roter Blitz? was nun??

  • roter Blitz? was nun??
     jule85
      schrieb am Sonntag, 12. Februar 2006
    Hallo Raser!:g ich wurde vorgstern abends(also dunkel)geblitzt,denke ich zumindest!denn es war ein roter(?) Blitz!habt ihr sowas schon erlebt?desweiteren fuhr vor mir ebenso einer, da hat es aber nicht geblitzt??Weiß auch nicht, was wenn es so ist auf mich zukommt?entweder 50 Zone-->knapp 80 oder 70 Zone,dann wohl nix?helft mir bitte!hat jemand so was?liebe grüße jule
  • Thema
    Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 13. Februar 2006
    Text
    >Hallo Raser!:g ich wurde vorgstern abends(also dunkel)geblitzt,denke ich zumindest!denn es war ein roter(?) Blitz!habt ihr sowas schon erlebt?desweiteren fuhr vor mir ebenso einer, da hat es aber nicht geblitzt??Weiß auch nicht, was wenn es so ist auf mich zukommt?entweder 50 Zone-->knapp 80 oder 70 Zone,dann wohl nix?helft mir bitte!hat jemand so was?liebe grüße jule
    --------------------------------------------
    Aus eigener Erfahrung kann ich dir leider bestätigen, dass so ein Blitzlicht mit "anschließender Bitte um eine Spende" tatsächlich rot ist :-( .
    Vielleicht fühlst du dich besser, wenn du die Stelle nochmals abfährst, dann weißt du wenigstens wer gemeint war. Ansonsten:
    Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...

    » Eingabe: [ 18 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 18 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Verwarnungsgeld: 35,00 Euro oder:
    Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...

    » Eingabe: [ 8 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 8 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
    Wünsche dir Glück. Aber dafür reißt dir niemand den Kopf ab ;o))

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  • Thema
    Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      jule85
      schrieb am Montag, 13. Februar 2006
    Text
    >>Hallo Raser!:g ich wurde vorgstern abends(also dunkel)geblitzt,denke ich zumindest!denn es war ein roter(?) Blitz!habt ihr sowas schon erlebt?desweiteren fuhr vor mir ebenso einer, da hat es aber nicht geblitzt??Weiß auch nicht, was wenn es so ist auf mich zukommt?entweder 50 Zone-->knapp 80 oder 70 Zone,dann wohl nix?helft mir bitte!hat jemand so was?liebe grüße jule
    >--------------------------------------------
    >Aus eigener Erfahrung kann ich dir leider bestätigen, dass so ein Blitzlicht mit "anschließender Bitte um eine Spende" tatsächlich rot ist :-( .
    >Vielleicht fühlst du dich besser, wenn du die Stelle nochmals abfährst, dann weißt du wenigstens wer gemeint war. Ansonsten:
    >Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >
    >» Eingabe: [ 18 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >
    >Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 18 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >Verwarnungsgeld: 35,00 Euro oder:
    >Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >
    >» Eingabe: [ 8 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >
    >Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 8 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
    >Wünsche dir Glück. Aber dafür reißt dir niemand den Kopf ab ;o))

    Hoffentlich!Bin aber erstens noch in der Probezeit!und nun?Wenn es ne 50zig Zone war?Bin fast 80 gefahren!Nachschulung bestimmt,oder?wie läuft das ab?Lappen weg??hab angst,brauch den Schein!Liebe grüße jule

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 13. Februar 2006
    Text

    >
    >Hoffentlich!Bin aber erstens noch in der Probezeit!und nun?Wenn es ne 50zig Zone war?Bin fast 80 gefahren!Nachschulung bestimmt,oder?wie läuft das ab?Lappen weg??hab angst,brauch den Schein!Liebe grüße jule
    ---------------------------------------------
    Liebe Jule,
    nun mach dir doch bitte nicht ins Hemd:
    Pass auf, gehe in
    http://www.verkehrsportal.de
    dort findest du recht weit oben einen orangen Schriftbalken. Dort klickst du auf "Bußgeldrechner". Da kannst du dann angeben welche Geschwindigkeitsüberschreitung du meinst gehabt zu haben. Beachte, man fragt dich nach der Überschreitung, nicht nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Paralell dazu ist auf der rechten Seite die Möglichkeit auszuwählen, ob du dich innerhalb, oder außerhalb der Probezeit befindest.
    Wenn du dann jetzt noch deine Angaben bestätigst wird dir sofort angezeigt mit was du zu rechnen hast.
    Aber bevor du dich ganz verrückt machst, fahre doch die Stelle erstmal ab. Vielleicht machst du dir umsonst zu viele Sorgen. Ich wünsche dir viel Glück und melde dich.
    Liebe Grüße von Petra

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 13. Februar 2006
    Text
    Upps, war eben noch mal drin um meine Angaben für dich zu überprüfen:
    Der Schriftbalken ist zuerst grau, wird erst orange, wenn du die Maus darüber führst, aber ich denke, damit kommst du schon klar.....
    Zusätzlich hast du die Möglichkeit anzugeben, ob du diese Lümmeligkeit inner- oder außerhalb der geschlossenen Ortschaft verbockt hast ;-)

    Wenn du tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28km/h begangen haben solltest (jetzt gucke doch einfach erst mal nach...), dann zeigt dir das Programm auch die Auswirkungen auf deine Probezeit unmissverständlich an :o( .
    Bitte melde dich. Liebe Grüße von Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      jule85
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    >Upps, war eben noch mal drin um meine Angaben für dich zu überprüfen:
    >Der Schriftbalken ist zuerst grau, wird erst orange, wenn du die Maus darüber führst, aber ich denke, damit kommst du schon klar.....
    >Zusätzlich hast du die Möglichkeit anzugeben, ob du diese Lümmeligkeit inner- oder außerhalb der geschlossenen Ortschaft verbockt hast ;-)
    >
    >Wenn du tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28km/h begangen haben solltest (jetzt gucke doch einfach erst mal nach...), dann zeigt dir das Programm auch die Auswirkungen auf deine Probezeit unmissverständlich an :o( .
    >Bitte melde dich. Liebe Grüße von Petra

    Dankeschön,gebe Bescheid,was sich bei mir tut!!!Danke!!jule

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  • Thema
    Re: Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 13. Februar 2006
    Text
    >>>Hallo Raser!:g ich wurde vorgstern abends(also dunkel)geblitzt,denke ich zumindest!denn es war ein roter(?) Blitz!habt ihr sowas schon erlebt?desweiteren fuhr vor mir ebenso einer, da hat es aber nicht geblitzt??Weiß auch nicht, was wenn es so ist auf mich zukommt?entweder 50 Zone-->knapp 80 oder 70 Zone,dann wohl nix?helft mir bitte!hat jemand so was?liebe grüße jule
    >>--------------------------------------------
    >>Aus eigener Erfahrung kann ich dir leider bestätigen, dass so ein Blitzlicht mit "anschließender Bitte um eine Spende" tatsächlich rot ist :-( .
    >>Vielleicht fühlst du dich besser, wenn du die Stelle nochmals abfährst, dann weißt du wenigstens wer gemeint war. Ansonsten:
    >>Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >>
    >>» Eingabe: [ 18 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >>
    >>Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 18 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >>Verwarnungsgeld: 35,00 Euro oder:
    >>Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >>
    >>» Eingabe: [ 8 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >>
    >>Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 8 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >>Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
    >>Wünsche dir Glück. Aber dafür reißt dir niemand den Kopf ab ;o))
    >
    >Hoffentlich!Bin aber erstens noch in der Probezeit!und nun?Wenn es ne 50zig Zone war?Bin fast 80 gefahren!Nachschulung bestimmt,oder?wie läuft das ab?Lappen weg??hab angst,brauch den Schein!Liebe grüße jule

    Dein Fuehrerschein darfst du definitiv behalten. Du musst ihn ggfls. nur dann abgeben, wenn du mind. 21km/h zu schnell warst UND die Frist fuer das angeordnete Aufbauseminar verstreichen laesst. Ein anderer moeglicher Grund zur Fuehrerscheinabgabe ist laut deiner Schilderung nicht moeglich (das waere innerorts 31km/h zu viel und ausserorts 41km/h zu viel).

    Aber warte erstmal ab, wieviel du wirklich zu schnell warst. Selbst wenn du nur 50 haettest fahren duerfen, hast du noch gute Chancen mit einem Bussgeld von 35Euro oder weniger wegzukommen.
    1. zeigt jeder Tacho zuviel an
    2. darf das Geschwindigkeitsmessgeraet (Blitzer) nicht zuviel messen => es muss die Toleranz abgezogen werden (i.d.R. 3km/h bzw 3% ab 100km/h)
    3. ist es moeglich, dass der Blitzer noch in der Eichphase (Dauer ca. 30min) war, dann darf dein Foto nicht verwendet werden
    4. koennte dein Foto nichts geworden sein (z.B. weil zwei Autos abgebildet sind, der Film schlecht war und dadurch das Kennzeichen nicht lesbar ist,...)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      Rene_der_Raser
      schrieb am Montag, 13. Februar 2006
    Text
    hallo, wenns zu teuer wird solltest du dir in Zukunft ein Radarwarner zulegen ;-).. oder du kehrst um und trittst den Blitzer kaputt ;)..

    aber ohne witz.. du musst wahrscheinlich nur zum Aufbauseminar.. kostet so 250 Euro und die Probezeit verlängert sich nochmal um 2 Jahre.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: roter Blitz? was nun??
    Autor
      jule85
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    >>>>Hallo Raser!:g ich wurde vorgstern abends(also dunkel)geblitzt,denke ich zumindest!denn es war ein roter(?) Blitz!habt ihr sowas schon erlebt?desweiteren fuhr vor mir ebenso einer, da hat es aber nicht geblitzt??Weiß auch nicht, was wenn es so ist auf mich zukommt?entweder 50 Zone-->knapp 80 oder 70 Zone,dann wohl nix?helft mir bitte!hat jemand so was?liebe grüße jule
    >>>--------------------------------------------
    >>>Aus eigener Erfahrung kann ich dir leider bestätigen, dass so ein Blitzlicht mit "anschließender Bitte um eine Spende" tatsächlich rot ist :-( .
    >>>Vielleicht fühlst du dich besser, wenn du die Stelle nochmals abfährst, dann weißt du wenigstens wer gemeint war. Ansonsten:
    >>>Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >>>
    >>>» Eingabe: [ 18 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >>>
    >>>Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 18 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >>>Verwarnungsgeld: 35,00 Euro oder:
    >>>Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >>>
    >>>» Eingabe: [ 8 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >>>
    >>>Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 8 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >>>Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
    >>>Wünsche dir Glück. Aber dafür reißt dir niemand den Kopf ab ;o))
    >>
    >>Hoffentlich!Bin aber erstens noch in der Probezeit!und nun?Wenn es ne 50zig Zone war?Bin fast 80 gefahren!Nachschulung bestimmt,oder?wie läuft das ab?Lappen weg??hab angst,brauch den Schein!Liebe grüße jule
    >
    >Dein Fuehrerschein darfst du definitiv behalten. Du musst ihn ggfls. nur dann abgeben, wenn du mind. 21km/h zu schnell warst UND die Frist fuer das angeordnete Aufbauseminar verstreichen laesst. Ein anderer moeglicher Grund zur Fuehrerscheinabgabe ist laut deiner Schilderung nicht moeglich (das waere innerorts 31km/h zu viel und ausserorts 41km/h zu viel).
    >
    >Aber warte erstmal ab, wieviel du wirklich zu schnell warst. Selbst wenn du nur 50 haettest fahren duerfen, hast du noch gute Chancen mit einem Bussgeld von 35Euro oder weniger wegzukommen.
    >1. zeigt jeder Tacho zuviel an
    >2. darf das Geschwindigkeitsmessgeraet (Blitzer) nicht zuviel messen => es muss die Toleranz abgezogen werden (i.d.R. 3km/h bzw 3% ab 100km/h)
    >3. ist es moeglich, dass der Blitzer noch in der Eichphase (Dauer ca. 30min) war, dann darf dein Foto nicht verwendet werden
    >4. koennte dein Foto nichts geworden sein (z.B. weil zwei Autos abgebildet sind, der Film schlecht war und dadurch das Kennzeichen nicht lesbar ist,...)

    Dankeschön für den Tip,geht mir schon etwas besser!halte euch auf dem laufenden!!jule

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