praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen

  • praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
     Gast
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2004
    hi. ich soll nächsten monat praktische prüfung machen, hab aber erst jetzt gemerkt, dass mein personalausweis am 17.01.05 abläuft. hab sofort einen neuen beantragt, aber bis der fertig ist, wird es etwa 4-6 wochen. reicht es, wenn ich dem prüfer einen vorläufigen ausweis vorzeige? den könnte ich beim bügeramt sofort für 5 € bekommen.

  • Thema
    Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      b.kog
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2004
    Text
    Ich denke schon, dass der reichen wird, denn es ist ja auch ein staatliches Dokument. Du kannst ja zum Vergleich für den Prüfer deinen abgelaufenen mitnehmen, damit er das Lichtbild mit deiner Personalausweisnummer vegleichen kann.

    Guten Rutsch, b.kog

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  • Thema
    Re: Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 1. Januar 2005
    Text
    >Ich denke schon, dass der reichen wird, denn es ist ja auch ein staatliches Dokument. Du kannst ja zum Vergleich für den Prüfer deinen abgelaufenen mitnehmen, damit er das Lichtbild mit deiner Personalausweisnummer vegleichen kann.
    >
    >Guten Rutsch, b.kog
    >
    Hallo!
    Eine Meldebestätigung reicht aus.
    Viel Glück bei der Prüfung.
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 1. Januar 2005
    Text
    >>Ich denke schon, dass der reichen wird, denn es ist ja auch ein staatliches Dokument. Du kannst ja zum Vergleich für den Prüfer deinen abgelaufenen mitnehmen, damit er das Lichtbild mit deiner Personalausweisnummer vegleichen kann.
    >>
    >>Guten Rutsch, b.kog
    >>
    >Hallo!
    >Eine Meldebestätigung reicht aus.
    >Viel Glück bei der Prüfung.
    >Hans FL.

    Hallo Hans,
    vielleicht solltest du dich einmal mit der Prüfungsrichtlinie (gültig seit 01.07.04), etwas vertraut machen, bevor du solche Empfehlungen gibst. Der aaSoP DARF eine Prüfung nur mit einer Meldebescheinigung nicht abnehmen.

    Er KANN einen nicht zu lange abgelaufenen Perso oder Pass akzeptieren. Will der Bewerber aber sicher sein, dass seine Prüfung abgenommen wird, dann sollte er dies im Vorfeld mit seiner Fahrerlaubnisbehörde abklären.
    Ein sehr ordentliches "2005" wünscht
    Gustav


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  • Thema
    Re: Re: Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 2. Januar 2005
    Text
    >>Ich denke schon, dass der reichen wird, denn es ist ja auch ein staatliches Dokument. Du kannst ja zum Vergleich für den Prüfer deinen abgelaufenen mitnehmen, damit er das Lichtbild mit deiner Personalausweisnummer vegleichen kann.
    >>
    >>Guten Rutsch, b.kog
    >>
    >Hallo!
    >Eine Meldebestätigung reicht aus.
    >Viel Glück bei der Prüfung.
    >Hans FL.
    >

    Das ist definitiv FALSCH!!!!

    Eine Prüfung ist nur mit Personalausweis oder Reisepass möglich!
    Bei Nicht-EU-Ausländern ist nur ein Reisepass gültig!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 2. Januar 2005
    Text
    >>>Ich denke schon, dass der reichen wird, denn es ist ja auch ein staatliches Dokument. Du kannst ja zum Vergleich für den Prüfer deinen abgelaufenen mitnehmen, damit er das Lichtbild mit deiner Personalausweisnummer vegleichen kann.
    >>>
    >>>Guten Rutsch, b.kog
    >>>
    >>Hallo!
    >>Eine Meldebestätigung reicht aus.
    >>Viel Glück bei der Prüfung.
    >>Hans FL.
    >>
    >
    >Das ist definitiv FALSCH!!!!
    >
    >Eine Prüfung ist nur mit Personalausweis oder Reisepass möglich!
    >Bei Nicht-EU-Ausländern ist nur ein Reisepass gültig!

    hi. ja, einen gültigen reisepass hab ich. kann den also auch an stelle eines vorläufigen persos bei der prüfung vorzeigen? super.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 2. Januar 2005
    Text
    >>>>Ich denke schon, dass der reichen wird, denn es ist ja auch ein staatliches Dokument. Du kannst ja zum Vergleich für den Prüfer deinen abgelaufenen mitnehmen, damit er das Lichtbild mit deiner Personalausweisnummer vegleichen kann.
    >>>>
    >>>>Guten Rutsch, b.kog
    >>>>
    >>>Hallo!
    >>>Eine Meldebestätigung reicht aus.
    >>>Viel Glück bei der Prüfung.
    >>>Hans FL.
    >>>
    >>
    >>Das ist definitiv FALSCH!!!!
    >>
    >>Eine Prüfung ist nur mit Personalausweis oder Reisepass möglich!
    >>Bei Nicht-EU-Ausländern ist nur ein Reisepass gültig!
    >
    >hi. ja, einen gültigen reisepass hab ich. kann den also auch an stelle eines vorläufigen persos bei der prüfung vorzeigen? super.
    >>

    >Ja, das geht. Personalausweis oder Reisepass, welches von beiden spielt keine Rolle.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: praktische prüfung im jan., aber perso ist abgelaufen
    Autor
      b.kog
      schrieb am Sonntag, 2. Januar 2005
    Text
    Ich habe mich ja nicht nur auf den alten Perso bezogen, sondern in Verbindung mit einem vorläufigen! Das ist ein staatlich anerkanntes Dokument oder wurdet ihr schon einmal von der Polizei angehalten und die haben gesagt "Ne, das gilt nicht"?! :-)

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