vorläufige Fahrerlaubnis - Probezeit
Hallo!
Ich hab Ende Juni meinen B Schein gemacht und fang Anfang September mit BE an.
Derzeit fahr ich mit ner vorläufigen Fahrerlaubnis (gültig bis Ende September). Wasmich nun interessiert: wenn ich BE bestanden hab, bekomm ich ja meinen endgültigen Führerschein. Wie siehts denn dann mit der Probezeit aus, gelten die zwei jahre ab meinem B Prüfdatum (25.6.04) oder ab BE Datum?