rechtliche frage.

  • rechtliche frage.
     cxla
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    hallo, ich habe eine frage.
    ich habe vor einigen wochen einen mofaführerschein gemacht, bestanden u.s.w., also hab ich einen schein ausgehändigt bekommen womit das führen eines mofas erlaubt ist, doofe sache nur: ich hab den schein aber erst eine praxis stunde und mein fahrlehrer will 2 machen, darf ich rein rechtlich schon mit meinem mofa auf der strasse fahren, weil der schein ist ja da, oder muss ich auf meinen fahrlehrer hören und noch wochen warten, bis er mal zeit hat und mich nicht gerade versetzt ?
  • Thema
    Re: rechtliche frage.
    Autor
      Ahnungsloser
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    > hallo, ich habe eine frage.
    >ich habe vor einigen wochen einen mofaführerschein gemacht, bestanden u.s.w., also hab ich einen schein ausgehändigt bekommen womit das führen eines mofas erlaubt ist, doofe sache nur: ich hab den schein aber erst eine praxis stunde und mein fahrlehrer will 2 machen, darf ich rein rechtlich schon mit meinem mofa auf der strasse fahren, weil der schein ist ja da, oder muss ich auf meinen fahrlehrer hören und noch wochen warten, bis er mal zeit hat und mich nicht gerade versetzt ?

    Hey, hast du die Prüfbescheinigung schon? Oder ist dein Fahrlehrer noch im Besitz der Prüfbescheinigung?

    Sollte die Prüfbescheinigung im Besitz deines FL's sein, wirst du wohl oder übel die Fahrstunde wahrnehmen müssen, bevor du alleine fährst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rechtliche frage.
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    >> hallo, ich habe eine frage.
    >>ich habe vor einigen wochen einen mofaführerschein gemacht, bestanden u.s.w., also hab ich einen schein ausgehändigt bekommen womit das führen eines mofas erlaubt ist, doofe sache nur: ich hab den schein aber erst eine praxis stunde und mein fahrlehrer will 2 machen, darf ich rein rechtlich schon mit meinem mofa auf der strasse fahren, weil der schein ist ja da, oder muss ich auf meinen fahrlehrer hören und noch wochen warten, bis er mal zeit hat und mich nicht gerade versetzt ?
    >
    >Hey, hast du die Prüfbescheinigung schon? Oder ist dein Fahrlehrer noch im Besitz der Prüfbescheinigung?
    >
    >Sollte die Prüfbescheinigung im Besitz deines FL's sein, wirst du wohl oder übel die Fahrstunde wahrnehmen müssen, bevor du alleine fährst.
    >
    >
    Wenn Du die Bescheinigung hast, darft Du auch fahren.
    Dein Fl. hat sich Strafbar gemacht, wenn er Dir die Ausbildungsbescheinigung ohne 2. Fahrstunde, ausgehändigt hast.
    Hans Fl,

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: rechtliche frage.
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    >>> hallo, ich habe eine frage.
    >>>ich habe vor einigen wochen einen mofaführerschein gemacht, bestanden u.s.w., also hab ich einen schein ausgehändigt bekommen womit das führen eines mofas erlaubt ist, doofe sache nur: ich hab den schein aber erst eine praxis stunde und mein fahrlehrer will 2 machen, darf ich rein rechtlich schon mit meinem mofa auf der strasse fahren, weil der schein ist ja da, oder muss ich auf meinen fahrlehrer hören und noch wochen warten, bis er mal zeit hat und mich nicht gerade versetzt ?
    >>
    >>Hey, hast du die Prüfbescheinigung schon? Oder ist dein Fahrlehrer noch im Besitz der Prüfbescheinigung?
    >>
    >>Sollte die Prüfbescheinigung im Besitz deines FL's sein, wirst du wohl oder übel die Fahrstunde wahrnehmen müssen, bevor du alleine fährst.
    >>
    >>
    >Wenn Du die Bescheinigung hast, darft Du auch fahren.
    >Dein Fl. hat sich Strafbar gemacht, wenn er Dir die Ausbildungsbescheinigung ohne 2. Fahrstunde, ausgehändigt hast.
    >Hans Fl,

    Au Hans,
    das ist aber eine gefährliche Auskunft. denn Fahrlehrer und Bewerber haben eine Ausbildungbescheinigung unterschrieben, in der u.A. eine Doppelstunde praktische Ausbildung bestätigt sind.

    Um die Karre noch einigermaßen unbeschädigt aus dem Dreck zu bekommen, würde ich m o r g e n von meinem Fahrlehrer die zweite Übungsstunde erzwingen und als Druckmittel den Gang zur Behörde erwähnen. Auf keinen Fall würde ich fahren!

    Gruß
    Gustav

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