Re: Re: Re: wie schnell darf ein kraftfahrzeug mit schneeketten höchsten fahren?
Autor
Gast
schrieb am Montag, 22. November 2004
Text
>>50 km/h 100 prozentig >> > >StVO §3 (4): >"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h." > Dem stimme ich zu! FL.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: wie schnell darf ein kraftfahrzeug mit schneeketten höchsten fahren?
Autor
Gast
schrieb am Samstag, 4. Dezember 2004
Text
>Also in meinem Theoriebuch steht auch 50 ;-) >Aber wann braucht man bei uns schon mal Schneeketten...naja ich komm ja aus Hamburg ;-) Nun kommen aber leider nicht alle aus Hamburg. Gell!