Re: Re: Re: Re: zu schnell gefahren während der Probezeit
>Hallo,
>dieser Regelsatz ist richtig wenn deine Probezeit beendet ist.
>Wer jedoch während der Probezeit schneller als 21 (ausgewertete km/h nach Abzug der Toleranz 3Km/h)zu schnell fährt, hier gilt dieses als ein so genanter A Verstoß. Hierbei ist eine Nachschulung mit den vorher aufgeführten Kosten nachgänglich.
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Natürlich Ecker, ich wollte dich auch nicht korrigieren, sondern nur ergänzen. Deshalb begann ich meinen Beitrag auch mit: dazu kommen ...
Bei allem anderen stimme ich dir voll zu, nur vermisste ich eben verschiedene Posten, die auch noch auf Begleichung warten :o(.
Ich habe übrigens den Bußgeldrechner von www.verkehrsportal.de zur Beantwortung der Frage zu Rate gezogen und dabei selbstverstädlich auch die Probezeit berücksichtigt. Der Fahrer auf Probe hat nunmal turbogut aufzupassen, sonst geht es mächtig ans Eingemachte.
Habe einen schönen Tag