieb am Mittwoch, 8. Oktober 2008
    Text
    Sie verstießen gegen die Auflage in der Prüfungsbescheinigung, indem
    Sie sich nicht von einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich
    aufgeführten Person begleiten ließen. (s. Bemerkung)
    § 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
    B - 1 50,00

    248500 - Der Auflagenverstoß des Fahrens ohne Begleiter geschieht in der Regel vorsätzlich. Die Ahndung erfolgt deshalb nicht nach den Regelsätzen des BKat

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  • Thema
    Re: Nachtrag
    Autor
      Scarlett***
      schrieb am Mittwoch, 8. Oktober 2008
    Text
    Ganz ehrlich? Geschieht dir Recht, dass das Ganze so teuer wird. Ich frag mich manchmal echt, wie man nur so doof sein kann?!

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