Überholen im Überholverbot

  • Überholen im Überholverbot
     Franz18
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Ich hätte da mal eine Frage ich wurde letzen Freitag von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt das ich im Überholverbot überholt hätte ich 40 € bezahlen müssen und 1 Punkt bekomme.Ich bin noch in der Probezeit. Von einem Aufbauseminar wurde mir nichts gesagt? Muss ich diese absolvieren wenn ja wie hoch belaufen sich die Kosten? Kann ich auch einen Widerspruch machen weil ich der Meinung bin das ich im richtigem Bereich überholt habe.
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    Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Sunrise
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Hey,

    also soviel wie ich weis ist es so das wenn ein fahranfänger (probezeit) punkte bekommt gehts ab zur nachschulung! Kosten ca. 300-400 euro und die probezeit wird auf 4 jahre verlängert.
    Sorry
    Lg

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  • Thema
    Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Und das sagt unser Gesetzgeber:

    Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung

    Was bedeutet dies nun konkret?? Folgendes Beispiel sagt mehr als tausend Worte :-)

    Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.

    Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 18,12 Euro Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...

    "Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.

    Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...

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  • Thema
    Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Franz18
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Und wenn ich einen Widerspruch mache??? Was kann dann passieren?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    >Und wenn ich einen Widerspruch mache??? Was kann dann passieren?

    dann geht es vor gericht. da der richter den polizisten wohl mehr glauben wird als dir, hast du nur die kosten erhöht.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Franz18
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Ja dies habe ich mir auch schon gedacht aber ich habe ja auch einen zeugen und somit wäre es Aussage gegen Aussage?? Meine freundin riet mir die stelle zu fotografieren. Ich bin mir absolut sicher das ich nicht im überholverbot überholte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    >Ja dies habe ich mir auch schon gedacht aber ich habe ja auch einen zeugen und somit wäre es Aussage gegen Aussage?? Meine freundin riet mir die stelle zu fotografieren. Ich bin mir absolut sicher das ich nicht im überholverbot überholte.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    aussage gegen aussage ist quatsch. es kommt immer darauf an wem der richter mehr glaubt. wenn du beweise hast, kannst du es versuchen. nur die stelle fotografieren wird wohl nicht reichen. vielleicht kennst du aber auch nicht alle überholverbote.
    wie ist das den passiert?

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Franz18
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Ja es war wie folg ich hatte erstmal den eindruck das der LKW fahrer vor mir betrunken war (er fuhr nur 30 km und schlängellinien) 100km sind erlaubt auf der landstraße. also man kommt aus einem ort wo dannzu nächst 70iger Zone ist. dann überholverbot und dann darf man ca. 500m lang überholen gestrichelte line, schild welches überholverbot aufhebt und genau da überholte ich in dieser zone also nicht im Überholverbot. aber ich habe ehrlich gesagt angst wiederspruch zu machen sie polizei sitzt am längeren hebl oder??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      WakeAlan
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Es ist einfach wahrscheinlicher, dass der Polizei geglaubt wird als dir. Polizisten können sich durchaus irren, aber sie haben kaum ein Interesse daran, unschuldigen Verkehrsteilnehmern eins reinzuwürgen. Sie sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, während du als Beschuldigter lügen kannst, bis sich die Balken biegen.

    Wenn du *beweisen* kannst, dass du nicht im Überholverbot überholt hast, solltest du natürlich Widerspruch einlegen. Kannst du das nicht beweisen, ist es eher aussichtslos.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Im Nachhinein wird es äußerst schwierig sein für Dich, das zu beweisen. Da wäre es intelligenter gewesen gleich mit dem Polizisten die Stelle anzuschaun!
    Und eins noch: LKW´s dürfen a.g.O. nur 60 fahren!
    LG
    Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      franz18
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    Ja die polizei hatte es selber ziemlich eilig und war auch schnell wieder verschwunden ich wollte an die stelle zurück fahren aber dafür schien keine zeit.....jetzt habe ich sogar gehört es belaufen sich insgesamt kosten von ca.800 € für alle schreiben und aufbauseminar stimmt das??

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 7. November 2006
    Text
    >Ja die polizei hatte es selber ziemlich eilig und war auch schnell wieder verschwunden ich wollte an die stelle zurück fahren aber dafür schien keine zeit.....jetzt habe ich sogar gehört es belaufen sich insgesamt kosten von ca.800 € für alle schreiben und aufbauseminar stimmt das??

    Also 800 € sind wohl etwas hoch gegriffen! Aber bis zu 500 könnten es schon werden (je nach dem, was die Fahrschulen bei Euch für das Aufbauseminar verlangen).
    Hast Du ne Rechtschutzversicherung???
    Wenn Du Dir dann absolut sicher bist, dass Du im Recht bist, nehm Dir nen Anwalt!
    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Franz18
      schrieb am Mittwoch, 8. November 2006
    Text
    Ja wegen der Kosten für Bearbeitung sollte dies angeblich so hoch sein..?? Ja eine rechtschutz hab ich sollte ich diese schon mal kontaktieren??

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Überholen im Überholverbot
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 8. November 2006
    Text
    >Ja wegen der Kosten für Bearbeitung sollte dies angeblich so hoch sein..?? Ja eine rechtschutz hab ich sollte ich diese schon mal kontaktieren??
    ------------------------------
    Man wird dir schon am Telefon sagen ob die Sachlage einigermaßen aussichtsvoll ist, inwieweit Kosten übernommen werden und dir einen fähigen Anwalt in deiner Nähe empfehlen. Schließlich haben die Vers. auch mehr Spaß und weniger Kosten an gewonnenen Prozessen.
    Wenn du so sehr von deiner Unschuld überzeugt bist, dann wähle den Rechtsweg.

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