Übergangsführerschein !

  • Übergangsführerschein !
     Gast
      schrieb am Sonntag, 10. Oktober 2004
    Guten Morgen,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe gestern beschlossen, nachdem ich die Auto-Theorie Prüfung bestanden hatte, noch die A-(Motorrad Führerschein)Klasse zu machen.
    Ich weiß das war ein wenig dumm, aber es ist nun halt so jetzt.
    Das dumme ist nur das ich jetzt für den Zeitraummbis zur Praxis Motorrad Prüfung eine Art Übergangsführerschein bekomme.
    Und man sagte mir das der nur innerhalb Deutschland gültig ist !
    Weiß da jemand was genaueres ??
    Ich würde mich über antworten sehr freuen !!!
    Gruß
    Till
  • Thema
    Re: Übergangsführerschein !
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 10. Oktober 2004
    Text
    Ja, mit sonnem Übergangsführerschein darf man nur innerhalb deutschland in Verbindung mit dem Personalausweiß fahren, so wurde es mir zumindest gesagt... Ob man da besondere Bescheinigungen bekommen kann weiß ich allerdings nicht.

    Ist es so ein großes Problem? Mich störten die 2 Wochen nicht so sehr.

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  • Thema
    Re: Übergangsführerschein !
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 10. Oktober 2004
    Text
    Ja, der ist nur im Inland, also in deinem Fall in Deutschland gültig. Ich war damals auch in der Situation mit B und BE, und durfte von Aachen aus nicht über die Grenzen nach Belgien und Holland fahren.

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  • Thema
    Re: Übergangsführerschein !
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 10. Oktober 2004
    Text
    Hallo Till,

    ich habe vor kurzem auch einen Übergangsführerschein gehabt. Denn vor einem Jahr habe ich B gemacht und dieses Jahr habe ich mich entschlossen noch A und BE zu machen. Nach der ersten praktischen bekommt man einen Prüfungsbescheid, mit dem man dann zum Straßenverkehrsamt muss, dann wird da sofort die Führerscheinkarte eingezogen. Du bekommst dann so einen rosa Wisch, wo drauf steht welche Klasse du fahren darfst. Allerdings ist der nur begrenzt gültig, solltest du innerhalb der Frist die neue Klasse noch nicht erworben haben, musst du den Schein verlängern lassen. Ansonsten hast du keine gültige Fahrerlaubnis. Wenn du dann alle Klassen hast, muss du wieder zum Straßenverkehrsamt und dann kannst du die neue Karte beantragen. Ich habe mir aber nur bei A einen vorläufigen Führerhschein aussstellen lassen, denn für BE wollte ich nicht nochmal Gebühr bezahlen.

    Gruß Melli

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  • Thema
    Re: Übergangsführerschein !
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 11. Oktober 2004
    Text
    Hallo Till,

    wenn es noch lange bis zur Motorrad-Praxis-Prüfung dauert (z.B. wegen Winterpause) kannst du dir (natürlich gegen Gebühr) auch einen "richtigen" Auto-Führerschein machen lassen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Übergangsführerschein !
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 12. Oktober 2004
    Text
    DANKE LEUTE...=)
    hat sich aber erledigt.
    Ich hatte gestern prüfung (bestanden =)) und ich hab den ORIGINAL FÜHRERSCHEIN bekommen !!!

    GRUß
    Till

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  • Thema
    Re: Re: Re: Übergangsführerschein !
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 12. Oktober 2004
    Text
    HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!

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