wer weiss Rat

  • wer weiss Rat
     Gunt
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Hallo FS
    Ich hätte da mal ne Frage betrf. Gültigkeit der Sonderfahrten ( bzw. Ablauf der Sonderfahrten ).Ich doktore seit 1 1/2 Jahren an meinem FS rum und hatte Ende Februar 06 meine theoretische Prüfung geschafft die Sonderfahrten hatte ich allerdings schon Ende Mai 05 beendet und bin danach nich mehr gefahren . Erst sagte der FL das ich nun nach der Theorie ein Jahr Zeit hätte um die Praktische zu machen , rief mich aber dann Anfang Juni 06 an und sagte ich müsse ganz schnell wieder mit fahren anfangen da die Sonderfahrten sonst ablaufen und ich alles nochmal machen müsse .Jetzt die Frage : Können diese ablaufen bzw. was is wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe und noch länger dran bleiben muss , muss ich dann nochmal alles machen ? Denn das wäre sehr schlecht für mich da ich im mom sehr knapp bin ( wie so viele :( ) .
  • Thema
    Re: wer weiss Rat
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Hallo FS
    >Ich hätte da mal ne Frage betrf. Gültigkeit der Sonderfahrten ( bzw. Ablauf der Sonderfahrten ).Ich doktore seit 1 1/2 Jahren an meinem FS rum und hatte Ende Februar 06 meine theoretische Prüfung geschafft die Sonderfahrten hatte ich allerdings schon Ende Mai 05 beendet und bin danach nich mehr gefahren . Erst sagte der FL das ich nun nach der Theorie ein Jahr Zeit hätte um die Praktische zu machen , rief mich aber dann Anfang Juni 06 an und sagte ich müsse ganz schnell wieder mit fahren anfangen da die Sonderfahrten sonst ablaufen und ich alles nochmal machen müsse .Jetzt die Frage : Können diese ablaufen bzw. was is wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe und noch länger dran bleiben muss , muss ich dann nochmal alles machen ? Denn das wäre sehr schlecht für mich da ich im mom sehr knapp bin ( wie so viele :( ) .

    Nach bestandener theor. Prüfung hast Du 1 Jahr Zeit um die prakt. Prüfung abzulegen.
    Die Sonderstunden verfallen nicht.
    Aber warum hast Du schon vor einem Jahr die Sonderstunden gemacht, wenn es mit der Theorie haperte?
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: wer weiss Rat
    Autor
      Gunt
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >>Hallo FS
    >>Ich hätte da mal ne Frage betrf. Gültigkeit der Sonderfahrten ( bzw. Ablauf der Sonderfahrten ).Ich doktore seit 1 1/2 Jahren an meinem FS rum und hatte Ende Februar 06 meine theoretische Prüfung geschafft die Sonderfahrten hatte ich allerdings schon Ende Mai 05 beendet und bin danach nich mehr gefahren . Erst sagte der FL das ich nun nach der Theorie ein Jahr Zeit hätte um die Praktische zu machen , rief mich aber dann Anfang Juni 06 an und sagte ich müsse ganz schnell wieder mit fahren anfangen da die Sonderfahrten sonst ablaufen und ich alles nochmal machen müsse .Jetzt die Frage : Können diese ablaufen bzw. was is wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe und noch länger dran bleiben muss , muss ich dann nochmal alles machen ? Denn das wäre sehr schlecht für mich da ich im mom sehr knapp bin ( wie so viele :( ) .
    >
    >Nach bestandener theor. Prüfung hast Du 1 Jahr Zeit um die prakt. Prüfung abzulegen.
    >Die Sonderstunden verfallen nicht.
    >Aber warum hast Du schon vor einem Jahr die Sonderstunden gemacht, wenn es mit der Theorie haperte?
    >Hans Fl.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort ^^
    Mit der Theorie hat es eigentlich nicht gehapert aber mit dem liebe Geld^^ Weil mein FL immer mehr Stunden machen wollte als das ich konnte , genau wie jetzt . Er hat zu mir gesagt das ich ( fahre jetzt schon wieder seit 2 1/2 Wochen ,3 Tage in der Woche a 60 min. )im mom 60% erreicht habe und ,da ich gefragt hatte wie lange es denn noch gehen könnte bis ich Prüfung machen dürfte , sagte er zu mir das er versucht mich für in 2 Wochen zur Prüfung zu lassen , wobei ich dann aber jeden Tag fahren soll und bis spätestens 3 Tage vor der Prüfung alles bezahlen solle (is ja klar ) . Was ich nur nich verstehe ist noch das ich ihm für die praktische Prüfung extra Geld zahlen soll (ca.85,-) obwohl ich beim TüV schon alles bezahlt hab :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: wer weiss Rat
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    . Was ich nur nich verstehe ist noch das ich ihm für die praktische Prüfung extra Geld zahlen soll (ca.85,-) obwohl ich beim TüV schon alles bezahlt hab :(


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kkkkkkk

    hi,
    damit hast du den prüfer bezahlt.
    da dein fl aber ungerne ohne bezahlung arbeitet (ich nehme an das du das auch nicht gerne machst) musst du bei ihm auch noch zahlen.

    holger

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  • Thema
    Re: wer weiss Rat
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    Hallo,

    die Sonderfahrten dürfen am Tag der praktischen Prüfung maximal 2 Jahre alt sein. Notfalls musst du sie (oder einen Teil davon) noch einmal machen.
    Wenn du nicht innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Theorieprüfung auch die praktische Prüfung bestehst, verfällt dein Führerscheinantrag und du musst noch einmal ganz von vorne beginnen. In Ausnahmefällen kann die Führerscheinstelle eine Verlängerung dieser Frist genehmigen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: wer weiss Rat
    Autor
      weisnicht
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >weiß jemand, was diese Ausnahmefälle sind?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: wer weiss Rat
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >>weiß jemand, was diese Ausnahmefälle sind?

    Das bestimmt der Sachbearbeiter. Schwangerschaft und längere Krankheit funktionieren eigentlich immer, geschäftlicher Auslandsaufenthalt auch, Stress in der Schule/Ausbildung geht oft und manchmal musst du gar keinen Grund angeben sondern nur die Gebühr für die Fristverlängerung bezahlen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: wer weiss Rat
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >die Sonderfahrten dürfen am Tag der praktischen Prüfung maximal 2 Jahre alt sein.

    Steht da nicht im Gesetz, das die Bescheinigung der Sonderfahrten max. 2 Jahre alt sein darf??? ;-)
    Ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied!

    Mal davon abgesehen, das ich stark bezweifel, das ein Fahrschüler auch nur nach einem halben Jahr noch so weiß, was man ihm/ihr während dieser Stunden so erzählt hat.

    greetz

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