Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?

  • Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
     Gast
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2004
    >>Moin,
    >>hab mal ne frage an euch;
    >>und zwar ob die praktische prüfung (klasse b) wegen starken schneefall, glätte etc abgesagt werden kann (nicht von mir, von höherer instanz).
    >>hier in süd-DE schneits gerade unaufhörlich und ich würde bei so nem wetter nicht autofahren ;).
    >>
    >>irgendwelche erfahrungen?
    >>danke im voraus,
    >>p.Narg
    >>
    >Der Prüfer entscheidet, über Ort und Zeit.
    >Wenn die Straßenverhältnisse so schlecht sind, daß nicht gefahren werden kann, bleiben die Kosten erhalten und gehen zu Lasten des TÜV.
    >Keine Panik!
    >Hans FL.
    >
    Hallo Hans!
    der erste teil war ja richtig, die prüforganisation entsscheidet über ort und zeit!
    sollte sich aber herausstellen, dass an dem anberaumten tag die wetter- und strassenverhältnisse so schlecht sind, dass keine zweiradprüfung gefahren werden kann,und die entscheidung liegt nun mal beim tüv, dann bindet der sich die gebühren eben NICHT ans bein!
    ausserdem ist es ja wohl nicht nachzuvollziehen, dass ein fahrlehrer, dem die sorgfaltspflicht über seine schüler obliegt, zu einer anderen entscheidung kommen könnte, als die prüfung von sich aus abzusagen, wenn die umstände entsprechend sind!
    der prüfling bezahlt die gebühren!
    abgesehen davon ist es unverantwortlich einen zweiradfahrer in dieser jahreszeit auszubilden!Darauf hättest du vielleicht eingehen sollen!
    gruß günter
  • Thema
    Re: Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2004
    Text
    Hallo Günter,

    bevor du über andere meckerst, solltest du selber richtig lesen.

    Gefragt war eindeutig nach Klasse B!

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 20. Dezember 2004
    Text
    >Hallo Günter,
    >
    >bevor du über andere meckerst, solltest du selber richtig lesen.
    >
    >Gefragt war eindeutig nach Klasse B!
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang

    Stimmt! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2004
    Text
    >Hallo Hans!
    >der erste teil war ja richtig, die prüforganisation entsscheidet über ort und zeit!
    >sollte sich aber herausstellen, dass an dem anberaumten tag die wetter- und strassenverhältnisse so schlecht sind, dass keine zweiradprüfung gefahren werden kann,und die entscheidung liegt nun mal beim tüv, dann bindet der sich die gebühren eben NICHT ans bein!
    >ausserdem ist es ja wohl nicht nachzuvollziehen, dass ein fahrlehrer, dem die sorgfaltspflicht über seine schüler obliegt, zu einer anderen entscheidung kommen könnte, als die prüfung von sich aus abzusagen, wenn die umstände entsprechend sind!
    >der prüfling bezahlt die gebühren!
    >abgesehen davon ist es unverantwortlich einen zweiradfahrer in dieser jahreszeit auszubilden!Darauf hättest du vielleicht eingehen sollen!
    >gruß günter
    >

    Unverantwortlich?! In manchen Regionen Deutschlands ist es im Winter halt etwas kälter, aber es gibt keinen Schnee oder Glätte!!!

    Warum soll also nicht ausgebildet/gefahren werden? Nur weil du vielleicht ein Schönwetter-Weichei bist?!!! ...wenn du überhaupt (aktiver) Moppedfahrer bist...

    ...ich habe heute jedenfalls bei +2°C noch ne schöne Runde gedreht!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2004
    Text
    >>Hallo Hans!
    >>der erste teil war ja richtig, die prüforganisation entsscheidet über ort und zeit!
    >>sollte sich aber herausstellen, dass an dem anberaumten tag die wetter- und strassenverhältnisse so schlecht sind, dass keine zweiradprüfung gefahren werden kann,und die entscheidung liegt nun mal beim tüv, dann bindet der sich die gebühren eben NICHT ans bein!
    >>ausserdem ist es ja wohl nicht nachzuvollziehen, dass ein fahrlehrer, dem die sorgfaltspflicht über seine schüler obliegt, zu einer anderen entscheidung kommen könnte, als die prüfung von sich aus abzusagen, wenn die umstände entsprechend sind!
    >>der prüfling bezahlt die gebühren!
    >>abgesehen davon ist es unverantwortlich einen zweiradfahrer in dieser jahreszeit auszubilden!Darauf hättest du vielleicht eingehen sollen!
    >>gruß günter
    >>
    >
    >Unverantwortlich?! In manchen Regionen Deutschlands ist es im Winter halt etwas kälter, aber es gibt keinen Schnee oder Glätte!!!
    >
    >Warum soll also nicht ausgebildet/gefahren werden? Nur weil du vielleicht ein Schönwetter-Weichei bist?!!! ...wenn du überhaupt (aktiver) Moppedfahrer bist...
    >
    >...ich habe heute jedenfalls bei +2°C noch ne schöne Runde gedreht!!!
    >
    Wenn die Straße frei ist, ist das auch kein Problem.
    Nur bei Zweiradprüfungen, ab November, trägt immer der Prüfling die Kosten.
    So ist es beim TÜV Niedersachsen.
    Gruß Hans
    FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: prüfungsabsage wg. wintereinbruch?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2004
    Text
    >Hallo Günter,
    >
    >bevor du über andere meckerst, solltest du selber richtig lesen.
    >
    >Gefragt war eindeutig nach Klasse B!
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    Hi wolfgang!
    da war ich wohl etwas voreilig!Tut mir leid!
    du hast recht!!
    danke für den hinweis!
    gruß zurück!
    günter

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