Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?

  • Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    >hi,
    >ich hatte am samstag abend einen unfall. in einer engen kurve in einer 30er-zone hatte ein auto auf einem parkplatz (!!) geparkt. trotzdem ragten laut polizei 47 cm auf die fahrbahn raus. habe ein verwarngeld von 35 euro bekommen, aber keinen punkt, sagt der eine polizist. trotzdem muss ich wohl zur nachschulung. ich habe die hauptschuld, weil ich ja auf das geparkte auto, das ich in der dunkelheit nicht rechtzeitig erkannt habe, aufgefahren bin. der besitzer des autos streitet aber teilschuld ab, er hätte ja ordnungsgemäß geparkt, und 47 cm mit dem heck auf der straße stehen seien ja erlaubt... die polizei will es prüfen. und ich will keine nachschulung. kann mir da jemand helfen?


    Wie Auto ragte heraus?
    Du kannst doch nicht einfach in einer 30er Zone auf ein Auto auffahren.
    Und wenn es 2m herausragt, na und?!!!
    Ich verstehe deine Argumentation nicht ganz.
    Die Nachschulung ist berechtigt!
    *tz tz tz*!

    Rechne mal mit 350 € Kosten für die Nachschulung.
    Ich sach mal, lernen durch Schmerz. ^^
  • Thema
    Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 15. Februar 2005
    Text
    ok, du hast eine enge straße, den berg hoch, und eine ... kurve. die straße ist einbahnstraße und es ist dunkel. rechts geht eine steile straße hoch, wenn da ein radfahrer runterkommt und du zu weit rechts fährst hängt er dir auf der motorhaube. da steht sonst NIE ein auto. schon gar nicht nachts. da kann sowas eben mal passieren! ich sag ja auch nicht, dass ich überhaupt nicht schuld bin! du scheinst ja jemand zu sein, der sein leben lang keinen unfall gehabt hat! oder noch gar keinen führerschein hat!

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  • Thema
    Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    >ok, du hast eine enge straße, den berg hoch, und eine ... kurve. die straße ist einbahnstraße und es ist dunkel. rechts geht eine steile straße hoch, wenn da ein radfahrer runterkommt und du zu weit rechts fährst hängt er dir auf der motorhaube. da steht sonst NIE ein auto. schon gar nicht nachts. da kann sowas eben mal passieren! ich sag ja auch nicht, dass ich überhaupt nicht schuld bin! du scheinst ja jemand zu sein, der sein leben lang keinen unfall gehabt hat! oder noch gar keinen führerschein hat!

    >1. Hatte ich schon einen Unfall.
    2. ...habe ich somit auch einen Führerschein.
    3. An Engstellen, wo mir auch noch ein Radfahrer auf die Motorhaube fallen kann, da fahre ich besonders vorsichtig.
    4. Unfälle passieren nunmal, das könnte mir auch passieren wenn ich abgelenkt wäre.
    5. ABER! Und genau darum geht es hier...
    6. ...wenn ich Sch.ei.ß.e baue, dann stehe ich auch dazu und gebe nicht anderen die Schuld!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    Natürlich bin ich schuld! Ich hab doch auch nie was anderes behauptet! ABER der Fahrer des anderen Autos ist selbst Schuld, niemand der ein bisschen Verstand hat parkt an dieser Stelle und dann auch noch so, dass das Heck auf der Straße hängt. Dass der Unfall letzenendes passiert ist war meine Schuld. Ist doch logisch. Aber er hat auch eine Widrigkeit begangen. Und ich bin auch nicht zu schnell oder so gefahren. Ich habe einfach nicht damit gerechnet, dass da jetzt ein Auto steht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    >Natürlich bin ich schuld! Ich hab doch auch nie was anderes behauptet! ABER der Fahrer des anderen Autos ist selbst Schuld, niemand der ein bisschen Verstand hat parkt an dieser Stelle und dann auch noch so, dass das Heck auf der Straße hängt. Dass der Unfall letzenendes passiert ist war meine Schuld. Ist doch logisch. Aber er hat auch eine Widrigkeit begangen. Und ich bin auch nicht zu schnell oder so gefahren. Ich habe einfach nicht damit gerechnet, dass da jetzt ein Auto steht.
    >
    Sorry, aber damit musst du Rechnen!

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  • Thema
    Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    Hallo Zusammen,

    ich habe hier gerade Eure Schlammschlacht gelesen und finde es faszinierend, dass sich zwei wildfremde Leute so beschimpfen können! Bzw. dass sich der eine für etwas rechtfertigen muß, was der andere nicht wirklich beurteilen kann!
    Ich denke, es gibt nur sehr, sehr wenige Unfälle von denen man nicht behaupten kann, dass sie dumm und vermeidbar gewesen wären! Die meisten Unfälle sind für den Verursacher recht unrühmlich, aber es gibt immer irgendwelche Gründe, die dann für Außenstehende selten nahvollziehbar sind!
    Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist recht schwachsinnig was Ihr da abzieht! Der Unfall ist passiert, es war nur Blechschaden und man kann nur noch versuchen den Schaden weitesgehend einzugrenzen!

    Zur eigentlichen Frage: Wenn Du ein Verwarnungsgeld bezahlen mußtest, ist die Sache von Seiten der Behörden eigentlich erledigt und Du mußt mit keinerlei Konsequenzen mehr rechnen!

    Liebe Grüße Battida

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  • Thema
    Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    Hi Battida,
    danke für deine Antwort.
    Also zahlen musste ich das Geld noch nicht, aber der Polizist hat ein Forumlar ausgefüllt und mir den Durchschlag gegeben wo in der Spalte "Verwarngeld" 35 € eingetragen sind. Er hat gemeint ich bekomm dann Post....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. Februar 2005
    Text
    >Hi Battida,
    >danke für deine Antwort.
    >Also zahlen musste ich das Geld noch nicht, aber der Polizist hat ein Forumlar ausgefüllt und mir den Durchschlag gegeben wo in der Spalte "Verwarngeld" 35 € eingetragen sind. Er hat gemeint ich bekomm dann Post....
    >
    Das ist richtig so - Polizisten/innen dürfen kein "Bargeld" annehmen - entweder Du zahlst mit Karte oder Du überweist den Betrag - deshalb bleibt das trotzdem ein "Verwarngeld" und seitens der Behörden ist die Sache erledigt! Die Schadensregulierung ist eine andere Baustelle.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    Vielen Dank für die Antworten! Ihr könnt ich gar nicht vorstellen, wie arg ich mich freue! Jetzt heißts also nur noch für den Schaden "sparen"! JUHUUU

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    >>Hi Battida,
    >>danke für deine Antwort.
    >>Also zahlen musste ich das Geld noch nicht, aber der Polizist hat ein Forumlar ausgefüllt und mir den Durchschlag gegeben wo in der Spalte "Verwarngeld" 35 € eingetragen sind. Er hat gemeint ich bekomm dann Post....
    >>
    >Das ist richtig so - Polizisten/innen dürfen kein "Bargeld" annehmen - entweder Du zahlst mit Karte oder Du überweist den Betrag - deshalb bleibt das trotzdem ein "Verwarngeld" und seitens der Behörden ist die Sache erledigt! Die Schadensregulierung ist eine andere Baustelle.
    >
    >
    Erst ab 40€ gibt es Punkte und somit eine Nachsulung.
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text

    >Das ist richtig so - Polizisten/innen dürfen kein "Bargeld" annehmen - entweder Du zahlst mit Karte oder Du überweist den Betrag - deshalb bleibt das trotzdem ein "Verwarngeld" und seitens der Behörden ist die Sache erledigt!


    Diese Aussage ist so nicht richtig!!! Sie dürften schon - war ja bis vor 1-2 Jahren noch Gang und Gäbe - aber sie können es ganz einfach nicht mehr!! Denn der Verwarngeldeinzug wurde in fast allen Landkreisen (besonders in ländlichen Gebieten gibt's jedoch noch Ausnahmen!) auf bargeldlos umgestellt - d.h. die "Rennleitung" hat weder Wechselgeld noch Quittungen dabei...


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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: unfall, kein punkt, trotzdem nachschulung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >
    >>Das ist richtig so - Polizisten/innen dürfen kein "Bargeld" annehmen - entweder Du zahlst mit Karte oder Du überweist den Betrag - deshalb bleibt das trotzdem ein "Verwarngeld" und seitens der Behörden ist die Sache erledigt!
    >
    >
    >Diese Aussage ist so nicht richtig!!! Sie dürften schon - war ja bis vor 1-2 Jahren noch Gang und Gäbe - aber sie können es ganz einfach nicht mehr!! Denn der Verwarngeldeinzug wurde in fast allen Landkreisen (besonders in ländlichen Gebieten gibt's jedoch noch Ausnahmen!) auf bargeldlos umgestellt - d.h. die "Rennleitung" hat weder Wechselgeld noch Quittungen dabei...
    >
    >
    Rede nicht davon was vor ein oder zwei Jahren oder im vorigen Jahrhundert war - inzwischem dürfen Polizisten/innen kein Bargeld mehr annehmen!!! - auch nicht in ländlichen Gebieten - Erlaß der Innenminister der Länder!!!


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