vorläufiger Führerschein in Bayern?
Hallo,
stimmt es, dass ein vorläufiger Führerschein (Ausnahmegenehmigung) nicht in Bayern gilt?
Bei mit steht oben der Name, Geb.-Datum etc. "...ist berechtigt Kraftfahrzeuge der Klassen A B M L zu führen."
Und weiter unten steht: "Ihm wird gemäß §74 Abs. 1 FeV genehmigt, abweichend von §4 Abs. 2 FeV Kraftfahrzeuge im INLAND zu führen, ohne einen gültigen Führerschein vorweisen zu können." Ansonsten steht da nichts Relevantes.
Bezieht sich "Inland" auf das Bundesland, in dem der Wisch ausgestellt wurde oder wieso soll ich damit nicht nach Bayern fahren dürfen?
Danke im Voraus,
Interruptor