unfall

  • unfall
     sweety_H16
      schrieb am Freitag, 19. August 2005
    hey ihr!!hab noch ne frage!mein freund hatte vor drei wochen nen unfall, er folgendermaßen ablief: wir fuhren mit nem 25er roller in ne 30er zone und übersahen ein auto dass von der entgegenkommende fahrbahn in eine von uns aus rechts liegende parklücke einpraken wollte.mein freund bei dem ich als sozi mitfuhr, knallte mit dem auto zusammen. er war also schuld. er hat jetzt fogendes an sich hängen: rechts überholen, sozi auf einem 25er roller(was nicht erlaubt ist), roller getunt, zu schnell gefahren und nen sachschaden von ca. 4000 euro. jetzt meine frage an euch..was könnte ihm alles blühen???er wird nämlich am montag 18 und ist dabei den autoführerschein zu machen...bitte antwortet mir schnell..is sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!danke schon im vorraus!!!MfG
  • Thema
    Re: unfall
    Autor
      R²D²
      schrieb am Freitag, 19. August 2005
    Text
    >hey ihr!!hab noch ne frage!mein freund hatte vor drei wochen nen unfall, er folgendermaßen ablief: wir fuhren mit nem 25er roller in ne 30er zone und übersahen ein auto dass von der entgegenkommende fahrbahn in eine von uns aus rechts liegende parklücke einpraken wollte.mein freund bei dem ich als sozi mitfuhr, knallte mit dem auto zusammen. er war also schuld. er hat jetzt fogendes an sich hängen: rechts überholen, sozi auf einem 25er roller(was nicht erlaubt ist), roller getunt, zu schnell gefahren und nen sachschaden von ca. 4000 euro. jetzt meine frage an euch..was könnte ihm alles blühen???er wird nämlich am montag 18 und ist dabei den autoführerschein zu machen...bitte antwortet mir schnell..is sehr wichtig!!!!!!!!!!!!!danke schon im vorraus!!!MfG

    Wurde der Unfall denn polizeilich aufgenommen und werden ihm die oben genannten Vergehen vorgeworfen? Wenn ja, kann er schon mal sparen, denn es kann sein, dass seine Versicherung ihn zur Rückerstattung der Kosten auffordert. Dazu kommt ein Strafverfahren auf ihn zu, der Ausgang ist nicht vorauszusehen. Eine hohe Geldstrafe inclusive Übernahme der Gerichtskosten und Führerscheinsperre wird ihn erwarten.

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  • Thema
    Re: unfall
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 23. August 2005
    Text
    Hallo,

    wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, kann er den Autoführerschein erst mal vergessen. Der Prüfauftrag wird sofort gesperrt und er muss die Gerichtsverhandlung abwarten. Dort wird entschieden, wie hoch die Strafe ist (Geld oder Sozialstunden) und wann er den Autoführerschein weitermachen darf.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: unfall
    Autor
      hh
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, kann er den Autoführerschein erst mal vergessen. Der Prüfauftrag wird sofort gesperrt und er muss die Gerichtsverhandlung abwarten. Dort wird entschieden, wie hoch die Strafe ist (Geld oder Sozialstunden) und wann er den Autoführerschein weitermachen darf.
    >
    >Viele Grüße woher bist du

    >Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: unfall
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2005
    Text
    >> woher bist du

    Aus München.

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