zweiter a oder b verstoß

  • zweiter a oder b verstoß
     Martin xxxx
      schrieb am Freitag, 14. September 2007
    Hallo.

    Hier meine Geschichte:
    Ich habe vor fast 4 Jahren meinen Führerschein gemacht. Wegen einer Rotlichmissachtung wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Heißt sie endet am 18.12.07. Damals habe ich 4 Punkte einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld über 150€ bekommen. Eine Aufforderung zu einem Aufbauseminar kam NICHT (hat mich sehr gewundert). Heute morgen habe ich durch einen "Fehler beim wenden" einen Unfall verursacht (keine Verletzten). Der Polizist sagte, dass es ein Bußgeld von 60€ und 2 Punkte geben wird.
    Jetzt habe ich auf www.bussgeldkatalog.de folgendes gelesen:

    ""Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt."

    Das ist alles?! Kein Fahrverbot? Keine erneute Verlängerung? Oder oder oder ?!

    Endet also meine Probezeit dann trotzdem am 18.12.07?? Das kann doch nicht sein.....
    Ist ein "Fehler beim Wenden" ein a- oder b-Verstoß?

    Gruß

    Martin
  • Thema
    Re: zweiter a oder b verstoß
    Autor
      *reni*
      schrieb am Freitag, 14. September 2007
    Text
    das ist alles richtig so. die probezeit kann nur 1mal verlängert werden. man kann also höchstens 4 jahre probezeit haben. richtig ist auch, dass du jetzt so eine aufforderung zur freiwilligen teilnahme an einer verkehrspsychologischen beratung bekommst, mehr passiert nicht!

    komisch find ich allerdings auch, dass du kein aufbauseminar gemacht hast, da hätte eigentlich was kommen müssen, oder irre ich mich da jetz?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: zweiter a oder b verstoß
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 14. September 2007
    Text
    dann hast du auch keine 4 jahre probezeit. kannst glück haben das es keinem auffällt das du keine aufforderung zum aufbauseminar bekommen hast dann passiert pz mässig gar nichts mehr.

    holger

    Auf den Beitrag antworten


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