wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
Gast
schrieb am Mittwoch, 1. September 2004
ich habe heute eine Fahrstunde um 11:30h verpasst. Normalerweise wird diese Stunde immer berechnet, auch wenn man nicht kommt, das versteh ich. Ich habe aber um Verständnis gebeten, weil ich mich vertan habe. Die Fahrschule ist in Frankfurt .. ich jobbe von um 9 bis abends eine Stunde weit weg von Frankfurt, um 12 hab ich extra frei genommen und bin nach Ffm gefahren um um 13h die Fahrstunde zu nehmen. Nun, ich bin eine Stunde zum Arbeitsplatz gefahren, eine Stunde zur Fahrschule und die sagen mir, die Stunde ist erledigt, ich kann niemand dafür verantwortlich machen. Das war eine Unterstellung, ich habe nur um Verständnis und Ausnahme gebeten. Natürlich konnten sie keine Ausnahme machen, aber man kann mir das auch in einem normalen Ton klarmachen. Es war aber wirklich hart, da der Fahrlehrer mich richtig schlecht beschimpft hat und mich sogar verjagt. "Hau ab", "... dich weg", "Spinnst du", "Du bist blöd", "Du hast ein Scheißcharakter", "Wenn jemand Dreck ist, soll man den auch wie Dreck behandeln" usw. hat er zu mir gesagt, weil ich den Lehrvertrag kündigen will. Passt so ein Verhalten zu einem Fahrlehrer? Ist er eigentlich den Beruf "Lehrer" würdig? Ich hab mit dem Fahrlehrer, der mit mir die Fahrstunde macht, gesprochen. Er hat mich zu dem Chef verwiesen. Ich hab nur höflich gefragt, ob er mir helfen könnte und konnte mit dem herrschenden Stress meine Tränen einfach nicht kontrollieren. Und als Antwort bekomme ich nur diese Beleidigungen. Er behandelt mich wie ein Hund, nennt mein Weinen als "Sabbern"! Wenn man jdm den Stinkerfinger zeigt, muss man bis 500 Euro zahlen. Nun, dies tut mehr weh als den Stinkerfinger gezeigt zu bekommen, kann ich, soll ich diesen Fahrlehrer anklagen? Ich möchte sowas nicht einfach hinnehmen, was soll ich tun?