zu langsam fahren strafbar?

  • zu langsam fahren strafbar?
     Gast(Alex)
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Hallo Leute.

    Angenommmen man fährt in der 50er Zone längere Zeit 30, ist das strafbar? Auf der Landstraße, wo 100 als HÖCHSTBEGRENZUNG gilt, darf man ja auch getrost 80 fahren.

    Grund der Frage ist nämlich, dass ich neulich auf der Landstraße fuhr, eigentlich war es eine 60er Zone, nur wurden an dieser Straße wohl irgendwelche Reperaturen vorgenommen. Nun stand dort ein Schild: 40, mit der Kombination des Schildes Rollsplitt. Ich interpretiere es so, dass tatsächlich 40 als maximal vorgeschrieben sind. Ist es so? Denn ich wurde am laufenden Band von Autos überholt und wurde ausgehupt... Das verunsichert natürlich mein Wissen. Kann hierzu noch jemand etwas sagen?

    Danke!

    mfg

  • Thema
    Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Hallo Leute.
    >
    >Angenommmen man fährt in der 50er Zone längere Zeit 30, ist das strafbar? Auf der Landstraße, wo 100 als HÖCHSTBEGRENZUNG gilt, darf man ja auch getrost 80 fahren.
    >
    >Grund der Frage ist nämlich, dass ich neulich auf der Landstraße fuhr, eigentlich war es eine 60er Zone, nur wurden an dieser Straße wohl irgendwelche Reperaturen vorgenommen. Nun stand dort ein Schild: 40, mit der Kombination des Schildes Rollsplitt. Ich interpretiere es so, dass tatsächlich 40 als maximal vorgeschrieben sind. Ist es so? Denn ich wurde am laufenden Band von Autos überholt und wurde ausgehupt... Das verunsichert natürlich mein Wissen. Kann hierzu noch jemand etwas sagen?
    >
    >Danke!
    >
    >mfg
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    40 war die erlaubte v-max. "rollsplit" die begründung dafür.
    kann es aber sein, dass du ein schild übersehen hast? eine meterbegrenzung vielleicht oder eine aufhebung?
    kurz gefragt, woher weisst du wann du wieder schneller durftest? sonst würdest du ja heute noch 40 fahren.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text

    >>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >hi,
    >40 war die erlaubte v-max. "rollsplit" die begründung dafür.
    >kann es aber sein, dass du ein schild übersehen hast? eine meterbegrenzung vielleicht oder eine aufhebung?
    >kurz gefragt, woher weisst du wann du wieder schneller durftest? sonst würdest du ja heute noch 40 fahren.
    >

    Die Kombination Gefahrzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzung sagt allein doch schon aus, wann die Begrenzung wieder wegfällt. Bei Rollsplit ist das bloß häufig nicht so leicht zu erkennen. Hamburg ist zur Zeit richtig zugepflastert mit dem Mist, leider.
    Lieber dann etwas zu lange 40 fahren und die anderen hupen lassen, als zum Aufbauseminar!

    greetz
    >holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    Sorry, Holger! Hab eben aus versehen deinen werten Namen unter meinem Beitrag nicht gelöscht! Tut mir leid...

    greetz
    kaydee

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      michael17
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    Nein, man darf nicht getrost 80 fahren wo 100 ist. Es sei denn man hat einen triftigen Grund.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Nein, man darf nicht getrost 80 fahren wo 100 ist. Es sei denn man hat einen triftigen Grund.
    .............................................
    Auf jeden Fall wäre es in der Prüfung ein Grund, um sich mind. ´nen dicken Minuspunkt einzuhandeln. Mein FL sagte mir in Vorbereitung auf die Prüfung: "Fahre du auf der BAB ohne Begrenzung -und ohne große Verkehrsdichte- die Richtgeschwindigkeit. Bei "nur" 100 km/h würde es zum Durchfallen reichen."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      mich
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >>Nein, man darf nicht getrost 80 fahren wo 100 ist. Es sei denn man hat einen triftigen Grund.
    >.............................................
    >Auf jeden Fall wäre es in der Prüfung ein Grund, um sich mind. ´nen dicken Minuspunkt einzuhandeln. Mein FL sagte mir in Vorbereitung auf die Prüfung: "Fahre du auf der BAB ohne Begrenzung -und ohne große Verkehrsdichte- die Richtgeschwindigkeit. Bei "nur" 100 km/h würde es zum Durchfallen reichen."


    Naja, ist auch ein bisschen übertrieben. Auf der Autobahn darfst du zwischen 60 kmh und Mach 3 fahren. Wenn du dich in der Prüfung zwingst - nur weil es heißt, du musst - 130 zu fahren, kommst damit aber nicht klar, gibt das bestimmt auch Minuspunkte.

    LKWs dürfen auf Landstraßen nur 80 kmh fahren. Motorräder mit Anhänger sogar nur 60 kmh. Du darfst auf Landstraßen nicht langsamer fahren, denn dann behinderst du ja andere Verkehrsteilnehmer und zwingst diese zum Überholen (grad auf Landstraßen gefährlich).

    Greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >Naja, ist auch ein bisschen übertrieben. Auf der Autobahn darfst du zwischen 60 kmh und Mach3 fahren.
    ................................................
    Ich möchte das Gesicht des Prüfers sehen, wenn du ihm, mit 70 km/h über die BAB tuckernd, mit dieser Begründung kommst.
    Bis zur Prüfung sollte man gelernt haben kein Verkehrshindernis darzustellen ;o).
    Deshalb die Sache mit der Richtgeschwindigkeit..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    Das langsame Fahren OHNE triftigen Grund nennt sich "vermeidbare Behinderung". Wer also 70 fährt wo 100 ist, nur weil ers so will, kann Probleme bekommen. Die sieben Umstände zur Anpassung der Geschwindigkeit sind:

    Fahrer
    Fahrzeug
    Ladung
    Sicht
    Verkehr
    Straße
    Wetter

    Sind alle Umstände ok, darf man nicht zu langsam fahren.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 28. Juni 2006
    Text
    >Das langsame Fahren OHNE triftigen Grund nennt sich "vermeidbare Behinderung".Die sieben Umstände zur Anpassung der Geschwindigkeit sind:
    >Fahrer
    >Sind alle Umstände ok, darf man nicht zu langsam fahren.
    >Chris (FL)
    ==============================
    Ist das Wetter nicht okay, ist die Sicht nicht okay, all das verstehe ich, aber ..............
    Erklärst du mir bitte nur noch eben die Sache mit dem Fahrer?
    Bislang war ich ja auch immer der Meinung, dass die Geschwindigkeit ohne eine Begründung nicht zu gering gefahren werden darf.
    Aber deine Ausführung würde dem widersprechen.
    Wenn sich der Fahrer bei höheren Geschwindigkeiten unwohl (unsicher) fühlt, ist das dann ein Grund??
    Oder worauf bezieht sich der Punkt "Fahrer" sonst? -DANKE-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    Hi peg,

    darf ich auch? :-)

    - Anfänger
    - ungewohnte Gegend für den FAhrer
    - ungewohntes Auto für den Fahrer
    - fühlt sich grad unwohl ( will deshalb an der nächsten Möglichkeit anhalten)

    um nur einige Punkte anzusprechen, die Fahrerbezogen sind.

    Nun klarer? :-)

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    >Hi peg,
    >darf ich auch? :-)
    >- Anfänger
    >- fühlt sich grad unwohl ( will deshalb an der nächsten Möglichkeit anhalten)
    >um nur einige Punkte anzusprechen, die Fahrerbezogen sind.
    >Nun klarer? :-)
    =========================================0
    Punkt eins: Klar darfst du, ich gebe doch jedem die Chance mich schlauer zu machen ;o)))
    Punkt zwei: Wirklich klarer ist es nicht. Denn demnach müsste es dem Prüfling ja doch NICHT negativ angerechnet werden, wenn er deutlich langsamer durch die Gegend zockelt. Schließlich ist er
    a) Anfänger
    b) fühlt sich im Moment der Prüfung sicherlich nicht gut, und würde
    c) am liebsten sofort anhalten, wenn er denn auch dann das Kärtchen bekäme.
    Würdest du bitte noch einen Versuch starten, mir den Knoten im Denken zu lösen?? -Danke- LG Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    Aber klar doch.

    Generell gibt es Faktoren, die das Unterschreiten der amtlich zugelassenen Höchstgeschwindigkeit tollerieren (wie aufgezählt).

    In der Prüfung sollte ein Prüfling jedoch durchaus zeigen, dass er ein Fz soweit im Griff hat, dass er es bis zu den erlaubten Geschwindigkeiten im Griff hat.

    Sonst würden viele prüflinge im 2. Gang mit Tempo 25-30 ihre prüfung absolvieren mit der von dir genannten Begründung.

    Nun klarer? :-)

    Ansonsten diskutieren wir weiter

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    >In der Prüfung sollte ein Prüfling jedoch durchaus zeigen, dass er ein Fz soweit im Griff hat, dass er es bis zu den erlaubten Geschwindigkeiten im Griff hat.
    >Sonst würden viele prüflinge im 2. Gang mit Tempo 25-30 ihre prüfung absolvieren mit der von dir genannten Begründung.
    ========================================
    :o)))))))))))))))
    Ja, ahnte ich es doch, du schaffst es doch noch, mich schlauer zu machen.
    Habe mich auch ehrlich bemüht nicht lernresistent zu sein ;-)
    Herzlichen Dank - und ich habe tatsächlich einen Moment lang geglaubt, es gäbe einen Weg, sich das Leben als Prüfling leichter zu machen. Wie dumm ich aber auch war ..................

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    Ein Prüfling, der zu langsam fährt und dem Prüfer sagt, er habe Angst oder sei sich unsicher, der bekommt mit SICHERHEIT keinen Führerschein!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    Gugu,

    >:o)))))))))))))))
    >Ja, ahnte ich es doch, du schaffst es doch noch, mich schlauer zu machen.
    >Habe mich auch ehrlich bemüht nicht lernresistent zu sein ;-)
    >Herzlichen Dank - und ich habe tatsächlich einen Moment lang geglaubt, es gäbe einen Weg, sich das Leben als Prüfling leichter zu machen. Wie dumm ich aber auch war ..................

    Eine Lernresistent sollte man sich, egal in welchem Alter, auch nie zulegen.

    Werd auch mal die TAge in euer Kaffeekränzchen reinschauen.

    Evtl hab ich als Moto-FL ja auch mal nen guten Beitrag zu leisten :-)

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    >Werd auch mal die TAge in euer Kaffeekränzchen reinschauen.
    >
    >Evtl hab ich als Moto-FL ja auch mal nen guten Beitrag zu leisten :-
    >Grüßle
    >Wolfe
    ============================================
    Würde mich diebisch freuen. Herzlich willkommen, lieber Wolfe.
    Unser Holger ist dort zwar häufig ein heimlich grinsender Mitleser, aber irgendwie fehlt ihm der Mut sich zu äußern (vielleicht sitzt er aber auch einfach nur viel zu gern unterm Tisch und versucht unter die Röcke zu linsen). *jetztaberausdemStaubgemacht* ;o)))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      stefi
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    >>Werd auch mal die TAge in euer Kaffeekränzchen reinschauen.
    >>
    >>Evtl hab ich als Moto-FL ja auch mal nen guten Beitrag zu leisten :-
    >>Grüßle
    >>Wolfe
    >============================================
    >Würde mich diebisch freuen. Herzlich willkommen, lieber Wolfe.
    >Unser Holger ist dort zwar häufig ein heimlich grinsender Mitleser, aber irgendwie fehlt ihm der Mut sich zu äußern (vielleicht sitzt er aber auch einfach nur viel zu gern unterm Tisch und versucht unter die Röcke zu linsen). *jetztaberausdemStaubgemacht* ;o)))

    ... ich trage nie Röcke! Da gibts nüschd zu guggn unterm Tisch, also komm da vor ... LG STEFI *wink*
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Text
    >... ich trage nie Röcke! Da gibts nüschd zu guggn unterm Tisch, also komm da vor ... LG STEFI *wink*
    =======================================
    Liebste Stefi, das hat er doch schon vor den 20-Uhr-Nachrichten gemacht. Hast du ihn denn nicht bemerkt????
    Vielleicht ist er aber wieder untergeschlupft, diesmal vielleicht sogar mit Wolfe, denn der ist auch wie vom Tischtuch bedeckt....
    @ Wolfe : Habe dir unter dein "Fröhliches Hallo" einen direkten Link gesetzt zu unserer Kaffeetafel. Dein Gedeck steht schon drauf ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: zu langsam fahren strafbar?
    Autor
      Lucky_Beginner
      schrieb am Montag, 10. Juli 2006
    Text
    >Hallo Leute.
    >
    >Angenommmen man fährt in der 50er Zone längere Zeit 30, ist das strafbar? Auf der Landstraße, wo 100 als HÖCHSTBEGRENZUNG gilt, darf man ja auch getrost 80 fahren.
    >
    >Grund der Frage ist nämlich, dass ich neulich auf der Landstraße fuhr, eigentlich war es eine 60er Zone, nur wurden an dieser Straße wohl irgendwelche Reperaturen vorgenommen. Nun stand dort ein Schild: 40, mit der Kombination des Schildes Rollsplitt. Ich interpretiere es so, dass tatsächlich 40 als maximal vorgeschrieben sind. Ist es so? Denn ich wurde am laufenden Band von Autos überholt und wurde ausgehupt... Das verunsichert natürlich mein Wissen. Kann hierzu noch jemand etwas sagen?
    >
    >Danke!
    >
    >mfg
    >
    >TAG,

    du kannst bei der Prüfung auch durchfallen wenn du dem Prüfer zu langsam fährst und damit ein Verkehrshindernis bist. (War bei meiner Mutter damals so)

    MFG

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo