Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?

  • Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
     Alwin
      schrieb am Mittwoch, 26. Juli 2006
    Hallo zusammen
    Nach 10 Übungsstd fahren meinte mein FL das wir dann ma mit den Pflichtstd anfangen könnten, bis auf die Nachtfahrt hab ich alle gemacht, er meinte das wir aber noch was fahren müßten, (obwohl er nach jeder Fstd. immer sagt das es ganz gut gelaufen ist).
    Das wären dann ja wieder Übungsstd dei billiger sind als die Pflichtstd. , ich hab ihn dann gefragt was ich denn jetzt bezahlen müßte und er meinte das es jetzt bei denm Pflichtstundenpreis bleiben würde.
    Für eine Übungsdoppelstd bezahle ich 54 euro für eine Pflichtdoppelstd 70 euro.
    Warum oder mit welcher begründung kann ein FL diesen Preis machen, wenn ich doch die 10 Pflichtstd gemacht (bis auf die Nachtfahrt) habe.In dem Ausbildungsvertrag ist da kein Hinweis drauf.
    Auserdem bekomme ich nur alle 2 Wochen einen Termin zum Fahren, hab ihn ma gefragt ob wir nicht öffters Fahren könnten, meinte er, das ich dann ja die anderen blokieren würde, habe meine Theoretische Prüfung schon vor einem Monat bestanden, verstehe da nicht warum ich andere blockiere die ihre Theoretische noch nicht haben.
    Komme mir mittlerweite ver..... vor und bin schon am überlegen ob ich die Fahrschule wechseln soll, was aber mit noch weiteren Kosten verbunden wäre.
    Also was tun ?????
  • Thema
    Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 26. Juli 2006
    Text
    >Hallo zusammen
    >Nach 10 Übungsstd fahren meinte mein FL das wir dann ma mit den Pflichtstd anfangen könnten, bis auf die Nachtfahrt hab ich alle gemacht, er meinte das wir aber noch was fahren müßten, (obwohl er nach jeder Fstd. immer sagt das es ganz gut gelaufen ist).
    >Das wären dann ja wieder Übungsstd dei billiger sind als die Pflichtstd. , ich hab ihn dann gefragt was ich denn jetzt bezahlen müßte und er meinte das es jetzt bei denm Pflichtstundenpreis bleiben würde.
    >Für eine Übungsdoppelstd bezahle ich 54 euro für eine Pflichtdoppelstd 70 euro.
    >Warum oder mit welcher begründung kann ein FL diesen Preis machen, wenn ich doch die 10 Pflichtstd gemacht (bis auf die Nachtfahrt) habe.In dem Ausbildungsvertrag ist da kein Hinweis drauf.
    >Auserdem bekomme ich nur alle 2 Wochen einen Termin zum Fahren, hab ihn ma gefragt ob wir nicht öffters Fahren könnten, meinte er, das ich dann ja die anderen blokieren würde, habe meine Theoretische Prüfung schon vor einem Monat bestanden, verstehe da nicht warum ich andere blockiere die ihre Theoretische noch nicht haben.
    >Komme mir mittlerweite ver..... vor und bin schon am überlegen ob ich die Fahrschule wechseln soll, was aber mit noch weiteren Kosten verbunden wäre.
    >Also was tun ?????
    -----------------------------------------------
    Zum einen verstehe ich nicht, was dich daran stört, wenn er nach den abgeleisteteten Sonderfahrten wieder die Tarife für Übungsfahrten berechnet. Ist doch nicht zu deinem Nachteil und völlig normal.

    Das nächste ist allerdings die Häufigkeit der Fahrstunden. Doch wenn du meinst, dass du kontinuierlich Fortschritte machst und sich die Zahl der Stunden noch im "Normbereich" befindet ist es dein persönliches Empfinden.
    Wenn du meinst glücklicher zu sein, wenn du häufiger fahren kannst, dann wechsle. Vergiss aber nicht, dass du uU nicht 1x eine Doppelstunde lang gelobt wirst, sondern dir durchaus drei Einzelstunden lang Anpfiffe abholen kannst.
    Kosten wird dich eine Ummeldung wahrscheinlich wegen der abgeschlossenen Theorieausbildung nichts. Aber das mache mit der übernehmenden FS aus und denke daran, dir die bereits abgeleisteten Sonderfahrten quittieren zu lassen.
    Viel Glück bei deinen Überlegungen.

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  • Thema
    Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      Laffy
      schrieb am Mittwoch, 26. Juli 2006
    Text
    >Hallo zusammen
    >Nach 10 Übungsstd fahren meinte mein FL das wir dann ma mit den Pflichtstd anfangen könnten, bis auf die Nachtfahrt hab ich alle gemacht, er meinte das wir aber noch was fahren müßten, (obwohl er nach jeder Fstd. immer sagt das es ganz gut gelaufen ist).
    >Das wären dann ja wieder Übungsstd dei billiger sind als die Pflichtstd. , ich hab ihn dann gefragt was ich denn jetzt bezahlen müßte und er meinte das es jetzt bei denm Pflichtstundenpreis bleiben würde.
    >Für eine Übungsdoppelstd bezahle ich 54 euro für eine Pflichtdoppelstd 70 euro.
    >Warum oder mit welcher begründung kann ein FL diesen Preis machen, wenn ich doch die 10 Pflichtstd gemacht (bis auf die Nachtfahrt) habe.In dem Ausbildungsvertrag ist da kein Hinweis drauf.
    >Auserdem bekomme ich nur alle 2 Wochen einen Termin zum Fahren, hab ihn ma gefragt ob wir nicht öffters Fahren könnten, meinte er, das ich dann ja die anderen blokieren würde, habe meine Theoretische Prüfung schon vor einem Monat bestanden, verstehe da nicht warum ich andere blockiere die ihre Theoretische noch nicht haben.
    >Komme mir mittlerweite ver..... vor und bin schon am überlegen ob ich die Fahrschule wechseln soll, was aber mit noch weiteren Kosten verbunden wäre.
    >Also was tun ?????

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    Wie oft fährst du den jetzt in einer Woche zum beispiel?
    Hast du immer doppelstunden?
    Mit den Pflichtstunden, naja keine ahnung, ich verstehe es das du dich da irgendwie aufregst aber andersrum wäre es ja auch logisch, den sonderfahrt bleibt sonderfahrt und kostet so ja dann auch mehr...

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  • Thema
    Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten werden oft auch als "Pflichtstunden" bezeichnet. In deinem Ausbildungsvertrag stehen die Preise für diese Sonderfahrten und für "normale" Übungsstunden und daran muss sich dein Fahrlehrer natürlich halten.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2006
    Text
    Zum einen verstehe ich nicht, was dich daran stört, wenn er nach den abgeleisteteten Sonderfahrten wieder die Tarife für Übungsfahrten berechnet. Ist doch nicht zu deinem Nachteil und völlig normal.
    >-----------------------------------------
    SORRY Alwin, da habe ich dich gründlich missverstanden, muss wohl an der Hitze liegen.........

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      Alwin
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten werden oft auch als "Pflichtstunden" bezeichnet. In deinem Ausbildungsvertrag stehen die Preise für diese Sonderfahrten und für "normale" Übungsstunden und daran muss sich dein Fahrlehrer natürlich halten.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Hallo
    Also mit Pflichtstd meine ich natürlich die 12 Sonderfahrten, wovon ich schon alle bis auf die Nachtfahrt gemacht hab, da ich aber weiterhin fahre sind das doch normale Übungsstd, ich fahre ja nicht Nachts. Trotzdem muss ich den Preis für Sonderfahrten bezahlen. Insgesamt hab ich schon 12 Sonderfahrten (bis auf die Nachtfahrt) gemacht.
    Fahrstd hab ich meist am Wochenende oft über 2 Wochen hinweg also alle 14 Tage.
    Ich will mich aber auch nicht mit dem FL anlegen, ich brauch ihn ja noch, ich denke mal wenn er sauer wird kann ich das mit der Prüfung wohl vergessen, ich bin ihm ziemlich ausgeliefert, also was kann ich tun ?
    Ein Gespräch wirds wohl nicht bringen weil er schon (nach seiner Aussage) über 3500 FSchüler hatte also kennt er jeden Spruch und weiss auf alles eine Antwort, das ist dann das gleiche wie bei mir , ich bin auch schon 20 Jahre Maler U. Lackierer und wenn mich manche Leute (Kunden) bei der Arbeit nerven kann ich denen auch mit Fachtheorie die ohren vollquatschen und denen so ziemlich alles erzählen, ihnen wird nicht anderes übrigbleiben als mir zu glauben.
    Also ?
    Aber Danke für Deine Antwort

    MFG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      rixii
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2006
    Text
    huhu!
    ich komm nen bissl durcheinander...
    ich sags jetzt lieber so, wie ich ausbilde!
    jeder fahrlehrer, der gemäß den bestimmungen ausbildet, der fäbgt mit der grundausbildung(GA) an...nachdem das "vollzogen" ist, beginnt man mit den sonderfahrten....sind sie absolviert macht man mit der reifestufe (RF) weiter.
    die anzahl der stunden in der GA und der RF sind nicht vorgeschrieben...die richten sich nach dem individuellen können des fahrschülers.
    GA und RF sind in meinen augen "normale" ausbildungsfahrten, wofür eigentlich kein fahrlehrer mehr geld verlangt...
    zu den SF....es ist so, dass die 225min überland, 180 autobahn und 135min beleuchtungsfahrt MINDESTanforderungen per gesetz sind....
    rede mit deinem fahrlehrer darüber, wie ER sich DEINE ausbildung vorstellt!
    solltest du damit unzufrieden sein, dann steht dir der wechsel der fahrschule selbstverständlich frei...steht auch im vertrag, den du mit der FS geschlossen hast (oder nicht)...schmunzel
    lg ausm weserbergland
    karsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 27. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    frag deinen Fahrlehrer doch mal, mit welcher Begründung er den Sonderfahrten-Preis verlangt. Auch wenn du schnell zur Prüfung willst solltest du dich nicht abzocken lassen!

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Übungsstd. und Pflichtstd gleicher Preis?
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Freitag, 28. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >frag deinen Fahrlehrer doch mal, mit welcher Begründung er den Sonderfahrten-Preis verlangt. Auch wenn du schnell zur Prüfung willst solltest du dich nicht abzocken lassen!
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    _____________________________

    Ist doch völlig logisch, warum manche die Sonderfahrten extrem teuer machen. Dadurch werden die vielleicht geringen Übungsstundenpreise wieder "reingeholt". Sowas nennt man dann wohl Mischkalkulation und der Fahrschüler fühlt sich plötzlich veräppelt, obwohl er brav den Vertrag unterschrieben hat. Also liebe zukünftige Fahrschüler:

    Erkundigen und ALLE Preise erfragen und den Vertrag erst LESEN dann UNTERSCHREIBEN!

    Chris (FL)

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