probezeit

  • probezeit
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 25. August 2004
    hey leute!

    hab ma ne frage!

    mein bruder wurde in der probezeit mit überhöhter geschwindigkeit geblitz worden.statt 80kmh mit 135kmh.bußgeld,punkte u. fahrverbot.

    meine frage!

    tritt das fahrverbot sofort in kraft? und muss er in der zeit der probezeit zur nachschulung?

    danke für eure antworten
  • Thema
    Re: probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 26. August 2004
    Text
    >hey leute!
    >
    >hab ma ne frage!
    >
    >mein bruder wurde in der probezeit mit überhöhter geschwindigkeit geblitz worden.statt 80kmh mit 135kmh.bußgeld,punkte u. fahrverbot.
    >
    >meine frage!
    >
    >tritt das fahrverbot sofort in kraft? und muss er in der zeit der probezeit zur nachschulung?
    >
    >danke für eure antworten
    >



    BErichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens nach bekommt er (oder hat bekommen) :

    1. 150 € Geldstrafe
    2. 4 Punkte
    3. Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
    4. Teilnahme an einem Aufbauseminar
    5. Fahrverbot 1 Monat

    Bezüglich des Fahrverbotes : Ich glaube, dass sich "Ersttäter" den Termin des Fahrverbotes innerhalb von 4 Monaten ab Rechtsgültigkeit des Bußgeldbescheids selbst wählen dürfen.



    Alle Angaben ohne Gewähr !!!

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