pflichtstunden bei motorrad

  • pflichtstunden bei motorrad
     Philipp Jakob
      schrieb am Montag, 5. März 2007
    Ich habe mal eine Frage.Habe von einem Freund mitbekommen das wenn man den Führerschein klasse b hat bei motorrad nur noch die Hälfte an Pflichtstunden braucht, stimmt das? wenn ja wie lange muss man den Führerschein haben?


    Danke schonmal Cya Philipp
  • Thema
    Re: pflichtstunden bei motorrad
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 5. März 2007
    Text
    Habe von einem Freund mitbekommen das wenn man den Führerschein klasse b hat bei motorrad nur noch die Hälfte an Pflichtstunden braucht, stimmt das?
    --------------------------------------

    Klasse B bringt dir in der praktischen Ausbildung nichts :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: pflichtstunden bei motorrad
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 5. März 2007
    Text
    >Habe von einem Freund mitbekommen das wenn man den Führerschein klasse b hat bei motorrad nur noch die Hälfte an Pflichtstunden braucht, stimmt das?
    >--------------------------------------
    >
    >Klasse B bringt dir in der praktischen Ausbildung nichts :o(

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    nur wenn du klasse a1 hast.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: pflichtstunden bei motorrad
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 5. März 2007
    Text
    >>Habe von einem Freund mitbekommen das wenn man den Führerschein klasse b hat bei motorrad nur noch die Hälfte an Pflichtstunden braucht, stimmt das?
    >>--------------------------------------
    >>
    >>Klasse B bringt dir in der praktischen Ausbildung nichts :o(
    >
    ++++
    Vielleicht meint er ja Theoriepflichtstunden?
    Also, Dir werden bei einer Erweiterung 6 der allgemeinen Theoriestunden erlassen.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: pflichtstunden bei motorrad
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 6. März 2007
    Text
    Hallo Philipp,

    hier noch einmal die Zusammenfassung:
    Wenn man Klasse B besitzt, muss man nur 6 statt 12 Lektionen Theorie-Grundstoff (plus 4 Lektionen für Klasse A) machen.
    Wenn man schon Klasse A1 (früher 1b) oder den Autoführerschein (Klasse 3) vor dem 1.4.1980 erworben hat, muss man außerdem nur 6 statt 12 Sonderfahrten machen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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