zul. Masse bei BE

  • zul. Masse bei BE
     markusac
      schrieb am Dienstag, 9. August 2005
    Hi mal ne kurze Frage: Gibts bei BE-Gespannen eine zul. Gesamtmasse? Also 3,5t Zugfahrzeug is ja klar, gibts da auch ne Regelung für den Anhänger? Hab mal gelesen dass ein solches Gespann nicht mehr als 8,75t wiegen dürfe. Stimmt das?
  • Thema
    Re: zul. Masse bei BE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 9. August 2005
    Text
    Hallo,

    für BE gilt:
    Zugfahrzeug max. 3,5 Tonnen plus Anhänger max. 750 kg (jeweils zul. Gesamtmasse)
    oder
    Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3,5 t, wobei die Leermasse des Zugfahrzeugs größer sein muss als die zul. Gesamtmasse des Anhängers.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: zul. Masse bei BE
    Autor
      Karsten FL
      schrieb am Dienstag, 9. August 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >für BE gilt:
    >Zugfahrzeug max. 3,5 Tonnen plus Anhänger max. 750 kg (jeweils zul. Gesamtmasse)
    >oder
    >Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug plus Anhänger max. 3,5 t, wobei die Leermasse des Zugfahrzeugs größer sein muss als die zul. Gesamtmasse des Anhängers.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    O.g. betrifft die FE-Klasse B und nicht BE.

    Gruß
    KB1

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: zul. Masse bei BE
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Dienstag, 9. August 2005
    Text
    Anhängerführerschein
    Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

    Wenn ich das richtig lese, dann darf ich mit BE auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse die zulässige Gesamtmasse meines Autos übersteigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: zul. Masse bei BE
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 9. August 2005
    Text
    >Anhängerführerschein
    >Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
    >
    >Wenn ich das richtig lese, dann darf ich mit BE auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse die zulässige Gesamtmasse meines Autos übersteigt.


    Jawohl, du liest das richtig, aber bei diesem Pkw muß es sich um einen Geländewagen gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156 EWG handeln, dann darf die "ANHÄNGELAST" (Achslast zuzügl. Stützlast) bis zum 1,5-fachen des zG. vom Zugfahrzeug betragen, jedoch max. 3500kg.

    Mit Klasse BE darf also ein Zugfahrzeug bis 3500 kg z.G. und eine "ANHÄNGELAST" bis zu dem Wert, der im Fz.-Schein (Ziffer 29) zu finden ist, gefahren werden.

    Übrigens, die o.g. Richtlinie ist sehr umfangreich. Sie interessiert den Kraftfahrer aber in keiner Weise. Er findet seine Anhängelast stets im Fahrzeugschein.

    Mit einem schönen Gruß
    Gustav



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