zweiter a oder b verstoß
Hallo.
Hier meine Geschichte:
Ich habe vor fast 4 Jahren meinen Führerschein gemacht. Wegen einer Rotlichmissachtung wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Heißt sie endet am 18.12.07. Damals habe ich 4 Punkte einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld über 150€ bekommen. Eine Aufforderung zu einem Aufbauseminar kam NICHT (hat mich sehr gewundert). Heute morgen habe ich durch einen "Fehler beim wenden" einen Unfall verursacht (keine Verletzten). Der Polizist sagte, dass es ein Bußgeld von 60€ und 2 Punkte geben wird.
Jetzt habe ich auf www.bussgeldkatalog.de folgendes gelesen:
""Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt."
Das ist alles?! Kein Fahrverbot? Keine erneute Verlängerung? Oder oder oder ?!
Endet also meine Probezeit dann trotzdem am 18.12.07?? Das kann doch nicht sein.....
Ist ein "Fehler beim Wenden" ein a- oder b-Verstoß?
Gruß
Martin