Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?

  • Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
     Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Hallo zusammen , Ich weiss das FL eingereifen müssen , wenns nötig ist ... Ich frage deshalb , weil mein FL öft mit mir bremst ...
    Beispiel : Ich fahre ganz normal auf eine Ampel zu kurz davor schaltet sie auf gelb - ich bremse sofort und stark und mein Fahrlehrer greift mit ein ... ok schön und gut ... Aber wenn ich jetzt in der praktischen prüfung sitz und das passiert da auch - dann bin ich durchgefallen obwohl ich mich doch richtig verhalten habe ... ?????

    Macht der FL da was falsch oder bin ich die schuldige?

    Danke für eure antworten ...

    LG
  • Thema
    Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Hallo LG. Deine Frage sollte eher heißen: Wann sollte der Fahrlehrer eingreifen. Du hast sicherlich schon was vom Reaktions-Brems-und Anhalteweg gehört. Das Verstehen dieser Faustformeln hat zwei Aufgaben. 1. Du sollst verstehen wie viel Meter sich ein Fahrzeug noch bewegt, bis es zum Stillstand kommt. Keiner rechnet im Straßenverkehr.
    2. Du sollst ein Gefühl entwickeln wann es Zeit ist die Bremse zu betätigen um rechtzeitig genug, vor der Ampel, ohne Vollbremsung, zum stehen zu kommen.
    Also, wenn Du 50 km/h fährst und ca. 15 Meter vor der Ampel schaltet diese auf gelb, dann weiter fahren. (Formel des Anhalteweges) Wenn Du aber schon kein GRÜN sondern nur noch GELB siehst, solltest Du schon eine Bremsbereitschaft herstellen und mit bremsen beginnen. Denk daran, innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keine Reaktionszeit da im § 1 Abs. 1 StVO immer mit Gefahren zu rechnen ist. Wenn Du Dein Bremsverhalten so einrichtest das Dein FL sieht das Du im Begriff bist anzuhalten, wird er nicht eingreifen. Wenn doch, so bremse demnächst etwas agresiever um Deinem FL zu zeigen das er zu Unrecht eingreift. Spätestens wenn er durch Deine Bremsverhalten, vom Sicherheitsgurt zurück in den Sitz gedrückt wird, merkt er das Du gebremst hast. Es soll auch Fahrlehrer geben welche schon etwas älter sind und am liebsten, den Fahrschüler immer in der Bremsbereitschaft sehen würden. Geh Deine nächste Fahrstunde ganz locker an und zeige Deinem FL das Du sehr wohl richtig und zeitig genug bremsen kannst. Mit freundlichen Grüßen FL Roland

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  • Thema
    Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >Hallo LG. Deine Frage sollte eher heißen: Wann sollte der Fahrlehrer eingreifen. Du hast sicherlich schon was vom Reaktions-Brems-und Anhalteweg gehört. Das Verstehen dieser Faustformeln hat zwei Aufgaben. 1. Du sollst verstehen wie viel Meter sich ein Fahrzeug noch bewegt, bis es zum Stillstand kommt. Keiner rechnet im Straßenverkehr.
    >2. Du sollst ein Gefühl entwickeln wann es Zeit ist die Bremse zu betätigen um rechtzeitig genug, vor der Ampel, ohne Vollbremsung, zum stehen zu kommen.
    >Also, wenn Du 50 km/h fährst und ca. 15 Meter vor der Ampel schaltet diese auf gelb, dann weiter fahren. (Formel des Anhalteweges) Wenn Du aber schon kein GRÜN sondern nur noch GELB siehst, solltest Du schon eine Bremsbereitschaft herstellen und mit bremsen beginnen. Denk daran, innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keine Reaktionszeit da im § 1 Abs. 1 StVO immer mit Gefahren zu rechnen ist. Wenn Du Dein Bremsverhalten so einrichtest das Dein FL sieht das Du im Begriff bist anzuhalten, wird er nicht eingreifen. Wenn doch, so bremse demnächst etwas agresiever um Deinem FL zu zeigen das er zu Unrecht eingreift. Spätestens wenn er durch Deine Bremsverhalten, vom Sicherheitsgurt zurück in den Sitz gedrückt wird, merkt er das Du gebremst hast. Es soll auch Fahrlehrer geben welche schon etwas älter sind und am liebsten, den Fahrschüler immer in der Bremsbereitschaft sehen würden. Geh Deine nächste Fahrstunde ganz locker an und zeige Deinem FL das Du sehr wohl richtig und zeitig genug bremsen kannst. Mit freundlichen Grüßen FL Roland
    >
    >
    Hallo Roland,

    Danke für deine antwort , es ist aber auch so , dass ich schneller beim bremsen bin als er und trotzdem greift er mit ein... und man musste anhalten , ich schau immer auf die ampeln und bin brems bereit und halte rechtzeitig an ...

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >>Hallo LG. Deine Frage sollte eher heißen: Wann sollte der Fahrlehrer eingreifen. Du hast sicherlich schon was vom Reaktions-Brems-und Anhalteweg gehört. Das Verstehen dieser Faustformeln hat zwei Aufgaben. 1. Du sollst verstehen wie viel Meter sich ein Fahrzeug noch bewegt, bis es zum Stillstand kommt. Keiner rechnet im Straßenverkehr.
    >>2. Du sollst ein Gefühl entwickeln wann es Zeit ist die Bremse zu betätigen um rechtzeitig genug, vor der Ampel, ohne Vollbremsung, zum stehen zu kommen.
    >>Also, wenn Du 50 km/h fährst und ca. 15 Meter vor der Ampel schaltet diese auf gelb, dann weiter fahren. (Formel des Anhalteweges) Wenn Du aber schon kein GRÜN sondern nur noch GELB siehst, solltest Du schon eine Bremsbereitschaft herstellen und mit bremsen beginnen. Denk daran, innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keine Reaktionszeit da im § 1 Abs. 1 StVO immer mit Gefahren zu rechnen ist. Wenn Du Dein Bremsverhalten so einrichtest das Dein FL sieht das Du im Begriff bist anzuhalten, wird er nicht eingreifen. Wenn doch, so bremse demnächst etwas agresiever um Deinem FL zu zeigen das er zu Unrecht eingreift. Spätestens wenn er durch Deine Bremsverhalten, vom Sicherheitsgurt zurück in den Sitz gedrückt wird, merkt er das Du gebremst hast. Es soll auch Fahrlehrer geben welche schon etwas älter sind und am liebsten, den Fahrschüler immer in der Bremsbereitschaft sehen würden. Geh Deine nächste Fahrstunde ganz locker an und zeige Deinem FL das Du sehr wohl richtig und zeitig genug bremsen kannst. Mit freundlichen Grüßen FL Roland
    >>
    >>
    >Hallo Roland,
    >
    >Danke für deine antwort , es ist aber auch so , dass ich schneller beim bremsen bin als er und trotzdem greift er mit ein... und man musste anhalten , ich schau immer auf die ampeln und bin brems bereit und halte rechtzeitig an ...

    meitens ist das aber so, dass es der fl in der prüfung nicht so machen würde. sprech ihn am besten mal darauf an :-)

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Hi! Bei Ampeln musst du das in etwa einschätzen können, ob die wohl gleich auf orange umspringt und dann eben dementsprechend langsamer an solche Ampeln ranfahren. Das war auch immer mein Fehler anfangs, aber dann hab ich mir angewöhnt einfach eher zu bremsen. Ich weiß dass ist wahrscheinlich ein blöder Tipp, aber versuch einfach so früh wie möglich langsamer zu werden und zu bremsen, BEVOR es dein FL will!! Oft bremsen die FL auch viel zu früh, obwohl man selbst gerade bremsen will, aber ich denke mal in der Prüfung tun sie das nicht, höchstens wenns gar nicht mehr anders geht, sonst würde ja jeder durchfallen!! Mach aber auch nicht den Fehler und fahr zu langsam in allen möglichen Situationen. Deshalb wär ich fast durchgefallen.
    Also ich hoffe mal du kannst damit was anfangen... und viel Erfolg bei der Prüfung!! Das wird schon!

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  • Thema
    Re: Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Hallo Roland,
    Danke für deine antwort , es ist aber auch so , dass ich schneller beim bremsen bin als er und trotzdem greift er mit ein... und man musste anhalten , ich schau immer auf die ampeln und bin brems bereit und halte rechtzeitig an ...

    Hab keine Angst vor den Ampeln die auf GRÜN stehen und eventuell auf GELB umschalten könnten. Schau dir die Fußgängerampel, welche parallel zu Deiner Fahrtrichtung aufgestellt sind an. Haben die Fußgänger noch GRÜN, GAS und durch. Haben die schon ROT, BREMSBEREITSCHAFT herstellen. Die meisten Fußgängerampeln, parallel zu Deiner Fahrtrichtung bekommen 1 Sekunde eher GRÜN als Du für Dein Auto. Dafür bekommen die aber ca. 1 Sekunde eher ROT als Du mit dem Auto. Das ist ein guter Anhaltspunkt, ob Du bremsen oder fahren sollst. Hat dir das dein FL nicht gesagt? Ich sage das meinen Fahrschülern um ihnen die Angst vorm Fahren oder Bremsen zu nehmen. Wenn Dein FL immer eingreift, rede mit ihm. Denke immer daran, Du bezahlst die FS und der FL ist dafür da Deine Schwächen mit Dir ab zu bauen und nicht dich zu verunsichern. Wenn gar nichts hilft, wechsle den FL oder bremse so das er merkt das Du bremst. Mit freundlichen Grüßen FL Roland

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  • Thema
    Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >Hallo LG. Deine Frage sollte eher heißen: Wann sollte der Fahrlehrer eingreifen. Du hast sicherlich schon was vom Reaktions-Brems-und Anhalteweg gehört. Das Verstehen dieser Faustformeln hat zwei Aufgaben. 1. Du sollst verstehen wie viel Meter sich ein Fahrzeug noch bewegt, bis es zum Stillstand kommt. Keiner rechnet im Straßenverkehr.
    >2. Du sollst ein Gefühl entwickeln wann es Zeit ist die Bremse zu betätigen um rechtzeitig genug, vor der Ampel, ohne Vollbremsung, zum stehen zu kommen.
    >Also, wenn Du 50 km/h fährst und ca. 15 Meter vor der Ampel schaltet diese auf gelb, dann weiter fahren. (Formel des Anhalteweges) Wenn Du aber schon kein GRÜN sondern nur noch GELB siehst, solltest Du schon eine Bremsbereitschaft herstellen und mit bremsen beginnen. Denk daran, innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keine Reaktionszeit da im § 1 Abs. 1 StVO immer mit Gefahren zu rechnen ist. Wenn Du Dein Bremsverhalten so einrichtest das Dein FL sieht das Du im Begriff bist anzuhalten, wird er nicht eingreifen. Wenn doch, so bremse demnächst etwas agresiever um Deinem FL zu zeigen das er zu Unrecht eingreift. Spätestens wenn er durch Deine Bremsverhalten, vom Sicherheitsgurt zurück in den Sitz gedrückt wird, merkt er das Du gebremst hast. Es soll auch Fahrlehrer geben welche schon etwas älter sind und am liebsten, den Fahrschüler immer in der Bremsbereitschaft sehen würden. Geh Deine nächste Fahrstunde ganz locker an und zeige Deinem FL das Du sehr wohl richtig und zeitig genug bremsen kannst. Mit freundlichen Grüßen FL Roland

    Hallo FL Roland,
    du schreibst "innerhalb geschlossener Ortschaft gibt es keine Reaktionszeit". Ich verstehe das nicht so richtig. Könntest du das etwas genauer erklären.
    Danke
    Gustav
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    Hallo FL Roland,
    du schreibst "innerhalb geschlossener Ortschaft gibt es keine Reaktionszeit". Ich verstehe das nicht so richtig. Könntest du das etwas genauer erklären.
    Danke Gustav

    Hallo Gustav, ganz kurz. Im § 1 Abs. 1 StVO steht: " Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Also, innerhalb geschlossener Ortschaften ist, wenn nicht anders durch Verkehrszeichen angekündigt, 50 km/h zu fahren üblich. Da 50 km/h keine hohe Geschwindigkeit darstellt und auf Grund des § 1, ständig mit Gefahren, besonders innerhalb geschlossener Ortschaften (Kinder, ältere und unachtsame Bürger usw.) zu rechnen ist, wird Dir von Seiten der Rechtsprechung im Falle eines Unfall, keine SEKUNDE Reaktionszeit zuerkannt da Du ja immer mit Gefahren rechnen musst und aus diesem Grund immer in einer so genannten Bremsbereitschaft sein solltest. Das ganze wird natürlich noch mit der allgemeinen Vorrausschauenden Verkehrsbeobachtung kombiniert. Bitte nicht mit den in den Fragebögen gestellten Fragen verwechseln. Wenn die Fragestellung so aufgebaut ist um den Anhalteweg zu ermitteln und dir ausdrücklich eine Sekunde Reaktionsweg zugebilligt wird. Ich hoffe Du hast verstanden was ich meine. Wenn nicht, schreib mir ne Mail und ich antworte Dir noch mal. Mit freundlichen Grüßen FL Roland


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  • Thema
    Re: Re: Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    >Hallo FL Roland,
    >du schreibst "innerhalb geschlossener Ortschaft gibt es keine Reaktionszeit". Ich verstehe das nicht so richtig. Könntest du das etwas genauer erklären.
    >Danke Gustav
    >
    >Hallo Gustav, ganz kurz. Im § 1 Abs. 1 StVO steht: " Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Also, innerhalb geschlossener Ortschaften ist, wenn nicht anders durch Verkehrszeichen angekündigt, 50 km/h zu fahren üblich. Da 50 km/h keine hohe Geschwindigkeit darstellt und auf Grund des § 1, ständig mit Gefahren, besonders innerhalb geschlossener Ortschaften (Kinder, ältere und unachtsame Bürger usw.) zu rechnen ist, wird Dir von Seiten der Rechtsprechung im Falle eines Unfall, keine SEKUNDE Reaktionszeit zuerkannt da Du ja immer mit Gefahren rechnen musst und aus diesem Grund immer in einer so genannten Bremsbereitschaft sein solltest. Das ganze wird natürlich noch mit der allgemeinen Vorrausschauenden Verkehrsbeobachtung kombiniert. Bitte nicht mit den in den Fragebögen gestellten Fragen verwechseln. Wenn die Fragestellung so aufgebaut ist um den Anhalteweg zu ermitteln und dir ausdrücklich eine Sekunde Reaktionsweg zugebilligt wird. Ich hoffe Du hast verstanden was ich meine. Wenn nicht, schreib mir ne Mail und ich antworte Dir noch mal. Mit freundlichen Grüßen FL Roland
    >
    >
    Hi roland!
    dann lies mal den jagusch/hentschel aufmerksam durch!
    ..."Im Stadtverkehr,wo gesteigerte Aufmerksamkeiz nötig ist, können 0,75s als Reaktions- und Bremsansprechzeit ausreichen,...,im allgemeinen 0,7 bis 0,8s, höchstens 1s... .Engels BASt 21 378 hält die von der Rspr bisher zugebilligten Reaktionszeiten für wesentlich zu kurz... . "
    na, wie korrespondiert das denn mit deiner aussage?

    gruß günter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      "Rabbit School" Fahrlehrer
      schrieb am Samstag, 20. November 2004
    Text
    Hi Günter,
    Du bist ja ein ganz schlauer. Versuche mal Deine " richtige und sehr exakte Kommentierung einem Fahrschüler zu erklären". Du scheinst ein zukünftiger Anwärter "Fahrlehrer" zu sein der noch keine Erfahrungen im täglichen Umgang mit Führerscheinanwärtern hat. Im Gesetzt nach zu sehen und einen schiefen Kommentar abzugeben ist leichter als dem Betroffenen eine für ihn verständliche Antwort zu geben.
    Gruß, 18 Jahre praktizierender Fahrlehrer Roland

    Hi roland!
    dann lies mal den jagusch/hentschel aufmerksam durch!
    ..."Im Stadtverkehr,wo gesteigerte Aufmerksamkeiz nötig ist, können 0,75s als Reaktions- und Bremsansprechzeit ausreichen,...,im allgemeinen 0,7 bis 0,8s, höchstens 1s... .Engels BASt 21 378 hält die von der Rspr bisher zugebilligten Reaktionszeiten für wesentlich zu kurz... . "
    na, wie korrespondiert das denn mit deiner aussage?

    gruß günter

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  • Thema
    Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    >Hallo zusammen , Ich weiss das FL eingereifen müssen , wenns nötig ist ... Ich frage deshalb , weil mein FL öft mit mir bremst ...
    >Beispiel : Ich fahre ganz normal auf eine Ampel zu kurz davor schaltet sie auf gelb - ich bremse sofort und stark und mein Fahrlehrer greift mit ein ... ok schön und gut ... Aber wenn ich jetzt in der praktischen prüfung sitz und das passiert da auch - dann bin ich durchgefallen obwohl ich mich doch richtig verhalten habe ... ?????
    >
    >Macht der FL da was falsch oder bin ich die schuldige?
    >
    >Danke für eure Antworten ...
    >
    >LG

    Wenn Du prüfungsreif bist, bedeutet das doch, dass Dir Dein FL zutraut, dass Du alleine fahren kannst.
    Demnach sollte und wird Dein FL in der Prüfungsfahrt wohl auch nur in dem Falle eingreifen, wo es gilt Schaden abzuwenden.
    In einem solchen Fall wäre es eh egal, denn eine Schädigung wäre sowieso ein Grund die Prüfung nicht zu bestehen, genauso wie der Fahrlehrereingriff. Der einzige Unterschied wären die Minderkosten für den "Betrieb Fahrschule" beim Eingriff des FL.

    Mach Dir also keine grossen Gedanken. Im Grunde will doch jeder Fl, dass seine Schüler im ersten Versuch bestehen. Sowas ist doch die beste Werbung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    jeder hat ja seinen eigenen fahrestil.. naja und mein fl kam mit meinem nicht sonderlich klar, der hat andauerdn eingegriffen auch wenn es garnicht nötig war.. wenn ich zu weit rechts fuhr.. wenn ich seiner meinung nach zu spät gebremst habe.. bin zb mit 15 km/h an ne kreuzung rangefahren, hatte noch etwa 15 meter bis die halte liene kam.. da fing er schon an mit dem fuss in richtung bremse zu gehen. ich ließ den wagen ausrollen und wollte dann bremsen wenn ich kurz vor der liene bin aber er hat dann vorher eingegriffen... er war halt sehr sehr vorsichtig... gott sei dank hat er wärend der prüfung nicht sowas gemacht

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  • Thema
    Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    hi, mach dir keinen kopp.mein fahrlehrer hat noch teilweise in der stunde vor der prüfung mitgebremst oder ist mit angefahren.ich glaube aber,dass er das net mit absicht gemacht hat,sondern dass das bei fl einfach so im blut ist.und er ist dann immer sofort weg von den pedalen,wenn er gemerkt hatte,dass ich die karosse alleine bedienen kann.manchmal hab ich auch mit ihm geschimpft,weil er auf der kupplung stand und ich deswegen nicht vom fleck kam.da gabs dann ein schreienden motor,einen "bösen" blick von mir und ein einsichtiges lächeln von ihm und dann war alles wieder gut.
    also, keine sorgen machen.
    lg eine EX-fs

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  • Thema
    Re: Ab wann darf ein Fahrlehrer eingreifen?
    Autor
      Hicks
      schrieb am Montag, 15. November 2004
    Text
    Hallo,

    von eigenem Fahrstil kann man bei einem Fahrschüler nun wirklich noch nicht sprechen. Ihr solltet erst einmal mit den einfachen Handhabungen und Bedienungen des Fahrzeuges klar kommen bevor Ihr von Fahrstil sprecht. ;-)

    Der Fahrlehrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer, d.h. er greift ein wenn er es für richtig hält. Der FL hat ständig dafür zu sorgen das Euch und anderen nocht passiert. Gleichzeitig soll er Euch für die Teilnahem am Straßenverkehr vorbereiten.

    Ich denke das ist kein Thema für einen Fahrschüler, denn keiner von Euch ist in der Lage einen Fahrlehrer zu beurteilen. Ihr könnt noch nicht einmal selber vernünftig Auto fahren und wollt dann erklären wann ein Fahrlehrer eingreifen soll und wann nicht ? ;-)

    Etwas Selbstkritik wäre abundzu mal angebracht. Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen wie oft Ihr richtig "...e" fahrt. ;-)

    Nehmt das alles nicht zu ernst. Es soll auch Spaß machen.

    LG
    Hicks

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