versicherungsschutz

  • versicherungsschutz
     Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    hab heute ja meinen Führerschein Klasse B gemacht *jubel* und dürfte eigentlich schon am wochenende mit dem auto meiner eltern nen bissl rumkurven...
    Meine Mum hat auch schon beim Versicherungsfritzen angerufen und ihm Bescheid gesagt, aber nun weiß ich net ob der versicherungsschutz jetzt schon besteht, wenn da was passieren würde mit mir
    für einen fahrer ist er abgeschlossen (meinen vater) aber eben noch nicht ganz für mich...obwohl schon angekündigt...
    Kennt sich da jemand aus???
  • Thema
    Re: versicherungsschutz
    Autor
      Bluerose
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    Herzlichen Glückwunsch erstmal, wie das mit dem Versicherungsschutz aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Hab jetzt seid einer Woche den Führerschein, bei uns war es so das nichts umgemeldet werden musste, lag aber auch daran das es noch ein neuerer Wagen ist und irgendwie schon versichert ist, meine Mutter hat nämlich nachgefragt. Außerdem du wirst doch am Wochenende bestimmt noch nicht sofort alleine fahren oder, nimm doch deine Eltern mit dann wird das schon klappen wenn du schön vorsichtig fährst, naja gut passiern kann immer was, aber denke du hast bestimmt keine Lust zuwarten hätte ich auch nicht.

    naja viel Spaß beim fahren!!!

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  • Thema
    Re: versicherungsschutz
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >hab heute ja meinen Führerschein Klasse B gemacht *jubel* und dürfte eigentlich schon am wochenende mit dem auto meiner eltern nen bissl rumkurven...
    >Meine Mum hat auch schon beim Versicherungsfritzen angerufen und ihm Bescheid gesagt, aber nun weiß ich net ob der versicherungsschutz jetzt schon besteht, wenn da was passieren würde mit mir
    >für einen fahrer ist er abgeschlossen (meinen vater) aber eben noch nicht ganz für mich...obwohl schon angekündigt...
    >Kennt sich da jemand aus???
    >
    Hallo,
    ich kann Dir leider keine erschöpfende Auskunft geben weil ich nicht weiß was für eine "Versicherung" für das Fahrzeug abgeschlossen ist.
    Wenn eine ganz "normale" Hapftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen ist kannst Du problemlos mit dem Fahrzeug fahren. Es gibt aber eine ganze "Flut" von "Versichderungspolicen" z.B. Vielfahrer, Wenigfahrer, Frauen, Garagenfahrzeuge etc. Wenn so eine "spezialisierte" Police gewählt wurde - macht man weil die Versichderungsprämie oft günstiger ist - darfst Du mit dem Fahrzeug erst fahren wenn eine "andere" Versicherungsart policiert ist - also die Versicherungspolice vorliegt.

    Gruß Elvira D. FL'in

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  • Thema
    Re: versicherungsschutz
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >hab heute ja meinen Führerschein Klasse B gemacht *jubel* und dürfte eigentlich schon am wochenende mit dem auto meiner eltern nen bissl rumkurven...
    >Meine Mum hat auch schon beim Versicherungsfritzen angerufen und ihm Bescheid gesagt, aber nun weiß ich net ob der versicherungsschutz jetzt schon besteht, wenn da was passieren würde mit mir
    >für einen fahrer ist er abgeschlossen (meinen vater) aber eben noch nicht ganz für mich...obwohl schon angekündigt...
    >Kennt sich da jemand aus???
    >
    Wenn der Versicherung die Änderung mitgeteilt wurde, dann besteht auch der Versicherungsschutz.

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  • Thema
    Re: Re: versicherungsschutz
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    >>hab heute ja meinen Führerschein Klasse B gemacht *jubel* und dürfte eigentlich schon am wochenende mit dem auto meiner eltern nen bissl rumkurven...
    >>Meine Mum hat auch schon beim Versicherungsfritzen angerufen und ihm Bescheid gesagt, aber nun weiß ich net ob der versicherungsschutz jetzt schon besteht, wenn da was passieren würde mit mir
    >>für einen fahrer ist er abgeschlossen (meinen vater) aber eben noch nicht ganz für mich...obwohl schon angekündigt...
    >>Kennt sich da jemand aus???
    >>
    >Wenn der Versicherung die Änderung mitgeteilt wurde, dann besteht auch der Versicherungsschutz.
    >
    NEIN - die Versicherung muß der Änderung erst schriftlich zustimmen!

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  • Thema
    Re: Re: Re: versicherungsschutz
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    >>
    >NEIN - die Versicherung muß der Änderung erst schriftlich zustimmen!
    >
    >
    Das ist nicht richtig. Die mündliche Bestätigung genügt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: versicherungsschutz
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    also wir haben ne Teilkasko, aber Wenigfahrer glaub ich, da muss auf jeden Fall noch was geändert werden, aber trotzdem bin ich heute schon was mit meinen Eltern gefahren...

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