vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?

  • vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
     SarahMae
      schrieb am Sonntag, 10. April 2005
    Hallo zusammen,

    ich habe im Januar meinen Führerschein gemacht, und möchte aber noch BE machen(im Sommer). Deswegen habe ich nur einen vorläufigen Führschein bekommnen. Der prüfer sagte mir, das ich nicht im Ausland fahren dürfte.
    Jedoch weiß ich nicht warum das so ist. Wenn ich den B als "richtigen" FS hätte, dürfte ich ja auch.
    Würde gerne ein WE in die Niederlande fahren, jedoch geht das auf s.o. nicht.
    Wisst ihr waurm? Kann man eine Ausnahmegenimgung bekommen?

    LG
    Sarah

  • Thema
    Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 11. April 2005
    Text
    Hallo Sarah,

    wenn du bei der Beantragung des Führerscheins angegeben hättest, dass du die beiden Klassen nicht direkt hintereinander machst, hättest du einen "richtigen" Klasse-B-Führerschein bekommen und später gegen einen mit den beiden Klassen getauscht. Du kannst dir jetzt auch noch einen vollwertigen Führerschein Klasse B ausstellen lassen, das kostet aber wieder eine Gebühr und dauert ein paar Wochen. Also mach lieber BE fertig und fahr dann ins Ausland.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Es ist ähnlich wie bei einer Prüfbescheinigung, mit der man offiziell auch nicht fahren darf.

    Das merkwürdige daran ist einfach, das die Fahrerlaubnisprüfung bestanden ist, der Führerschein existiert und man dir lediglich den Vorwurf machen kann, ohne Führerschein gefahren zu sein, aber eben nicht ohne Fahrerlaubnis.
    Ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.
    Passieren kann dir dafür also eigentlich nichts ausser 10 Euro Verwarngeld.

    So die Rechtslage.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      SarahMae
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Es ist eigendlich ja auch nur ein Matherialunterschied. Ich finde das total banane, vorallem weil man auch keine Ausnahmegenemigung bekommen kann, z.B. für ein WE. Da hat man einen FS, kann aber nix damit anfangen.
    Also meinst du ich soll fahren?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Samstag, 23. April 2005
    Text
    Das habe ich nicht gesagt und werde es dir auch sicher nicht raten.
    Wollte dir lediglich den Unterschied zeigen.
    (Würde ich sagen mach ruhig, weil ja nichts weiter passieren kann ausser das von mit geschriebene bekomme ich von einigen lieben Kollegen hier wieder böse Mails. Also lass ich es einfach okay?!)

    Allerdings ist es im Ausland immer so eine Sache, sowas zu tun.
    Komischerweise werden in den Niederlanden noch immer Geldbußen verhängt für Leute, die noch ihren alten Grauen Führerschein haben obwohl es EU Recht gibt und die alten Scheine (egal ob grau oder rosa) ihre Gültigkeit behalten.
    Geldbußen wiederum dürfen nach Gesetzeslage gar nicht verhängt werden.

    Aber Du weißt ja, das DU als Autofahrer dich an die Gesetze halten sollst und die Behörden alles mit Dir machen können...so ist das Leben.

    Ich kann dir echt nicht sagen wie die Niederländer in dem Fall verfahren, schlimmstenfalls ein Fahrverbot in den Niederlanden.
    Ich denke mal, das sie den Vorläufigen gar nicht kennen werden und dir Stress machen würden...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 24. April 2005
    Text
    >Es ist ähnlich wie bei einer Prüfbescheinigung, mit der man offiziell auch nicht fahren darf.
    >
    >Das merkwürdige daran ist einfach, das die Fahrerlaubnisprüfung bestanden ist, der Führerschein existiert und man dir lediglich den Vorwurf machen kann, ohne Führerschein gefahren zu sein, aber eben nicht ohne Fahrerlaubnis.
    >Ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.
    >Passieren kann dir dafür also eigentlich nichts ausser 10 Euro Verwarngeld.
    >
    >So die Rechtslage.
    >

    Die Aussage ist Falsch!

    Solange der Führerschein nicht ausgehändigt ist, also der Verwaltungsakt nicht vollzogen ist, liegt ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vor! Also eine Straftat!

    Gruß Muffy (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Hey Muffy

    Die Prüfung ist gemacht - Theorie/Praxis.
    Der Nachweis kann jederzeit erbracht werden und bedeutet lediglich eine OWi, niemals eine Straftat.
    DIE Fahrerlaubnis ist erworben, das hat doch nichts mit dem aushändigen des Führerscheins zu tun, ich bitte dich.
    Erzählt den Leuten doch hier nicht so einen unausgegohrenen Kram Menschenskinder.

    Kein Polizeibeamter setzt sich in die Nesseln und schreibt die Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Jeder Jurastudent im zweiten Semester zerreißt den in der Luft!

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Hi Muffy, hi Micha,

    so, ich hab einfach mal sowohl den Leiter der Führerscheinstelle Stadt als auch den Leiter selbiger Stelle Landkreis hier angerufen.

    Ist laut Aussage beider eine OWi, da die Fahrerlaubnis erteilt wurde, lediglich der Führerschein quasi fehlt.

    Der Formalakt: Erteilung einer FE ist ja erfüllt.

    Nach deutschem Recht also lediglich eine OWi.

    Da dieser vorläufige Führerschein aber im Ausland nicht anerkannt wird (ähnlich diverser Lernführerscheine von ausländischen Staaten) kann es im Ausland trotzdem massiv Ärger nach dortigen Landesgesetzen geben.

    Dazu konnten (oder wollten) mir die Herren aber keine Auskunft geben

    Zufrieden, lieber Micha? :-)

    Gruß
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    >Hi Muffy, hi Micha,
    >
    >so, ich hab einfach mal sowohl den Leiter der Führerscheinstelle Stadt als auch den Leiter selbiger Stelle Landkreis hier angerufen.
    >
    >Ist laut Aussage beider eine OWi, da die Fahrerlaubnis erteilt wurde, lediglich der Führerschein quasi fehlt.
    >
    >Der Formalakt: Erteilung einer FE ist ja erfüllt.
    >
    >Nach deutschem Recht also lediglich eine OWi.
    >
    >Da dieser vorläufige Führerschein aber im Ausland nicht anerkannt wird (ähnlich diverser Lernführerscheine von ausländischen Staaten) kann es im Ausland trotzdem massiv Ärger nach dortigen Landesgesetzen geben.
    >
    >Dazu konnten (oder wollten) mir die Herren aber keine Auskunft geben
    >
    >Zufrieden, lieber Micha? :-)
    >
    >Gruß
    >Wolfgang
    >
    zudem bekommt man auch ärger im ausland, wenn man den führerschein im checkkartenformat (EU führerschein) nicht besitzt. so zum beispiel in frankreich, falls man angehalten wird.

    Chris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      MichaelRoooden
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Hi Wolfgang

    Es geht doch gar nicht um zufrieden.
    Ich denke wir sollten uns auch etwas zurückhalten wenn es um Unstimmigkeiten geht.
    Schließlich sollten wir hier für die Fahrschüler oder die angehenden da sein und nicht hier im fachchinesisch rumalbern :-)

    Find ich aber ziemlich nett von Dir, das Du dich darum gekümmert hast.

    Wenn wir dann mal wieder eine Diskussion führen wollen oder sollen, laß uns das per E-mail machen:-)

    LG Michael


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 25. April 2005
    Text
    Hi Micha,

    gibt noch was besseres.

    Schau mal auf meine emailadresse (erscheint, wenn du mit der Maus über meinen Namen gehst in der Statuszeile unten)und komm mal auf die Seite.

    Da hast du Diskussionsparner ohne Ende!

    Und alle fachkompetent.

    Nebenbei: wenn ich mir bei einer Aussage nicht sicher bin, schreib ich das dazu oder klär es ab.

    Als FL weiß ich nämlich im Regelfall, wo ich kompetente Leute habe, bei denen ich dann Infos bekommen kann!

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 28. April 2005
    Text
    >Hi Muffy, hi Micha,
    >
    >so, ich hab einfach mal sowohl den Leiter der Führerscheinstelle Stadt als auch den Leiter selbiger Stelle Landkreis hier angerufen.
    >
    >Ist laut Aussage beider eine OWi, da die Fahrerlaubnis erteilt wurde, lediglich der Führerschein quasi fehlt.
    >
    >Der Formalakt: Erteilung einer FE ist ja erfüllt.
    >
    >Nach deutschem Recht also lediglich eine OWi.
    >
    >Da dieser vorläufige Führerschein aber im Ausland nicht anerkannt wird (ähnlich diverser Lernführerscheine von ausländischen Staaten) kann es im Ausland trotzdem massiv Ärger nach dortigen Landesgesetzen geben.
    >
    >Dazu konnten (oder wollten) mir die Herren aber keine Auskunft geben
    >
    >Zufrieden, lieber Micha? :-)
    >
    >Gruß
    >Wolfgang
    >

    Hi Wolfgang,

    Meine Aussage bezog sich nicht auf die vorläufige Fahrerlaubnis, sondern auf die Sache mit dem Laufzettel (Prüfbescheinigung). Und da steh ich nach wie vor dazu.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 28. April 2005
    Text
    Hi Muffy,

    das ist ja wohl unbenommen.

    Der Laufzettel ist garnix! Steht ja aber auch groß drauf.

    Wer damit fährt ist selber schuld.

    Der fährt natürlich ohne Fahrerlaubnis.

    Frohes Schaffen heute
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      stromdriver
      schrieb am Donnerstag, 28. April 2005
    Text
    Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist an die Übergabe des Führerscheins an den FE-Bewerber gebunden. Die Übergabe der Bescheinigung über die bestandene Prüfung hat für den Bewerber keinerlei Berechtigung zur Folge, ausser dass sie nachweist, die praktische FE-Prüfung bestanden zu haben. Das Fahren nur mit dieser Bescheinigung ist eine Straftat, da die FE noch nicht erworben wurde und hat im Regelfall eine FE-Sperre zur Folge.


    Gruß,
    Chris
    (angehender aaS)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorl. Führerschein, warum darf ich nicht ins Ausland?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 29. April 2005
    Text
    >Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist an die Übergabe des Führerscheins an den FE-Bewerber gebunden. Die Übergabe der Bescheinigung über die bestandene Prüfung hat für den Bewerber keinerlei Berechtigung zur Folge, ausser dass sie nachweist, die praktische FE-Prüfung bestanden zu haben. Das Fahren nur mit dieser Bescheinigung ist eine Straftat, da die FE noch nicht erworben wurde und hat im Regelfall eine FE-Sperre zur Folge.
    >
    >
    >Gruß,
    >Chris
    >(angehender aaS)
    >

    Genau so habe ich das gemeint.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo