zu schnell gefahren während der Probezeit

  • zu schnell gefahren während der Probezeit
     Lilly
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Hallo!
    Ich bin heute aus einem Auto raus geblitzt worden und habe noch Prbezeit. Meiner Meinung nach bin ich unter 50 km/h gefahren, wo eigentlich nur 30 km/h erlaubt war. Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen. Womit muss ich jetzt nun rechnen?
  • Thema
    Re: zu schnell gefahren während der Probezeit
    Autor
      ToxDwarf
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe wohl so mit € 35,-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: zu schnell gefahren während der Probezeit
    Autor
      Ecker
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    >Hallo!
    Wenn du bis 20Km/h zu schnell warst, sind es 35.-€ die auf dich zukommen.
    Bist du über 20 Km/h zu schnell habe ich eine schlechte Nachricht für dich, dieses währe ein sogenannter A Verstoß was eine Nachschulung bedeuten würde, sowie Kosten um die 400.-€. Um die Nachschulung müsstest du dich dann selber kümmern, da sonst deine Fahrerlaubnis in Gefahr währe wenn du die Nachschulung nicht Pünktlich machst.
    Wünsch dir alles gute und gib dir den Rat "langsammer Fahren und die Verkehrsregeln beachten"!!!!

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  • Thema
    Re: Re: zu schnell gefahren während der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    >>Hallo!
    >Wenn du bis 20Km/h zu schnell warst, sind es 35.-€ die auf dich zukommen.
    >Bist du über 20 Km/h zu schnell habe ich eine schlechte Nachricht für dich, dieses währe ein sogenannter A Verstoß was eine Nachschulung bedeuten würde, sowie Kosten um die 400.-€. ..............................................
    Dazu kommt das Geld fürs Knöllchen, die Gebühren und der Punkt.
    Hier die Kopie des Bußgeldrechners:

    Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    » Eingabe: [ 21 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

    Bußgeld: 50,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
    Punkte: 1 Punkt
    Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos

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  • Thema
    Re: Re: Re: zu schnell gefahren während der Probezeit
    Autor
      Ecker
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    Hallo,
    dieser Regelsatz ist richtig wenn deine Probezeit beendet ist.
    Wer jedoch während der Probezeit schneller als 21 (ausgewertete km/h nach Abzug der Toleranz 3Km/h)zu schnell fährt, hier gilt dieses als ein so genanter A Verstoß. Hierbei ist eine Nachschulung mit den vorher aufgeführten Kosten nachgänglich.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: zu schnell gefahren während der Probezeit
    Autor
      Qnkel
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    >Hallo,
    >dieser Regelsatz ist richtig wenn deine Probezeit beendet ist.
    >Wer jedoch während der Probezeit schneller als 21 (ausgewertete km/h nach Abzug der Toleranz 3Km/h)zu schnell fährt, hier gilt dieses als ein so genanter A Verstoß. Hierbei ist eine Nachschulung mit den vorher aufgeführten Kosten nachgänglich.

    Nein. Er muss die Nachschulung machen _und_ diesen Regelsatz bezahlen ! Die Nachschulung enthebt nicht die Ordnungswidrigkeit!

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