personenbeförderungsschein

  • personenbeförderungsschein
     Gast
      schrieb am Sonntag, 21. November 2004
    hallo,
    weiss vielleicht einer von euch ob ich,wenn ich einen planwagen mit meinen traktor mit schwarzer nummer ziehe einen personenbeförderungsschein brauche oder ob das auch so geht??

    es wäre vielleicht nicht schlecht wenn mir auch ein
    oder mehrere fahrlehrer antworten koennten.?!

    bis jetzt schon mal vielen dank im voraus
    sascha
  • Thema
    Re: personenbeförderungsschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 21. November 2004
    Text
    >hallo,
    >weiss vielleicht einer von euch ob ich,wenn ich einen planwagen mit meinen traktor mit schwarzer nummer ziehe einen personenbeförderungsschein brauche oder ob das auch so geht??
    >
    >es wäre vielleicht nicht schlecht wenn mir auch ein
    >oder mehrere fahrlehrer antworten koennten.?!
    >
    >bis jetzt schon mal vielen dank im voraus
    >sascha

    ziehen darfst du den Planwagen, allerdings nicht mit Personen auf dem Planwagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: personenbeförderungsschein
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 21. November 2004
    Text
    >>hallo,
    >>weiss vielleicht einer von euch ob ich,wenn ich einen planwagen mit meinen traktor mit schwarzer nummer ziehe einen personenbeförderungsschein brauche oder ob das auch so geht??
    >>
    >>es wäre vielleicht nicht schlecht wenn mir auch ein
    >>oder mehrere fahrlehrer antworten koennten.?!
    >>
    >>bis jetzt schon mal vielen dank im voraus
    >>sascha
    >
    >ziehen darfst du den Planwagen, allerdings nicht mit Personen auf dem Planwagen.

    StVO § 21 Absatz 2:
    "Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder....
    Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern,
    wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
    Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist."

    Da die Beförderung der Personen auf dem Planwagen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient, wirst Du darauf verzichten müssen.

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