Muss man beim Überholen immer den Schulterblick machen? Wie ist die Reihenfolge beim überholen?
Thema
Re: Überholen
Autor
Ludo
schrieb am Montag, 18. Juni 2007
Text
>Muss man beim Überholen immer den Schulterblick machen? >Wie ist die Reihenfolge beim überholen?
Ja, Schulterblick is sehr wichtig, vor allem beim Überholen auf der Autobahn. Ich bin schon ein paar mal in Situationen geraten, in denen ich ein Fahrzeug erst durch den Schulterblick wahrgenommen hab. Also auf einer einspurigen Strecke sollte man so vorgehen: - Sich vergewissern, dass die Überholstrecke ausreicht und dass man sie komplett überblicken kann - Runterschalten (3. Gang) - Nachfolgenden Verkehr beachten, Blinker links setzen, Schulterblick, Ausscheren, Vollgas (bei Automatik: Stufe D, Kickdown) - Bei Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge bremsen, rechts blinken und hinter dem Fahrzeug wieder einscheren - ansonsten rechts blinken und mit ausreichend Abstand vor dem Fahrzeug einscheren. Wieder hochschalten (5./6. Gang). Während des Überholvorgangs nicht schalten!
ich hab ne frage leute, wenns regnet und man nicht gesehen hat das jemand vor einem bremst um einen fußgänger durchzulassen und ausweicht (also überholt) und es ist keinem was passiert.... hab ich doch richtig reagiert, oder? ich konnte nicht mehr ganz zum stillstand kommen weil auch bisschen aqua planing war und die vor mir ganz plötzlich gehalten hat. Dann bin ich einfach weiter gefahren (stand bisschen unter schock, denn es hätte ja alles passieren können!) die frau die ich überholt hab ist dann hinter mir weiter gefahren und ich hab bisschen angst das die mich bei der polizei meldet oder so. Geht das überhaupt ?? Ich wollte das echt nicht,...
und es ist keinem was passiert.... hab ich doch richtig reagiert, oder? Ich wollte das echt nicht,... --------------------------------------
Dass du nicht richtig reagiert hast, ist dir selbst klar, oder? Das Zauberwort ist in dem Fall nämlich nicht überhöhte, sondern "nicht angepasste" Geschwindigkeit. Auch wenn es zu keiner Berührung kam, so hast du doch Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Unwahrscheinlich, dass du angezeigt wirst/wurdest. Doch wenn, dann hast du dir einen A-Verstoß eingehandelt (mit allem Drum und Dran). Ansonsten wirst du mit 50 Euronen, 25 € Verwaltunsgegebühr und 2 Punkten davon kommen.
Dass du das nicht wolltest ist mir schon klar, aber es ändert leider nichts :o(
Hi Peg, danke für die Antwort. Die Sache ist die, ich hab meinen Führerschein erst seid 3,5 Wochen und ich weiß selber das Geschwindigkeiten einschätzen und Abstände wahrnehmen mein Problem ist,... das geb ich ganz ehrlich zu. Aber ich lerne das ja auch nur, wenn ich übe und das heißt fahren. Meine Geschwíndigkeit hätte ich auf jeden Fall angepasst nur ich hab echt nicht gesehen, dass sie hält um die Fußgängerin durchzulassen.
Jetzt denke ich auch langsam das sie mich wohl eher nicht anzeigt oder so,... ich meine dazu hat sie ja garkeine Beweise. Wie läuft den sowas ab? Braucht man dafür Beweise und Zeugen, geht die Polizei da jedem Hinweis nach wenn da jemand anruft und sowas schildert oder wie ist das eigentlich? Wie kriegen die den jemanden dran?