ACE kritisiert Führerscheinbehörden
Volker Kolb
schrieb am Montag, 25. April 2005
Dem kann ich mich nur anschließen:
ACE kritisiert Führerscheinbehörden
Stuttgart (ACE) 25. April 2005 - Ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (29.04.2004) zur Rechtmäßigkeit des so genannten
Führerscheintourismus hat der ACE Auto Europa die "anhaltend
diskriminierende Praxis" deutscher Führerscheinstellen kritisiert.
Die Behörden gingen häufig rigoros mit Entziehung der Fahrerlaubnis,
Sofortvollzug und Zwangsgeld gegen jene Führerscheininhaber vor, die ihre
Lizenz im europäischen Ausland erworben hätten. Nach Angaben des ACE sind
aber laut dem Urteil der Europarichter alle in EU-Staaten ausgestellten
Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen und dürfen von inländischen
Behörden nicht nachgeprüft werden.
"Die Methoden von Verkehrsbehörden erscheinen uns mitunter recht
zweifelhaft", kritisierte der Justiziar des ACE, Volker Lempp, am Montag
in Stuttgart. Besonders die Praxis deutscher Führerscheinstellen sei mit
dem geltenden europäischen Recht häufig unvereinbar. Die Betroffenen
würden sich allerdings gegen die behördlich verordnete Abgabe ihres
Führerscheins und gegen das angedrohte Zwangsgeld nur selten mit
Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten zu Wehr setzen. Dabei ist die
juristische Begründung für die Praxis der deutschen Stellen nach Ansicht
des ACE "lediglich vorgeschoben" und steht "auf wackligen Füßen".
Hinter dem Vorgehen der Führerscheinstellen vermutet ACE-Rechtsexperte
Lempp den Versuch, auf breiter Front die Wirksamkeit von Führerscheinen
aus dem europäischen Ausland abzuerkennen. Lempp: "Deutsche Behörden bauen
offenbar ein Bollwerk gegen die vom Europäischen Gerichtshof verordnete
Freizügigkeit im europäischen Führerscheinrecht." Zwar wolle auch der ACE
keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus.
Europafeindliche nationale Rechtsakte heiligten aber nicht diesen Zweck.
Zwingend erforderlich ist nach Auffassung von Lempp eine rechtlich
einwandfreie Regelung im Sinne einer Vereinheitlichung der
Führerschein-Bestimmungen in den EU-Staaten. Im Übrigen müsse jeder
Autofahrer das Recht haben, den Führerschein dort zu erwerben, wo er
möchte. Auch für Fahrschulen müsse die Niederlassungserlaubnis und
Dienstleistungsfreiheit praktisch uneingeschränkt für ganz Europa gelten.
Mit europaweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben in Form von Richtlinien
für Ausbildung, Prüfung und Führerscheinklassen begegne man am besten der
Kritik am so genannten Führerschein-Tourismus. Schließlich gehe es darum,
die Verkehrssicherheit auf dem gesamten Kontinent zu verbessern und
Unfallzahlen zu senken. Auf diesem Gebiet sei Deutschland vielfach eher
Schüler als Lehrer.
ACE kritisiert Führerscheinbehörden
Stuttgart (ACE) 25. April 2005 - Ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (29.04.2004) zur Rechtmäßigkeit des so genannten
Führerscheintourismus hat der ACE Auto Europa die "anhaltend
diskriminierende Praxis" deutscher Führerscheinstellen kritisiert.
Die Behörden gingen häufig rigoros mit Entziehung der Fahrerlaubnis,
Sofortvollzug und Zwangsgeld gegen jene Führerscheininhaber vor, die ihre
Lizenz im europäischen Ausland erworben hätten. Nach Angaben des ACE sind
aber laut dem Urteil der Europarichter alle in EU-Staaten ausgestellten
Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen und dürfen von inländischen
Behörden nicht nachgeprüft werden.
"Die Methoden von Verkehrsbehörden erscheinen uns mitunter recht
zweifelhaft", kritisierte der Justiziar des ACE, Volker Lempp, am Montag
in Stuttgart. Besonders die Praxis deutscher Führerscheinstellen sei mit
dem geltenden europäischen Recht häufig unvereinbar. Die Betroffenen
würden sich allerdings gegen die behördlich verordnete Abgabe ihres
Führerscheins und gegen das angedrohte Zwangsgeld nur selten mit
Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten zu Wehr setzen. Dabei ist die
juristische Begründung für die Praxis der deutschen Stellen nach Ansicht
des ACE "lediglich vorgeschoben" und steht "auf wackligen Füßen".
Hinter dem Vorgehen der Führerscheinstellen vermutet ACE-Rechtsexperte
Lempp den Versuch, auf breiter Front die Wirksamkeit von Führerscheinen
aus dem europäischen Ausland abzuerkennen. Lempp: "Deutsche Behörden bauen
offenbar ein Bollwerk gegen die vom Europäischen Gerichtshof verordnete
Freizügigkeit im europäischen Führerscheinrecht." Zwar wolle auch der ACE
keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus.
Europafeindliche nationale Rechtsakte heiligten aber nicht diesen Zweck.
Zwingend erforderlich ist nach Auffassung von Lempp eine rechtlich
einwandfreie Regelung im Sinne einer Vereinheitlichung der
Führerschein-Bestimmungen in den EU-Staaten. Im Übrigen müsse jeder
Autofahrer das Recht haben, den Führerschein dort zu erwerben, wo er
möchte. Auch für Fahrschulen müsse die Niederlassungserlaubnis und
Dienstleistungsfreiheit praktisch uneingeschränkt für ganz Europa gelten.
Mit europaweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben in Form von Richtlinien
für Ausbildung, Prüfung und Führerscheinklassen begegne man am besten der
Kritik am so genannten Führerschein-Tourismus. Schließlich gehe es darum,
die Verkehrssicherheit auf dem gesamten Kontinent zu verbessern und
Unfallzahlen zu senken. Auf diesem Gebiet sei Deutschland vielfach eher
Schüler als Lehrer.
