wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn ...

  • wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2004
    ich habe heute eine Fahrstunde um 11:30h verpasst. Normalerweise wird diese Stunde immer berechnet, auch wenn man nicht kommt, das versteh ich. Ich habe aber um Verständnis gebeten, weil ich mich vertan habe. Die Fahrschule ist in Frankfurt .. ich jobbe von um 9 bis abends eine Stunde weit weg von Frankfurt, um 12 hab ich extra frei genommen und bin nach Ffm gefahren um um 13h die Fahrstunde zu nehmen. Nun, ich bin eine Stunde zum Arbeitsplatz gefahren, eine Stunde zur Fahrschule und die sagen mir, die Stunde ist erledigt, ich kann niemand dafür verantwortlich machen. Das war eine Unterstellung, ich habe nur um Verständnis und Ausnahme gebeten. Natürlich konnten sie keine Ausnahme machen, aber man kann mir das auch in einem normalen Ton klarmachen. Es war aber wirklich hart, da der Fahrlehrer mich richtig schlecht beschimpft hat und mich sogar verjagt. "Hau ab", "... dich weg", "Spinnst du", "Du bist blöd", "Du hast ein Scheißcharakter", "Wenn jemand Dreck ist, soll man den auch wie Dreck behandeln" usw. hat er zu mir gesagt, weil ich den Lehrvertrag kündigen will. Passt so ein Verhalten zu einem Fahrlehrer? Ist er eigentlich den Beruf "Lehrer" würdig? Ich hab mit dem Fahrlehrer, der mit mir die Fahrstunde macht, gesprochen. Er hat mich zu dem Chef verwiesen. Ich hab nur höflich gefragt, ob er mir helfen könnte und konnte mit dem herrschenden Stress meine Tränen einfach nicht kontrollieren. Und als Antwort bekomme ich nur diese Beleidigungen. Er behandelt mich wie ein Hund, nennt mein Weinen als "Sabbern"! Wenn man jdm den Stinkerfinger zeigt, muss man bis 500 Euro zahlen. Nun, dies tut mehr weh als den Stinkerfinger gezeigt zu bekommen, kann ich, soll ich diesen Fahrlehrer anklagen? Ich möchte sowas nicht einfach hinnehmen, was soll ich tun?
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    Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2004
    Text
    >ich habe heute eine Fahrstunde um 11:30h verpasst. Normalerweise wird diese Stunde immer berechnet, auch wenn man nicht kommt, das versteh ich. Ich habe aber um Verständnis gebeten, weil ich mich vertan habe. Die Fahrschule ist in Frankfurt .. ich jobbe von um 9 bis abends eine Stunde weit weg von Frankfurt, um 12 hab ich extra frei genommen und bin nach Ffm gefahren um um 13h die Fahrstunde zu nehmen. Nun, ich bin eine Stunde zum Arbeitsplatz gefahren, eine Stunde zur Fahrschule und die sagen mir, die Stunde ist erledigt, ich kann niemand dafür verantwortlich machen. Das war eine Unterstellung, ich habe nur um Verständnis und Ausnahme gebeten. Natürlich konnten sie keine Ausnahme machen, aber man kann mir das auch in einem normalen Ton klarmachen. Es war aber wirklich hart, da der Fahrlehrer mich richtig schlecht beschimpft hat und mich sogar verjagt. "Hau ab", "... dich weg", "Spinnst du", "Du bist blöd", "Du hast ein ...charakter", "Wenn jemand Dreck ist, soll man den auch wie Dreck behandeln" usw. hat er zu mir gesagt, weil ich den Lehrvertrag kündigen will. Passt so ein Verhalten zu einem Fahrlehrer? Ist er eigentlich den Beruf "Lehrer" würdig? Ich hab mit dem Fahrlehrer, der mit mir die Fahrstunde macht, gesprochen. Er hat mich zu dem Chef verwiesen. Ich hab nur höflich gefragt, ob er mir helfen könnte und konnte mit dem herrschenden Stress meine Tränen einfach nicht kontrollieren. Und als Antwort bekomme ich nur diese Beleidigungen. Er behandelt mich wie ein Hund, nennt mein Weinen als "Sabbern"! Wenn man jdm den Stinkerfinger zeigt, muss man bis 500 Euro zahlen. Nun, dies tut mehr weh als den Stinkerfinger gezeigt zu bekommen, kann ich, soll ich diesen Fahrlehrer anklagen? Ich möchte sowas nicht einfach hinnehmen, was soll ich tun?

    also wenn wirklich stimmt, was Du schreibst, (entschuldige, aber manchmal schreiben hier so komische Typen, die man leider nicht ernst nehmen sollte)
    dann ist aber ein ganz schönes Hammer. Ich würde sofort die Fahrschule wechseln und überall herum erzählen, was da in dieser Fahrschule abläuft, damit möglichst viele gewarnt werden.
    Was anderes fällt mir echt nicht dazu ein. Das hat man doch nicht nötig, solch eine Behandlung? Oder?
    Wenn wir noch in der DDR wohnen würden, wäre man dem ausgeliefert, denn sowas kam da öfter vor.
    Wie gesagt, gehe einfach woanders hin und mache in Ruhe Deinen Führerschein .
    Gruß FSin
    >

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    Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
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      Gast
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2004
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    >>ich habe heute eine Fahrstunde um 11:30h verpasst. Normalerweise wird diese Stunde immer berechnet, auch wenn man nicht kommt, das versteh ich. Ich habe aber um Verständnis gebeten, weil ich mich vertan habe. Die Fahrschule ist in Frankfurt .. ich jobbe von um 9 bis abends eine Stunde weit weg von Frankfurt, um 12 hab ich extra frei genommen und bin nach Ffm gefahren um um 13h die Fahrstunde zu nehmen. Nun, ich bin eine Stunde zum Arbeitsplatz gefahren, eine Stunde zur Fahrschule und die sagen mir, die Stunde ist erledigt, ich kann niemand dafür verantwortlich machen. Das war eine Unterstellung, ich habe nur um Verständnis und Ausnahme gebeten. Natürlich konnten sie keine Ausnahme machen, aber man kann mir das auch in einem normalen Ton klarmachen. Es war aber wirklich hart, da der Fahrlehrer mich richtig schlecht beschimpft hat und mich sogar verjagt. "Hau ab", "... dich weg", "Spinnst du", "Du bist blöd", "Du hast ein ...charakter", "Wenn jemand Dreck ist, soll man den auch wie Dreck behandeln" usw. hat er zu mir gesagt, weil ich den Lehrvertrag kündigen will. Passt so ein Verhalten zu einem Fahrlehrer? Ist er eigentlich den Beruf "Lehrer" würdig? Ich hab mit dem Fahrlehrer, der mit mir die Fahrstunde macht, gesprochen. Er hat mich zu dem Chef verwiesen. Ich hab nur höflich gefragt, ob er mir helfen könnte und konnte mit dem herrschenden Stress meine Tränen einfach nicht kontrollieren. Und als Antwort bekomme ich nur diese Beleidigungen. Er behandelt mich wie ein Hund, nennt mein Weinen als "Sabbern"! Wenn man jdm den Stinkerfinger zeigt, muss man bis 500 Euro zahlen. Nun, dies tut mehr weh als den Stinkerfinger gezeigt zu bekommen, kann ich, soll ich diesen Fahrlehrer anklagen? Ich möchte sowas nicht einfach hinnehmen, was soll ich tun?
    >
    >also wenn wirklich stimmt, was Du schreibst, (entschuldige, aber manchmal schreiben hier so komische Typen, die man leider nicht ernst nehmen sollte)
    >dann ist aber ein ganz schönes Hammer. Ich würde sofort die Fahrschule wechseln und überall herum erzählen, was da in dieser Fahrschule abläuft, damit möglichst viele gewarnt werden.
    >Was anderes fällt mir echt nicht dazu ein. Das hat man doch nicht nötig, solch eine Behandlung? Oder?
    >Wenn wir noch in der DDR wohnen würden, wäre man dem ausgeliefert, denn sowas kam da öfter vor.
    >Wie gesagt, gehe einfach woanders hin und mache in Ruhe Deinen Führerschein .
    >Gruß FSin
    >>
    >

    man kann alles und jeden verklagen! Mach noch einem Psychologen deutlich das du seit dem unter Depressionen leidest und nicht mehr arbeiten kannst. Vielleicht muss er dich den Rest deines Lebens entschädigen!

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    Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
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    >>
    >>also wenn wirklich stimmt, was Du schreibst, (entschuldige, aber manchmal schreiben hier so komische Typen, die man leider nicht ernst nehmen sollte)
    >>dann ist aber ein ganz schönes Hammer. Ich würde sofort die Fahrschule wechseln und überall herum erzählen, was da in dieser Fahrschule abläuft, damit möglichst viele gewarnt werden.
    >>Was anderes fällt mir echt nicht dazu ein. Das hat man doch nicht nötig, solch eine Behandlung? Oder?
    >>Wenn wir noch in der DDR wohnen würden, wäre man dem ausgeliefert, denn sowas kam da öfter vor.
    >>Wie gesagt, gehe einfach woanders hin und mache in Ruhe Deinen Führerschein .
    >>Gruß FSin
    >>>
    >>
    >
    >man kann alles und jeden verklagen! Mach noch einem Psychologen deutlich das du seit dem unter Depressionen leidest und nicht mehr arbeiten kannst. Vielleicht muss er dich den Rest deines Lebens entschädigen!
    >

    danke für die einträge.. ihr habt mir richtig mut gemacht

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    Re: Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    >
    >>>
    >>>also wenn wirklich stimmt, was Du schreibst, (entschuldige, aber manchmal schreiben hier so komische Typen, die man leider nicht ernst nehmen sollte)
    >>>dann ist aber ein ganz schönes Hammer. Ich würde sofort die Fahrschule wechseln und überall herum erzählen, was da in dieser Fahrschule abläuft, damit möglichst viele gewarnt werden.
    >>>Was anderes fällt mir echt nicht dazu ein. Das hat man doch nicht nötig, solch eine Behandlung? Oder?
    >>>Wenn wir noch in der DDR wohnen würden, wäre man dem ausgeliefert, denn sowas kam da öfter vor.
    >>>Wie gesagt, gehe einfach woanders hin und mache in Ruhe Deinen Führerschein .
    >>>Gruß FSin
    >>>>
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    >>man kann alles und jeden verklagen! Mach noch einem Psychologen deutlich das du seit dem unter Depressionen leidest und nicht mehr arbeiten kannst. Vielleicht muss er dich den Rest deines Lebens entschädigen!
    >>
    >
    >danke für die einträge.. ihr habt mir richtig mut gemacht
    >

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    Re: Re: Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    >>
    >>>>
    >>>>also wenn wirklich stimmt, was Du schreibst, (entschuldige, aber manchmal schreiben hier so komische Typen, die man leider nicht ernst nehmen sollte)
    >>>>dann ist aber ein ganz schönes Hammer. Ich würde sofort die Fahrschule wechseln und überall herum erzählen, was da in dieser Fahrschule abläuft, damit möglichst viele gewarnt werden.
    >>>>Was anderes fällt mir echt nicht dazu ein. Das hat man doch nicht nötig, solch eine Behandlung? Oder?
    >>>>Wenn wir noch in der DDR wohnen würden, wäre man dem ausgeliefert, denn sowas kam da öfter vor.
    >>>>Wie gesagt, gehe einfach woanders hin und mache in Ruhe Deinen Führerschein .
    >>>>Gruß FSin
    >>>>>
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    >>>man kann alles und jeden verklagen! Mach noch einem Psychologen deutlich das du seit dem unter Depressionen leidest und nicht mehr arbeiten kannst. Vielleicht muss er dich den Rest deines Lebens entschädigen!
    >>>
    >>
    >>danke für die einträge.. ihr habt mir richtig mut gemacht
    >>
    >
    Der Mann hat den Beruf verfehlt, also würde ich ihm zukünftig auch nicht mehr bezahlen, d.h. wechseln, eindeutig !!!Verklagen ist Unsinn, kostet Geld und Nerven.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
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      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    Warum sollte Klagen unsinn sein? ich denke, du solltest ihn auf jeden fall klagen. dazu hat er kein recht! Dass kostet dir Vorschuss aber da du recht hast, muss er den Rest RA + Gerichtkosten zahlen. und du bekommst dein Geld zurück!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    >Warum sollte Klagen unsinn sein? ich denke, du solltest ihn auf jeden fall klagen. dazu hat er kein recht! Dass kostet dir Vorschuss aber da du recht hast, muss er den Rest RA + Gerichtkosten zahlen. und du bekommst dein Geld zurück!
    >

    Hallo, habe deine Geschichte gelesen, echt peinlich, verklagen ist quatsch, aber die FS wechsen, und allen Leuten erzählen, was da abgeht. Das ist ja wirklich der Gipfel der Frechheit. Wenn bei uns jemand zu spät kommt, muß er zwar auch bezahlen, oder aber er ruft vornweg an, da kann man immer noch was klären. Laß dir deswegen den FS nicht vermiesen, ich hoffe daß du ihn so schnell wie möglich bestehst, und dem FL dann mal über den Weg fährst.Viel Glück die FL-Frau007

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    >>Warum sollte Klagen unsinn sein? ich denke, du solltest ihn auf jeden fall klagen. dazu hat er kein recht! Dass kostet dir Vorschuss aber da du recht hast, muss er den Rest RA + Gerichtkosten zahlen. und du bekommst dein Geld zurück!
    >>
    >
    >Hallo, habe deine Geschichte gelesen, echt peinlich, verklagen ist quatsch, aber die FS wechsen, und allen Leuten erzählen, was da abgeht. Das ist ja wirklich der Gipfel der Frechheit. Wenn bei uns jemand zu spät kommt, muß er zwar auch bezahlen, oder aber er ruft vornweg an, da kann man immer noch was klären. Laß dir deswegen den FS nicht vermiesen, ich hoffe daß du ihn so schnell wie möglich bestehst, und dem FL dann mal über den Weg fährst.Viel Glück die FL-Frau007
    >

    Ich würd die abraten ihn zu verklagen. Das ust ein totaler Stress und kostet viel Geld. Außerdem wie willst du denn beweisen wie er dich behandelt hat. Er kann einfach sagen, dass habe ich nie gesagt und dann steht Aussage gegen Aussage.
    Aber ich würde jedem davon abraten, den Schein bei diesen A... von Fl zu machen. Ich würde auch die FS wechseln.
    Viel Glück und Spaß noch bei deinem FS in einer anderen Fahrschule.

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: wenn ein Fahrlehrer dich beleidigt, kann man ihn anklagen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2004
    Text
    >>>Warum sollte Klagen unsinn sein? ich denke, du solltest ihn auf jeden fall klagen. dazu hat er kein recht! Dass kostet dir Vorschuss aber da du recht hast, muss er den Rest RA + Gerichtkosten zahlen. und du bekommst dein Geld zurück!
    >>>
    >>
    >>Hallo, habe deine Geschichte gelesen, echt peinlich, verklagen ist quatsch, aber die FS wechsen, und allen Leuten erzählen, was da abgeht. Das ist ja wirklich der Gipfel der Frechheit. Wenn bei uns jemand zu spät kommt, muß er zwar auch bezahlen, oder aber er ruft vornweg an, da kann man immer noch was klären. Laß dir deswegen den FS nicht vermiesen, ich hoffe daß du ihn so schnell wie möglich bestehst, und dem FL dann mal über den Weg fährst.Viel Glück die FL-Frau007
    >>
    >
    >Ich würd die abraten ihn zu verklagen. Das ust ein totaler Stress und kostet viel Geld. Außerdem wie willst du denn beweisen wie er dich behandelt hat. Er kann einfach sagen, dass habe ich nie gesagt und dann steht Aussage gegen Aussage.
    >Aber ich würde jedem davon abraten, den Schein bei diesen A... von Fl zu machen. Ich würde auch die FS wechseln.
    >Viel Glück und Spaß noch bei deinem FS in einer anderen Fahrschule.
    >

    Wenn man ihn einfach so davonkommen lassen will, verlässt man einfach die FS. Aber wer macht das schon. Ein jeder Mensch ist darauf bedacht seinem Peiniger gegenüber soviel Schmerzen wie auch nur möglich zuzufügen. Klagen ist da der einzige legale Weg. Dann guckt der Typ ganz schön doof aus der Wäsche!

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