An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit

  • An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
     auener
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2007
    An morgen gilt in Deutschland die 0,0 Promille Grenze, für Fahrer, die noch in der Probezeit sind und alle unter 21.

    Wer trotzdem fährt, den erwarten staftige Strafen von bis zu 1000 € und 2 Punkten in Flensburg
  • Thema
    Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2007
    Text
    *heul*
    ich hab heut nochmal demonstrativ ein bier getrunken und bin danach noch mal schön rumgekurvt...bin gerade zurück ;-)
    ich find das doof! wenn, dann für alle!!

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  • Thema
    Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2007
    Text
    ich finds ziemlich sinnvoll! ich zumindest komme leicht in gefahr, mehr als nur ein bier zu trinken, wenn ich schon angefangen habe und wir in geselliger runde sitzen. mit der neuen regelung kann man das als gute ausrede nehmen (weil hierbei nicht gesagt werden kann 'ach eins ist doch nicht schlimm!')

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >ich finds ziemlich sinnvoll! ich zumindest komme leicht in gefahr, mehr als nur ein bier zu trinken, wenn ich schon angefangen habe und wir in geselliger runde sitzen. mit der neuen regelung kann man das als gute ausrede nehmen (weil hierbei nicht gesagt werden kann 'ach eins ist doch nicht schlimm!')

    FULL ACK!

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  • Thema
    Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      RFC
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >*heul*
    >ich hab heut nochmal demonstrativ ein bier getrunken und bin danach noch mal schön rumgekurvt...bin gerade zurück ;-)
    >ich find das doof! wenn, dann für alle!!

    pro:

    keine andere Altersgruppe, ist so oft in Unfälle verwickelt, wie die bis 21jährigen bzw. laut Expertenmeinung dauert es insgesamt 7 Jahre bis man ein erfahrener Kraftfahrer ist, wobei es hierbei natürlich auf die jeweilige Fahrleistung ankommt.

    kontra:

    Eine absolute 0,0 Promillegrenze wäre durchaus für alle Fahrer sinnvoll, dann würde das ewige rechnen "wieviel darf ich trinken?" aufhören und ausserdem sind bereits ab 0,3 Promille deutliche Unterschiede in der Reaktionszeit im Vergleich zum nüchternen Zustand messbar.

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  • Thema
    Re: Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      xxxBunnyxxx
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >>*heul*
    >>ich hab heut nochmal demonstrativ ein bier getrunken und bin danach noch mal schön rumgekurvt...bin gerade zurück ;-)
    >>ich find das doof! wenn, dann für alle!!
    >
    >pro:
    >
    >keine andere Altersgruppe, ist so oft in Unfälle verwickelt, wie die bis 21jährigen bzw. laut Expertenmeinung dauert es insgesamt 7 Jahre bis man ein erfahrener Kraftfahrer ist, wobei es hierbei natürlich auf die jeweilige Fahrleistung ankommt.
    >
    >kontra:
    >
    >Eine absolute 0,0 Promillegrenze wäre durchaus für alle Fahrer sinnvoll, dann würde das ewige rechnen "wieviel darf ich trinken?" aufhören und ausserdem sind bereits ab 0,3 Promille deutliche Unterschiede in der Reaktionszeit im Vergleich zum nüchternen Zustand messbar.

    So an sich finde ich die Regelung nicht schlecht, aber was ich doof finde ist, dass wenn man Essen geht noch nichtmal Soße mit Wein etc. essen darf. Ab und zu weiß man ja nicht was mit Wein angereichert ist. Nachher hat man dann aus doofem Zufall 0,01 Promille etc. Wenn man dann auch gleich Ärger bekommen sollte...finde ich Schwachsinn..
    Oder was wird aus dem geliebten Mon Cheri?
    Mehr als einen darf man dann auch nich essen...
    mmh naja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >So an sich finde ich die Regelung nicht schlecht, aber was ich doof finde ist, dass wenn man Essen geht noch nichtmal Soße mit Wein etc. essen darf. Ab und zu weiß man ja nicht was mit Wein angereichert ist. Nachher hat man dann aus doofem Zufall 0,01 Promille etc. Wenn man dann auch gleich Ärger bekommen sollte...finde ich Schwachsinn..
    >Oder was wird aus dem geliebten Mon Cheri?
    >Mehr als einen darf man dann auch nich essen...
    >mmh naja

    Du dürftest auch keinen Orangensaft oä. mehr trinken ;) Alkoholfreies Bier ist dann meist auch tabu!

    Wenns danach geht, ist die 0 Promille-Grenze dämlich... aber wer sich mit Orangensaft so zukippt, dass er 0,1 Promille erreicht, hat wirklich einen sitzen.

    PS.: @MaxMünchen: Was willst du mir sagen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      Fab
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2007
    Text
    >>So an sich finde ich die Regelung nicht schlecht, aber was ich doof finde ist, dass wenn man Essen geht noch nichtmal Soße mit Wein etc. essen darf. Ab und zu weiß man ja nicht was mit Wein angereichert ist. Nachher hat man dann aus doofem Zufall 0,01 Promille etc. Wenn man dann auch gleich Ärger bekommen .



    Also ich habe ma im tv gesehen das man so viele mon cheri essen darf wie man will. es passiert da NIX ... und dann noch dazu weißwein soße on mass da passiert auch NIX.

    wer das ni glaubt, kann bei mir nachfragen den gebe ich dan das entsprechende material wo das kam

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    Soweit ich weiß, ist die neue 0,0 Promillegrenze in der Praxis eher eine 0,2 Promillegrenze. Das heißt nicht, dass man bis 0,2 Promille ohne Probleme Alkohol trinken kann (ohnehin schwierig), damit soll aber ermöglicht werden, dass man z.B. notwendige Medikamente mit Alkohol (beispielsweise Hustensaft) weiter nehmen kann und auch auf die geliebte Praline oder die genannte Weißweinsauce nicht verzichten muss. Aber Vorsicht: Wer von einem Polizisten beobachtet wird, wie er z.B. ein Bier trinkt und dann losfährt, dem hilft es auch nix, wenn das nur ein Schluck war und man dann 0,08 Promille o.ä. hat - da kann man sich dann nicht auf 0,2 Promille oder Hustensaft berufen!

    Übrigens @sternenfahrer: FULL ACK steht für "Full Acknowledgement" - volle Zustimmung. Damit wollte ich dir in aller Kürze ausdrücken, dass ich voll deiner Meinung bin, was deine oben getätigte Aussage betrifft ;)

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  • Thema
    Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    Hallo,
    im Zusammenhang mit der seit gestern geltenden 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger würde mich interessieren, wie es damit auf dem Rad aussieht? Bisher galt da ja als absolute Obergrenze 1,6 Promille. Jetzt bin ich aber Fahranfänger und wüsste gerne, ob ich in Zukunft auch radelnd nur noch 0,0 haben darf??

    Außerdem wüsste ich interessehalber gerne, was mir passiert, wenn ich (BF17) kontrolliert werde, wobei ich selbst 0,0 und meine Begleitperson aber >0,5 Promille hat. Zählt das als Fahren ohne Führerschein, weil die Auflagen missachtet wurden? Oder gibts nur ein Verwarngeld? Muss ich mit Probezeitverlängerung rechnen? Etc...



    Danke schonmal :)

    LG
    Max

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  • Thema
    Re: Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    Hallo,
    ich habe folgende Frage.
    Also ich darf ja in meiner Probezeit und bis 21 Jahre nix trinken. Wenn jetzt aber meine Probezeit nächstes Jahr rum ist, ich bin dann 20, bekomm ich dann, falls ich erwischt werde ein ASF und Probezeitverlängerung aufgebrummt.
    Eigentlich ja nicht, da meine PZ ja schon rum ist. Darüber hab ich bis jetzt noch nix gelesen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    Wenn du schon aus der Probezeit raus bist gibts natürlich keine Probezeitverlängerung, aber wie oben erwähnt saftige Geldstrafen und Punkte in Flensburg!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: An alle Fahrer unter 21 und in der Probezeit
    Autor
      Jéromé Albano
      schrieb am Samstag, 4. August 2007
    Text
    Na toll was soll ich sagen?
    Ich hab mein Schein seit 02.08.07 und find die neue Regelung eigentlich garnich mal so schlecht.Sollte bloß auch für alle zählen.

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