Überholverbot rechts

  • Überholverbot rechts
     Philipp R.
      schrieb am Montag, 8. Oktober 2018
    Hallo,

    auch wenn ich bereits seit 1997 im Besitz des Führerscheines bin, interessiert mich dennoch auch aufgrund von Diskussionen in einem anderen Forum die ein oder andere Sache.

    Ich beginne mal mit dem Rechtsfahrge- und -überholverbot.

    Ich fahre auf der BAB ohne Tempolimit, 3-spurig pro Fahrtrichtung. Ich fahre rechts mit sagen wir mal 140km/h, der Verkehr auf der mittleren und linken Fahrspur ist etwas schneller als der auf der rechten Spur aber nicht sehr viel. Weiter vorne setzt ein LKW zum Überholen an, wodurch der Verkehr auf der mittleren Spur ebenfalls langsamer wird und auch langsamer als ich. Wenn ich jetzt mit meinen 140km/h weiter fahre überhole ich die Autos auf der mittleren Spur ja rechts, was ja laut meinem Verständnis ein verbotenes Rechtsüberholen darstellt.

    Aber in dem Falle hatte ich ja gar nicht die Absicht die Fahrzeuge rechts zu überholen, sondern ich bin ja mit meinem Tempo auf der rechten Spur weiter gefahren und auch (noch) nichts langsameres vor mir auf meiner Spur, was ich evtl. überholen wollen würde.

    Muss ich streng genommen in so einem Fall auf der rechten Spur abbremsen wenn die Spur links neben mir langsamer wird?
  • Thema
    Re: Überholverbot rechts
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Dienstag, 9. Oktober 2018
    Text
    >Hallo,
    >
    >auch wenn ich bereits seit 1997 im Besitz des Führerscheines bin, interessiert mich dennoch auch aufgrund von Diskussionen in einem anderen Forum die ein oder andere Sache.
    >
    >Ich beginne mal mit dem Rechtsfahrge- und -überholverbot.
    >
    >Ich fahre auf der BAB ohne Tempolimit, 3-spurig pro Fahrtrichtung. Ich fahre rechts mit sagen wir mal 140km/h, der Verkehr auf der mittleren und linken Fahrspur ist etwas schneller als der auf der rechten Spur aber nicht sehr viel. Weiter vorne setzt ein LKW zum Überholen an, wodurch der Verkehr auf der mittleren Spur ebenfalls langsamer wird und auch langsamer als ich. Wenn ich jetzt mit meinen 140km/h weiter fahre überhole ich die Autos auf der mittleren Spur ja rechts, was ja laut meinem Verständnis ein verbotenes Rechtsüberholen darstellt.
    >
    >Aber in dem Falle hatte ich ja gar nicht die Absicht die Fahrzeuge rechts zu überholen, sondern ich bin ja mit meinem Tempo auf der rechten Spur weiter gefahren und auch (noch) nichts langsameres vor mir auf meiner Spur, was ich evtl. überholen wollen würde.
    >
    >Muss ich streng genommen in so einem Fall auf der rechten Spur abbremsen wenn die Spur links neben mir langsamer wird?

    Ja, das müssen Sie.

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  • Thema
    Re: Re: Überholverbot rechts
    Autor
      Philipp R.
      schrieb am Dienstag, 9. Oktober 2018
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>auch wenn ich bereits seit 1997 im Besitz des Führerscheines bin, interessiert mich dennoch auch aufgrund von Diskussionen in einem anderen Forum die ein oder andere Sache.
    >>
    >>Ich beginne mal mit dem Rechtsfahrge- und -überholverbot.
    >>
    >>Ich fahre auf der BAB ohne Tempolimit, 3-spurig pro Fahrtrichtung. Ich fahre rechts mit sagen wir mal 140km/h, der Verkehr auf der mittleren und linken Fahrspur ist etwas schneller als der auf der rechten Spur aber nicht sehr viel. Weiter vorne setzt ein LKW zum Überholen an, wodurch der Verkehr auf der mittleren Spur ebenfalls langsamer wird und auch langsamer als ich. Wenn ich jetzt mit meinen 140km/h weiter fahre überhole ich die Autos auf der mittleren Spur ja rechts, was ja laut meinem Verständnis ein verbotenes Rechtsüberholen darstellt.
    >>
    >>Aber in dem Falle hatte ich ja gar nicht die Absicht die Fahrzeuge rechts zu überholen, sondern ich bin ja mit meinem Tempo auf der rechten Spur weiter gefahren und auch (noch) nichts langsameres vor mir auf meiner Spur, was ich evtl. überholen wollen würde.
    >>
    >>Muss ich streng genommen in so einem Fall auf der rechten Spur abbremsen wenn die Spur links neben mir langsamer wird?
    >
    >Ja, das müssen Sie.

    OK das dachte ich mir im Grunde schon aber meine Beobachtungen zeigen dass in der realen Welt häufig eine andere Praxis gelebt wird. Sofern jetzt keine zu große Differenzgeschwindigkeit herrscht kommt es mal vor dass es rechts halt schneller geht als links.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Überholverbot rechts
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Dienstag, 9. Oktober 2018
    Text
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>auch wenn ich bereits seit 1997 im Besitz des Führerscheines bin, interessiert mich dennoch auch aufgrund von Diskussionen in einem anderen Forum die ein oder andere Sache.
    >>>
    >>>Ich beginne mal mit dem Rechtsfahrge- und -überholverbot.
    >>>
    >>>Ich fahre auf der BAB ohne Tempolimit, 3-spurig pro Fahrtrichtung. Ich fahre rechts mit sagen wir mal 140km/h, der Verkehr auf der mittleren und linken Fahrspur ist etwas schneller als der auf der rechten Spur aber nicht sehr viel. Weiter vorne setzt ein LKW zum Überholen an, wodurch der Verkehr auf der mittleren Spur ebenfalls langsamer wird und auch langsamer als ich. Wenn ich jetzt mit meinen 140km/h weiter fahre überhole ich die Autos auf der mittleren Spur ja rechts, was ja laut meinem Verständnis ein verbotenes Rechtsüberholen darstellt.
    >>>
    >>>Aber in dem Falle hatte ich ja gar nicht die Absicht die Fahrzeuge rechts zu überholen, sondern ich bin ja mit meinem Tempo auf der rechten Spur weiter gefahren und auch (noch) nichts langsameres vor mir auf meiner Spur, was ich evtl. überholen wollen würde.
    >>>
    >>>Muss ich streng genommen in so einem Fall auf der rechten Spur abbremsen wenn die Spur links neben mir langsamer wird?
    >>
    >>Ja, das müssen Sie.
    >
    >OK das dachte ich mir im Grunde schon aber meine Beobachtungen zeigen dass in der realen Welt häufig eine andere Praxis gelebt wird. Sofern jetzt keine zu große Differenzgeschwindigkeit herrscht kommt es mal vor dass es rechts halt schneller geht als links.

    § 5 StVO, Abs. 1: Es ist links zu überholen.
    § 7 StVO, Abs. 2: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

    So wie Sie es beschreiben, haben sich keine Fahrzeugschlangen auf "den Fahrstreifen für eine Richtung" gebildet, sondern nur eine Fahrzeugschlange auf dem mittleren Fahrstreifen. Deshalb müssen Sie auf dem rechten Fahrstreifen abbremsen und dürfen nicht an den Fahrzeugen im mittleren Fahrstreifen "vorbeifahren". "Vorbeifahren" können Sie nach der Definition StVO nur einem stehenden Hindernis. Sobald Sie an anderen, in Ihrer Richtung fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren, überholen Sie.

    In § 5 und § 7 StVO werden mehrere Ausnahmen von § 5 StVO, Abs. 1 geregelt. Die von Ihnen beschriebene Situation ist keine dieser Ausnahmen.

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