Abblendlich am Tage bei Regen

  • Abblendlich am Tage bei Regen
     ICeY
      schrieb am Dienstag, 11. September 2007
    Hi! Ich sitz gerade über ein paar Übungsbögen (Kl. B). Hatte gerade folgende Frage:

    Wann müssen Sie auch am Tage mit Abblendlich fahren?
    1. Nebel oder Schneefall (ist klar, ja)
    2. beschlagene Windschutzscheibe (nein)
    3. Regen

    Lösungsschablone sagt bei Regen ja, allerdings bin ich mir gerade unsicher ob mein FL gesagt hat, dass es vor kurzem nicht mehr erlaubt ist am Tage bei Regen Abblendlich einzuschalten! Stimmt das?
  • Thema
    Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Dienstag, 11. September 2007
    Text
    Es gibt kein Abblendlichtbenutzungsverbot. Nie. Zu keiner Zeit. Du darfst damit fahren wann immer du willst

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 11. September 2007
    Text
    >Es gibt kein Abblendlichtbenutzungsverbot. Nie. Zu keiner Zeit. Du darfst damit fahren wann immer du willst

    Mein FL fährt mit mir sogar immer mit Abblendlicht - egal wie hell die Sonne ist. ;)

    Verboten ist es definitiv nicht - es ist nur eine Frage der Zeit, wann es Gesetz ist!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >Es gibt kein Abblendlichtbenutzungsverbot. Nie. Zu keiner Zeit. Du darfst damit fahren wann immer du willst

    Bei Regen, in der Dämmerung, in dunklen Waldstücken etc. solltest du das Licht einschalten weil dich andere Verkehrsteilnehmer so besser und früher sehen können, auch wenn du mit Licht nicht mehr siehst als ohne. Auf der Autobahn fahre ich außerdem immer mit Licht.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >>Es gibt kein Abblendlichtbenutzungsverbot. Nie. Zu keiner Zeit. Du darfst damit fahren wann immer du willst
    >
    >Bei Regen, in der Dämmerung, in dunklen Waldstücken etc. solltest du das Licht einschalten weil dich andere Verkehrsteilnehmer so besser und früher sehen können, auch wenn du mit Licht nicht mehr siehst als ohne. Auf der Autobahn fahre ich außerdem immer mit Licht.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    tun das nicht immer die Raser auf der BAB?! :D

    Unabhängig von eurer Fragestellung hier, ob Standlicht erlaubt ist oder nicht, habe ich mir heute die selbe Frage gestellt. Na ja, scheint ja jetzt beantwortet.


    Übrigens: Das Standlicht darf man auch ohne Abblendlicht bei starkem Nebel einschalten, wenn man sonst geblendet würde - sofern die Begrenzungsscheinwerfer nicht weniger als 40(?) cm von der Außenkante des Fhzg.s entfernt sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Donnerstag, 13. September 2007
    Text
    Übrigens: Das Standlicht darf man auch ohne Abblendlicht bei starkem Nebel einschalten, wenn man sonst geblendet würde - sofern die Begrenzungsscheinwerfer nicht weniger als 40(?) cm von der Außenkante des Fhzg.s entfernt sind.


    Du darfst mit Standlich dann bei Nebel fahren wenn Nebelscheinwerfer vorhanden und eingeschaltet sind. Die 40 cm kommen wo anders her.

    Mit Standlich alleine darf nicht gefahren werden, niemals und zu keinem Zeitpunkt.

    Sieh dazu auch Lfd. Nr 74, 74.1, 74.2 BKatV - macht nämlich 10,-€ Wurde inzwischen auch von Bielefeld (Verkehrsinstitut) so bestätigt.

    Licht an, sollte eigentlich ne Selbstverständlichkeit sein, nicht nur auf der BAB. Und nicht nur für Raser

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      ICeY
      schrieb am Dienstag, 11. September 2007
    Text
    ok, schönen Dank! :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 11. September 2007
    Text
    >ok, schönen Dank! :)

    Mit Standlicht oder Begrenzungsleuchte allein fahren ist verboten!
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >>ok, schönen Dank! :)
    >
    >Mit Standlicht oder Begrenzungsleuchte allein fahren ist verboten!
    >Hans

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    kleine klarstellung.
    hans meinte bestimmt das stand/begrenzungslicht alleine nur dann verboten ist, wenn man die beleuchtung einschalten muss (beleuchtungsoflicht bei regen, nebel, schnee,dämmerung, usw.) am tage ist standlicht alleine erlaubt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Starrenkasten
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >>>ok, schönen Dank! :)
    >>
    >>Mit Standlicht oder Begrenzungsleuchte allein fahren ist verboten!
    >>Hans
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >kleine klarstellung.
    >hans meinte bestimmt das stand/begrenzungslicht alleine nur dann verboten ist, wenn man die beleuchtung einschalten muss (beleuchtungsoflicht bei regen, nebel, schnee,dämmerung, usw.) am tage ist standlicht alleine erlaubt.
    >
    >holger
    --------------------------------------------------
    Mit Standlicht (Begrenzungslicht) alleine dürfen sie NICHT fahren. Mit Standlicht wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Und das gilt aus meiner Sicht Tag und Nacht. Ansonstens würde das Standlicht ja auch nicht Standlicht heißen?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text

    >--------------------------------------------------
    >Mit Standlicht (Begrenzungslicht) alleine dürfen sie NICHT fahren.
    +++
    Doch, solange es durch die Gegebenheiten nicht vorgeschrieben ist andere Beleuchtung zu nutzen, also bei strahlendem Sonnenschein kein Problem...

    Mit Standlicht wird das stehende Fahrzeug beleuchtet.
    ++++
    Ja, kann man machen, muss man aber nicht immer...

    Und das gilt aus meiner Sicht Tag und Nacht.
    +++
    Hier geht es aber nicht um deine Sicht, sondern um das, wie es der Gesetzgeber sieht...

    Ansonstens würde das Standlicht ja auch nicht Standlicht heißen?!
    +++
    Warum heissen dann die Nebelscheinwerfer Nebelscheinwerfer und nicht Nebelregenschneescheinwerfer????

    greetz ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >>kleine klarstellung.
    >>hans meinte bestimmt das stand/begrenzungslicht alleine nur dann verboten ist, wenn man die beleuchtung einschalten muss (beleuchtungsoflicht bei regen, nebel, schnee,dämmerung, usw.) am tage ist standlicht alleine erlaubt.
    >>
    >>holger
    >--------------------------------------------------
    >Mit Standlicht (Begrenzungslicht) alleine dürfen sie NICHT fahren. Mit Standlicht wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Und das gilt aus meiner Sicht Tag und Nacht. Ansonstens würde das Standlicht ja auch nicht Standlicht heißen?!

    KKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKK

    veraltete ansicht.
    §17 (1 + 3) beschreiben die beleuchtungspflicht; (2) bezieht sich darauf (bei beleuchtungspflicht darf nicht alleine mit standlicht gefahren werden).
    nur wo, bitte schön, steht, dass man zu den zeiten an den es keine beleuchtungspflicht gibt, nicht mit standlicht fahren darf ?

    kannst auch hier die suchfunktion benutzen, hatten wir schon mehrfach das thema.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Starrenkasten
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    Den Text habe ich original meinem Fahrschulbuch (2004) entnommen.

    Fragwürdig halte ich auch die Inbezugnahme von § 17 Abs. 2 auf Abs. 1 und Abs. 3 StVO. Vielmehr würde ich Abs. 2 als durchaus eigenständig auffassen denn das stehet ja wortwörtlich "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

    Gebe allerdings zu, dass ich in Sachen Verkehrsrecht keine wirklich kompetente Anwort abzugeben vermag-

    mag also sein, dass meine Ansicht eine "veraltete Ansicht" ist...

    Ich würde trotzdem nie nur mit dem Funselstandlicht fahren. Entweder Abblendlicht oder eben gar nicht. Die Leute die mit Abblendlicht am Tag fahren beabsichtigen ja damit von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
    Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage was passiert, wenn man dann nur noch mit Standlicht fahren würde. Bin mir da nicht so sicher, ob man noch eine vergleichbare (sichtbare)Signalwirkung erzielen würde auf die Distanz.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Starrenkasten
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    hmm Suchfunktion jetzt doch noch mal benutzt und fündig geworden. Unterschiedliche Auffassungen zur Kenntnis genommen bzgl. der Auslegung von §17 Abs. 1,2,3 StVO.

    Interessant wäre jetzt nur mal zu wissen wie im Falle des Falles ein Verkehrsrichter bei dieser "Geschichte" entscheiden würde.

    Den Sinn und Zweck mit Standlicht am Tage umhezugurken will mir allerdings noch nicht wirklich einleuchten=?!

    Aber wenns nur ums Prinzip geht... ist im Prinzip alles klar ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 13. September 2007
    Text
    Hallo Holger,

    sorry, dass ich dich verbessern muss.

    Schau mal in §17 Abs2 StVO

    Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 13. September 2007
    Text
    Nochmals ich.

    Hab mak verschiedene Sachen gewälzt, komme immer noch zu obigem Ergebnis

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 13. September 2007
    Text
    Ich muss da offenbar Wolfe mal in die breite Seite treten.

    Auch ich würde Satz 2 des § 17 StVO, schon allein der Reihenfolge wegen, als Verdeutlichung von Satz 1 verstehen.
    Wenn man denn schon -aus egal welchen Gründen- mit Beleuchtung fährt bzw. fahren muss, dann niemals nur mit Standlicht, was ja denn nun z.B. bei strahlendem Sonnenschein tatsächlich auch irgendwie albern wäre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abblendlich am Tage bei Regen
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 13. September 2007
    Text
    @wolfe, tobi

    auch ich war bis zur letzten weiterbildung der meinung.

    ist aber nicht so. zur weiteren info : http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=30064&hl=

    holger

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