Alkohol am Steuer und zu schnell!!!

  • Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
     OPCmike
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Ich wurde heut morgen mit 109km/h außerhalb geschlossener Ortschaft wo 70 ist, geblitzt und rausgewunken. Die meinten 75€uro und 3 Punkte bekomm ich als Strafe. Haben danach aber Alkohol und Bluttest gemacht, Resultat 0,36%. Haben meinen Führerschein kassiert bis nächsten Donnerstag, bis das Ergebnis der Blutprobe da ist. Bin aber in der verlängerten Probezeit, nach dem ich vor 2 Jahren mit 71 in der 50er Zone geblitzt wurde und Aufbauseminar gemacht hab. Was muss ich erwarten? Hoffe auf schnelle Antwort...
    mfg micha
  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    250 €, 4 wochen fahrverbot, 4 punkte, aufforderung an einer freiwilligen beratung teilzunehmen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      fahrnewbie
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    MANCHE LERNENS EBEN NIE................

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  • Thema
    Re: Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      gf6767
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    Das mit dem Alkohol ist ja egal, die 0,5er Grenze war ja nicht erreicht. 0,3 gilt ja nur bei Fahrauffälligkeiten.

    Wenn sie böse sind, legen sie dir die Überschreitung von 39km/h als Fahrauffälligkeit aus, dann aua....is jetz natürlich doof für dich....vor allem, weil das schonmal passiert is.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    >Das mit dem Alkohol ist ja egal, die 0,5er Grenze war ja nicht erreicht. 0,3 gilt ja nur bei Fahrauffälligkeiten.
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Langsam mit solchen Äußerungen. Der Blutalkoholwert liegt noch nicht vor.
    Da haben sich andere schon in Sicherheit gewogen:
    ................................

    Atemalkohol- ( AAK ) oder Blutalkoholkonzentration ( BAK ) gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 StVG ?

    Vor diesem Problem stand ein Betroffener, der nach dem Genuss von zwei Glas Bier und einem klaren Schnaps am 22.12.2000 gegen 1.30 Uhr im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug fuhr und sich anschließend auf die nicht zu widerstehende " Einladung" der Polizei mittels des Alkoholtestgeräts Dräger 7110 Evidential einer Atemalkoholanalyse - bei dem es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, dessen Zuverlässigkeit anerkannt ist (BGH NZV 2001,267) - auf freiwilliger Basis einließ (Verkehrsteilnehmer können weder rechtlich noch tatsächlich gezwungen werden, sich einer AAK-Messung zu unterziehen), die ein Messergebnis von 0,42 mg/l ergab. Da er das Messergebnis anzweifelte, begab er sich freiwillig in ein Krankenhaus, wo zum Entnahmezeitpunkt 2.47 Uhr eine BAK von 0,7 Promille im Blut ermittelt worden ist.

    Außerdem wissen wir aus der Aussage des TE noch nicht, ob wir die 0,36 verdoppeln müssen.
    Denn Prozent, wie es der TE schrieb (0/0) werden es wohl kaum gewesen sein ;o)

    Siehe:

    Mit der ab 01.04.2001 geltenden Neufassung des § 24 a StVG ist der Gefahrengrenzwert auf 0,25 mg/ l Alkohol in der Atemluft bzw. 0,5 Promille oder mehr Alkohol in der Luft herabgesetzt worden.

    Quelle:
    http://www.avd.de/index.php?id=208

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    Um dem TE vielleicht die Einschätzung zu erleichtern:

    Ich habe am Montag an einem Selbstversuch an meiner Ex-FS teilgenommen.
    Nach einem Genuss von einer Flasche Pils (0,5 L) und anschließender 20 minütiger Wartezeit hatte ich einen Promillewert von 0,35 . Es hätte also für mich -selbst wenn ich unverschuldet in ein Unfallgeschehen geraten wäre- nicht gut ausgesehen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    Das mit dem Alkohol ist ja egal, die 0,5er Grenze war ja nicht erreicht. 0,3 gilt ja nur bei Fahrauffälligkeiten.

    Wenn sie böse sind, legen sie dir die Überschreitung von 39km/h als Fahrauffälligkeit aus, dann aua....is jetz natürlich doof für dich....vor allem, weil das schonmal passiert is.

    Hallo!
    Des machen die nicht nur wenn sie böse sind! Wenn 39 km/h zu schnell keine Fahrauffälligkeit ist, was dann??

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      gf6767
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    >Das mit dem Alkohol ist ja egal, die 0,5er Grenze war ja nicht erreicht. 0,3 gilt ja nur bei Fahrauffälligkeiten.
    >
    >Wenn sie böse sind, legen sie dir die Überschreitung von 39km/h als Fahrauffälligkeit aus, dann aua....is jetz natürlich doof für dich....vor allem, weil das schonmal passiert is.
    >
    >Hallo!
    >Des machen die nicht nur wenn sie böse sind! Wenn 39 km/h zu schnell keine Fahrauffälligkeit ist, was dann??
    >
    >LG Bettina
    >


    Ja, der is aber nicht nur wegen dem alkohol ein bisschen zu schnell gewesen, nüchtern wär der genau so gefahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alkohol am Steuer und zu schnell!!!
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2007
    Text
    >Ja, der is aber nicht nur wegen dem alkohol ein bisschen zu schnell gewesen, nüchtern wär der genau so gefahren.

    _____________

    Na, des mag schon sein! Aber nix desto trotz wird die Strafe wegen dem Alkohol nicht geringer ausfallen!
    Vielleicht schafft er es ja zu beweisen, dass er nüchtern genauso schnell gefahren wäre....
    Zum momentanen Fall bei über 0,3 Promille ist das auf alle Fälle eine Fahrauffälligkeit!
    LG Bettina

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