unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?

  • unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    hi,
    ich hatte am samstag abend einen unfall. in einer engen kurve in einer 30er-zone hatte ein auto auf einem parkplatz (!!) geparkt. trotzdem ragten laut polizei 47 cm auf die fahrbahn raus. habe ein verwarngeld von 35 euro bekommen, aber keinen punkt, sagt der eine polizist. trotzdem muss ich wohl zur nachschulung. ich habe die hauptschuld, weil ich ja auf das geparkte auto, das ich in der dunkelheit nicht rechtzeitig erkannt habe, aufgefahren bin. der besitzer des autos streitet aber teilschuld ab, er hätte ja ordnungsgemäß geparkt, und 47 cm mit dem heck auf der straße stehen seien ja erlaubt... die polizei will es prüfen. und ich will keine nachschulung. kann mir da jemand helfen?
  • Thema
    Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    .... achja, bin noch in der probezeit, habe seit anfang november den führerschein.

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  • Thema
    Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    >.... achja, bin noch in der probezeit, habe seit anfang november den führerschein.
    >
    Am besten du lässt dich von einem Anwalt beraten. Ich schätze sowas ist in der Rechtsschutz mit enthalten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    >>.... achja, bin noch in der probezeit, habe seit anfang november den führerschein.
    >>
    >Am besten du lässt dich von einem Anwalt beraten. Ich schätze sowas ist in der Rechtsschutz mit enthalten.
    >
    Hallo!
    Das ist typich für die Polizei, w...einlich mußt du eine Nachschulung machen?

    Der Polizist hat keine Ahnung.
    Bei 35€ handelt es sich um ein Verwarnungsgeld.
    Ab 40€ ist es ein Bußgeld und dann gibt es Punkte und Nachulung.
    Der Polizist sollte zu mir, zur Nachschulung kommen, damit er in Zukunft, genaue Auskünfte geben kann!
    Hans FL.

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  • Thema
    Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    >hi,
    >ich hatte am samstag abend einen unfall. in einer engen kurve in einer 30er-zone hatte ein auto auf einem parkplatz (!!) geparkt. trotzdem ragten laut polizei 47 cm auf die fahrbahn raus. habe ein verwarngeld von 35 euro bekommen, aber keinen punkt, sagt der eine polizist. trotzdem muss ich wohl zur nachschulung. ich habe die hauptschuld, weil ich ja auf das geparkte auto, das ich in der dunkelheit nicht rechtzeitig erkannt habe, aufgefahren bin. der besitzer des autos streitet aber teilschuld ab, er hätte ja ordnungsgemäß geparkt, und 47 cm mit dem heck auf der straße stehen seien ja erlaubt... die polizei will es prüfen. und ich will keine nachschulung. kann mir da jemand helfen?
    >

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