hi. wie ist das, wenn man auf einem parkplatz um ne ecke fährt? muss man da auch blinken? was die vorfahrt angeht, so gilt dort rechts vor links, oder? juliana
Thema
Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
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schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
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Hallo.
Jo, du musst blinken wenn du irgendwo auf dem Parkplatz abbiegst und es gilt auch RvL.
Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
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Gast
schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
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Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht.
Re: Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
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Gast
schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
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>Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht. >
Im allgemeinen kann man sagen, dass wenn dir jemand in dein Auto auf einem Parkplatz reinfährt und du auch gerade fährst, dass du immer einer Mitschuld von ca. 40-50% bekommst.
Re: Re: Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
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Gast
schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
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>>Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht. >> > >Im allgemeinen kann man sagen, dass wenn dir jemand in dein Auto auf einem Parkplatz reinfährt und du auch gerade fährst, dass du immer einer Mitschuld von ca. 40-50% bekommst. > Genau so ist es. Man sollte daher lieber nur im ersten Gang fahren und langsam weil nämlich sehr viele Autofahrer denken auf Parkplätzen gilt rechts-vor-links...
Re: Re: Re: Re: Re: parkplatz - fragen zum blinken und zur vorfahrt
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schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
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>>>Natürlich muss man den beabsichtigten Wechsel der Fahrtrichtung durch Blinken anzeigen. Eine grundsätzliche Vorfahrtsregel auf Parkplätzen besteht NICHT! Entweder gibt es dort Verkehrszeichen bzw. Fahrbahnmarkierungen oder es gilt der § 1 StVO: Gegenseitige Rücksicht + ständige Vorsicht. >>> >> >>Im allgemeinen kann man sagen, dass wenn dir jemand in dein Auto auf einem Parkplatz reinfährt und du auch gerade fährst, dass du immer einer Mitschuld von ca. 40-50% bekommst. >> >Genau so ist es. >Man sollte daher lieber nur im ersten Gang fahren und langsam weil nämlich sehr viele Autofahrer denken auf Parkplätzen gilt rechts-vor-links... > Hallo, nicht man sollte hier lieber.... Auf Parkplätzen darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Vorfahrt ist Verkehrsregel an Kreuzungen und Einmündungen - Re v Li ist eine Vorfahrtregel - gilt also nicht auf Parkplätzen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen. Stehen auf Parkplätzen vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gelten diese! Wie oben schon richtig erkannt: § 1 - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.