motorradführerschein
Ich habe im Jahr 1982 die damalige Klasse 1b gemacht und 2 Jahre später die Klasse 1. Am Prüfungstag sollten die praktischen Prüfungen für Auto und Motorrad zusammen absolviert werden. Aufgrund schlechten Wetters ( Schneefall ) wurde die Motorradprüfung um 2 Wochen verschoben. Der Autoführerschein wurde ausgehändigt und 2 Wochen später für die bestandene Motorradprüfung nur eine Bescheinigung. Die Behörde hat sich dann immer geweigert diese Bescheinigung anzuerkennen, mit der Begründung die Frist für die Eintragung wäre abgelaufen. Ist das richtig??