vorläufiger führerschein
hallo!
ich war heut meine fahrerlaubnis beantragen für die klasse A1. die dame dort meinte, wenn ich 16 bin wenn ich die praktische prüfung mache, bekomme ich von dem prüfer gleich einen vorläufigen führerschein, der gültig ist, bis ich den ordentlichen abholen kann, da der erst gedruckt werden muss. außerdem meinte sie, dass wenn ich noch keine 16 jahre bin wenn ich die praktische prüfung mache und diese bestehe, ich nicht vom prüfer so einen vorläufigen führerschein bekomme. ich müsse so etwa 2-3 tage später wieder zu diesem amt und müsste mir dort den vorläufigen führerschein abholen. das würde also heißen ich dürfte schon fahren bevor ich 16 bin?
kann ich mir nicht vorstellen. kann mir jemand sagen, ob das stimmt?
wäre dankbar für antworten.
mfg simue