promillegrenze

  • promillegrenze
     nüchtern-ist-sicher!
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    zur zeit gibt es ja zahlreiche diskussionen zur 0,0 promillegrenze für fahranfänger mit dem führerschein auf probe..
    aber wie ist eigentlich die aktuelle grenze..?
    einige sagen mir, die liegt bei 0,3promille und ich würde gern wissen ob das stimmt und ob man das irgendwo nachlesen (internet) kann..
    vielen dank im voraus
  • Thema
    Re: promillegrenze
    Autor
      Driv0r
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    Text
    Du kannst schon bei 0,3 Promille mit Fahrauffälligkeiten bestraft werden.
    Die absolute Grenze (also egal ob auffällig oder nicht) liegt bei 0,5 Promille.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: promillegrenze
    Autor
      nüchtern-ist-sicher!
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    Text
    also so, wie es im fragebogen stand..
    dort stand eben nichts von fahranfänger oder sowas.. daher die ungewissenheit..
    ich danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: promillegrenze
    Autor
      Driv0r
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    Text
    Ne, hat mit Fahranfänger oder nicht nichts zu tun ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: promillegrenze
    Autor
      chris1312
      schrieb am Dienstag, 26. Juli 2005
    Text
    >zur zeit gibt es ja zahlreiche diskussionen zur 0,0 promillegrenze für fahranfänger mit dem führerschein auf probe..
    >aber wie ist eigentlich die aktuelle grenze..?
    >einige sagen mir, die liegt bei 0,3promille und ich würde gern wissen ob das stimmt und ob man das irgendwo nachlesen (internet) kann..
    >vielen dank im voraus

    Hallo,
    die Promille-Grenze richtet sich nach § 24 a StVG und liegt in Deutschland bei 0,5 o/oo, ab hier gibt es beim 1. Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 250,-- Euro, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg, hinzukommen die Verfahrens- und Gutachtenkosten, so dass Du mit ca 400 - 500 Euro rechnen musst. Wenn Du wegen Alkohol schon Punkte hast wird die Geldbuße entsprechend erhöht und das Fahrverbot verlängert. Das ganze richtet sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und das kannst Du alles auch unter www.kba.de nachlesen.
    Wenn Du noch Probezeit hast wird alles noch schlimmer, da die Führerscheinstelle darüber informiert wird und entsprechende Schritte einleitet etc.pp.

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