hab mal was von ner verkürzung der 3monatsfrist gehört nach dem 3. durchfallen in der praxis... hat da jemand infos?? danke im vorraus.
Thema
Re: verkürzung?
Autor
anita FL
schrieb am Sonntag, 10. April 2005
Text
>hab mal was von ner verkürzung der 3monatsfrist gehört nach dem 3. durchfallen in der praxis... hat da jemand infos?? danke im vorraus.
nein diese verkürzung gibt es nicht!! zwischen zwei prüfungen kann man unter umständen, wenn der fehler des nicht bestehens nicht sonderlich schwerwiegend war die wartefrist von 2 sochen auf 1 woche verkürzen. muß dann aber 5 fahrstunden nachweisen können die zwischen den prüfungen gefahren werden müssen. nach der dritten sind 3 monate abzwarten. da gibt es keine vergünstigung. gruß anita fl >
>>hab mal was von ner verkürzung der 3monatsfrist gehört nach dem 3. durchfallen in der praxis... hat da jemand infos?? danke im vorraus. > >nein diese verkürzung gibt es nicht!! >zwischen zwei prüfungen kann man unter umständen, wenn der fehler des nicht bestehens nicht sonderlich schwerwiegend war die wartefrist von 2 sochen auf 1 woche verkürzen. muß dann aber 5 fahrstunden nachweisen können die zwischen den prüfungen gefahren werden müssen. nach der dritten sind 3 monate abzwarten. da gibt es keine vergünstigung. >gruß >anita fl >> >
Das ist falsch!!! Wenn triftige Gründe vorliegen, kann die Sperrfrist auf Antrag verkürzt werden. Antrag mit Begründung an Führerscheinstelle.