Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
Gast
schrieb am Montag, 20. Dezember 2004
>>Moin,
>>hab mal ne frage an euch;
>>und zwar ob die praktische prüfung (klasse b) wegen starken schneefall, glätte etc abgesagt werden kann (nicht von mir, von höherer instanz).
>>hier in süd-DE schneits gerade unaufhörlich und ich würde bei so nem wetter nicht autofahren ;).
>>
>>irgendwelche erfahrungen?
>>danke im voraus,
>>p.Narg
>>
>Der Prüfer entscheidet, über Ort und Zeit.
>Wenn die Straßenverhältnisse so schlecht sind, daß nicht gefahren werden kann, bleiben die Kosten erhalten und gehen zu Lasten des TÜV.
>Keine Panik!
>Hans FL.
>
Hallo Hans!
der erste teil war ja richtig, die prüforganisation entsscheidet über ort und zeit!
sollte sich aber herausstellen, dass an dem anberaumten tag die wetter- und strassenverhältnisse so schlecht sind, dass keine zweiradprüfung gefahren werden kann,und die entscheidung liegt nun mal beim tüv, dann bindet der sich die gebühren eben NICHT ans bein!
ausserdem ist es ja wohl nicht nachzuvollziehen, dass ein fahrlehrer, dem die sorgfaltspflicht über seine schüler obliegt, zu einer anderen entscheidung kommen könnte, als die prüfung von sich aus abzusagen, wenn die umstände entsprechend sind!
der prüfling bezahlt die gebühren!
abgesehen davon ist es unverantwortlich einen zweiradfahrer in dieser jahreszeit auszubilden!Darauf hättest du vielleicht eingehen sollen!
gruß günter
>>hab mal ne frage an euch;
>>und zwar ob die praktische prüfung (klasse b) wegen starken schneefall, glätte etc abgesagt werden kann (nicht von mir, von höherer instanz).
>>hier in süd-DE schneits gerade unaufhörlich und ich würde bei so nem wetter nicht autofahren ;).
>>
>>irgendwelche erfahrungen?
>>danke im voraus,
>>p.Narg
>>
>Der Prüfer entscheidet, über Ort und Zeit.
>Wenn die Straßenverhältnisse so schlecht sind, daß nicht gefahren werden kann, bleiben die Kosten erhalten und gehen zu Lasten des TÜV.
>Keine Panik!
>Hans FL.
>
Hallo Hans!
der erste teil war ja richtig, die prüforganisation entsscheidet über ort und zeit!
sollte sich aber herausstellen, dass an dem anberaumten tag die wetter- und strassenverhältnisse so schlecht sind, dass keine zweiradprüfung gefahren werden kann,und die entscheidung liegt nun mal beim tüv, dann bindet der sich die gebühren eben NICHT ans bein!
ausserdem ist es ja wohl nicht nachzuvollziehen, dass ein fahrlehrer, dem die sorgfaltspflicht über seine schüler obliegt, zu einer anderen entscheidung kommen könnte, als die prüfung von sich aus abzusagen, wenn die umstände entsprechend sind!
der prüfling bezahlt die gebühren!
abgesehen davon ist es unverantwortlich einen zweiradfahrer in dieser jahreszeit auszubilden!Darauf hättest du vielleicht eingehen sollen!
gruß günter
