vorfahrt auf parkplätzen

  • vorfahrt auf parkplätzen
     depp
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    ich bin jetzt ganz durcheinander. ich dachte immer auf parkplätzen sei rechts vor links. und auf einmal sagt mir ein kumpel, auf parkplätzen würde es keinerlei vorfahrsregeln geben! ist nun rechts vor links oder ist da eine ganz andere regel. oda vll garkeine?
  • Thema
    Re: vorfahrt auf parkplätzen
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text
    >ich bin jetzt ganz durcheinander. ich dachte immer auf parkplätzen sei rechts vor links. und auf einmal sagt mir ein kumpel, auf parkplätzen würde es keinerlei vorfahrsregeln geben! ist nun rechts vor links oder ist da eine ganz andere regel. oda vll garkeine?
    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    Hallo,
    also so weit ich weiß, muss das Schild "StVO" vorhanden sein, damit innerhalb vom Parkplatzgebiet rechts vor links ist. Wenn kein solch ein Schild da ist, weiß ich es auch nicht. Aber auf Parkplätzen fährt man in der Regel langsam und man könnte sich im Zweifelsfall ja auch verständigen, oder?
    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: vorfahrt auf parkplätzen
    Autor
      Lucky_Beginner
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text

    >Hallo,
    >also so weit ich weiß, muss das Schild "StVO" vorhanden sein, damit innerhalb vom Parkplatzgebiet rechts vor links ist. Wenn kein solch ein Schild da ist, weiß ich es auch nicht. Aber auf Parkplätzen fährt man in der Regel langsam und man könnte sich im Zweifelsfall ja auch verständigen, oder?
    >Grüße

    Auch wenn das Schild StVO nicht vorhanden ist, würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Langsam fahren und bremsbereit bleiben - Sichtkontakt herstellen mit den anderen Verkehrsteilnehmern. Gut möglich, dass dieses Zusatzschild unnötig ist -die genauere Rechtslage ist mir nicht bekannt, aber ich würde generell dazu tendieren, auf Parkplätzen rechts-vor-links einzuhalten.


    MfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: vorfahrt auf parkplätzen
    Autor
      depp
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    hm, genaueres weiß keiner? v.a. da ja - meiner meinung nach - an den wenisten parkplätzen das besagte schild hängt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: vorfahrt auf parkplätzen
    Autor
      Ludo
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    Also, etwas genauer kann ich es euch schon sagen. Die Regel "Rechts vor Links" könnt ihr vergessen. Dachte auch immer das wäre der Fall, aber ist definitiv NICHT so.
    Sollte es dennoch mal zu einem Zusammenstoß kommen, gibt es bis auf extreme Ausnahmefälle nie einen Hauptschuldigen und einen absolut Unschuldigen.
    Wenn sich die beiden nicht selber einigen können (wobei man das bei so geringen Schäden auch ohne Polizei und Justiz regeln könnte), wird jedem eine gewisse Teilschuld zugebilligt. Das sieht z.B. so aus, dass jemand, der aus einer Parklücke rausfährt, eine größere Teilschuld hat als derjenige, der auf dem Parkplatz fährt (außer natürlich der fährt mit über 50 km/h da lang). Zeugen wären auch hier nicht verkehrt.

    Ich fahre auf Parkplätzen immer langsam, da aus sämtlichen Einmündungen Fahrzeuge kommen können. Wenn aus einer von rechts einmündenden Straße jmd. kommt, fahre ich auch da langsam vorbei und bleibe bremsbereit, falls derjenige irrtümlicherweise der Meinung ist, er hätte Vorfahrt.

    Allgemein kann man sagen, es gilt die Regel: GEGENSEITIGE RÜCKSICHT!

    Dieses Thema wurde hier auch schon mal diskutiert (kann mich noch ganz gut erinnern). Aber das ist schon etwas länger her.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: vorfahrt auf parkplätzen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 9. September 2006
    Text
    >Also, etwas genauer kann ich es euch schon sagen. Die Regel "Rechts vor Links" könnt ihr vergessen. Dachte auch immer das wäre der Fall, aber ist definitiv NICHT so.
    >Sollte es dennoch mal zu einem Zusammenstoß kommen, gibt es bis auf extreme Ausnahmefälle nie einen Hauptschuldigen und einen absolut Unschuldigen.
    >Wenn sich die beiden nicht selber einigen können (wobei man das bei so geringen Schäden auch ohne Polizei und Justiz regeln könnte), wird jedem eine gewisse Teilschuld zugebilligt. Das sieht z.B. so aus, dass jemand, der aus einer Parklücke rausfährt, eine größere Teilschuld hat als derjenige, der auf dem Parkplatz fährt (außer natürlich der fährt mit über 50 km/h da lang). Zeugen wären auch hier nicht verkehrt.
    >
    >Ich fahre auf Parkplätzen immer langsam, da aus sämtlichen Einmündungen Fahrzeuge kommen können. Wenn aus einer von rechts einmündenden Straße jmd. kommt, fahre ich auch da langsam vorbei und bleibe bremsbereit, falls derjenige irrtümlicherweise der Meinung ist, er hätte Vorfahrt.
    >
    >Allgemein kann man sagen, es gilt die Regel: GEGENSEITIGE RÜCKSICHT!
    >
    >Dieses Thema wurde hier auch schon mal diskutiert (kann mich noch ganz gut erinnern). Aber das ist schon etwas länger her.

    Hallo!
    Auf einer allgemeinen zugänglichen Park- oder Tankfläche gilt die Vohrfahrtregel " Rechts vor links" als eingeschliffenes Verhalten über § 1 Abs.2 sinngemäß, wenn der Straßencharakter der sich schneidenen oder zusammenstoßenden Fahrgassen für den Verkehrsteilnehmer unmissvereständlich ist.

    Die Regel gilt nicht beim Einfahren von einer Parkläche in einen Fahrstreifen oder beim Überfahren markierter Parkflächen.
    StVO Kommentar 11. Auflage von Roland Schurig.

    Hans
    Fl. i. R.-
    >

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo