§ 37 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Am 02.01.2010, 11:20 Uhr missachtete ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage.
Die "Anhörung im Bußgeldverfahren" vom 19.01.2010 erhielt ich am 21.01.2010, habe sie aber nicht beantwortet, da sämtliche Angaben (zur Person etc.) zutreffend waren.
Ich würde den Verstoß zwar zugeben, würde mich aber gerne zu dem Sachverhalt äußern.
Es war im Bereich der LSA sehr glatt, beim Umspringen der LSA auf Orange habe ich gebremst und kam ins Rutschen, habe die Bremse dann wieder gelöst und missachtete damit das Rotlicht der LSA.
Hätte ich die Bremse nicht gelöst, wäre ich trotzdem in die Kreuzung gerutscht, was jedoch erheblich gefährlicher gewesen wäre, da nicht abzusehen gewesen wäre, wohin das Fahrzeug rutschen würde.
Liegt die Schuld trotzdem zu 100% bei mir oder trägt derjenige, der die Glättebekämpfung hätte ordnungsgemäß durchführn müssen, die Schuld.
mfG
Markus