hey, hab morgen meine praktische prüfung, und wollte mal fragen wie es denn aussieht, wenn der prüfer die aufgrund der wetterbedingungen absagen sollte. hat damit jemand erfahrung?
joa dis wars auc schon von mir
Thema
Re: morgen praktische prüfung, wetter
Autor
carhol
schrieb am Dienstag, 12. Dezember 2006
Text
>hey, hab morgen meine praktische prüfung, und wollte mal fragen wie es denn aussieht, wenn der prüfer die aufgrund der wetterbedingungen absagen sollte. hat damit jemand erfahrung? > >joa dis wars auc schon von mir
>hey, hab morgen meine praktische prüfung, und wollte mal fragen wie es denn aussieht, wenn der prüfer die aufgrund der wetterbedingungen absagen sollte. hat damit jemand erfahrung? > >joa dis wars auc schon von mir
Welche Klasse machst Du denn? Wenn Du Motorrad machst, und es Schneit, dann wird es im Regelfall abgesagt! Wobei die Kosten fürn Prüfer trotzdem getragen werden müssen! Bei Klasse B ist es ja wohl egal! Musst ja auch mal später bei jedem, Wetter fahren können!
>>hey, hab morgen meine praktische prüfung, und wollte mal fragen wie es denn aussieht, wenn der prüfer die aufgrund der wetterbedingungen absagen sollte. hat damit jemand erfahrung? >> >>joa dis wars auc schon von mir >
>Welche Klasse machst Du denn? >Wenn Du Motorrad machst, und es Schneit, dann wird es im Regelfall abgesagt! Wobei die Kosten fürn Prüfer trotzdem getragen werden müssen! >Bei Klasse B ist es ja wohl egal! Musst ja auch mal später bei jedem, Wetter fahren können! > >LG Bettina >
Nicht ganz Korrekt!!! Meine A-Prüfung ist am Prüfungstag 20 min vor Beginn abgesagt worden, weil es angefangen hat zu schneien. Die Prüfung musste ich nicht bezahlen, die zu diesem bereits gezahlten Prüfgebühren wurden auf den nächsten Prüftermin gutgeschrieben. Wenn nicht hätte ich mich auch beim TÜV beschwert........................
Da hättest Du Dich viel beschweren können. Von Oktober bis Februar (meine ich wäre der Zeitraum) gilt die WInterregelung, und da trägt man die Kosten der Prüfung auch wenn diese nicht stattfindet.
>Da hättest Du Dich viel beschweren können. Von Oktober bis Februar (meine ich wäre der Zeitraum) gilt die WInterregelung, und da trägt man die Kosten der Prüfung auch wenn diese nicht stattfindet.
Beim TÜV in München muss man zwischen dem 15. Dezember und dem 15. März abgesagte Zweiradprüfungen trotzdem bezahlen. Außerhalb dieses Zeitraum wird die Gebühr gutgeschrieben wenn der Prüfer aufgrund des Wetters die Prüfung absagt.
Re: Re: Re: Re: Re: morgen praktische prüfung, wetter
Autor
Heretiker
schrieb am Freitag, 15. Dezember 2006
Text
>Beim TÜV in München muss man zwischen dem 15. Dezember und dem 15. März abgesagte Zweiradprüfungen trotzdem bezahlen. Außerhalb dieses Zeitraum wird die Gebühr gutgeschrieben wenn der Prüfer aufgrund des Wetters die Prüfung absagt. > >Viele Grüße