parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt

  • parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
     Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    hi. wie ist das, wenn man auf einem parkplatz um ne ecke fährt? muss man da auch blinken? was die vorfahrt angeht, so gilt dort rechts vor links, oder? juliana
  • Thema
    Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    Hallo.

    Jo, du musst blinken wenn du irgendwo auf dem Parkplatz abbiegst und es gilt auch RvL.

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  • Thema
    Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    >Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht.
    >

    Im allgemeinen kann man sagen, dass wenn dir jemand in dein Auto auf einem Parkplatz reinfährt und du auch gerade fährst, dass du immer einer Mitschuld von ca. 40-50% bekommst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    >>Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht.
    >>
    >
    >Im allgemeinen kann man sagen, dass wenn dir jemand in dein Auto auf einem Parkplatz reinfährt und du auch gerade fährst, dass du immer einer Mitschuld von ca. 40-50% bekommst.
    >
    Genau so ist es.
    Man sollte daher lieber nur im ersten Gang fahren und langsam weil nämlich sehr viele Autofahrer denken auf Parkplätzen gilt rechts-vor-links...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    >>>Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht.
    >>>
    >>
    >>Im allgemeinen kann man sagen, dass wenn dir jemand in dein Auto auf einem Parkplatz reinfährt und du auch gerade fährst, dass du immer einer Mitschuld von ca. 40-50% bekommst.
    >>
    >Genau so ist es.
    >Man sollte daher lieber nur im ersten Gang fahren und langsam weil nämlich sehr viele Autofahrer denken auf Parkplätzen gilt rechts-vor-links...
    >
    Hallo, nicht man sollte hier lieber....
    Auf Parkplätzen darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Vorfahrt ist Verkehrsregel an Kreuzungen und Einmündungen - Re v Li ist eine Vorfahrtregel - gilt also nicht auf Parkplätzen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen. Stehen auf Parkplätzen vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gelten diese!
    Wie oben schon richtig erkannt: § 1 - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Gruß Elvira D. FL'in

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