Anforderungen an das Sehvermögen

  • Anforderungen an das Sehvermögen
     Tanija
      schrieb am Donnerstag, 15. September 2005
    Ich hab mal ne Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Ein Lastkraftwagen-Fahrer wird wegen Eintretender Einäugigkeit krankgeschrieben und damit grundsätzlich berufsunfähig.
    Da er seinen Führerschein jedoch vor dem 31.12.1998 gemacht hat, gelten für ihn geringere Anforderungen als für seine jüngeren Kollegen und §12 FeV i.V.m. Anlage 6 (Nr. 2.2.3) ist erfüllt.
    Ihm selbst ist es aber zu gefährlich weiterhin Lkw zu fahren und er würde gern eine Umschulung machen, die ihm die LVA (laut Auskunft des Reha-Beraters) auch bezahlen würde. Allerdings will sein Arzt ihn aufgrund der oben liegenden Vorschrift (Anlage 6) nicht weiterhin krankschreiben und der Mann würde arbeitslos werden.

    Weiß jemand, was man in diesem Fall tun kann? Gibt es noch ergänzende Vorschriften? Ist vielleicht die Sonderregel der Anlage 6 Nr. 2.2.3 eine "Kann"-Vorschrift?

    Danke für eure Hilfe.
  • Thema
    Re: Anforderungen an das Sehvermögen
    Autor
      blink24
      schrieb am Donnerstag, 15. September 2005
    Text
    Erstmal vorneweg: Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum der Mann seine Umschulung nicht einfach beginnt anstatt sich noch länger krankschreiben zu lassen, wenn die Umschulung doch von der LVA genehmigt wurde!?
    Ansonsten sind die Bestimmungen aus der Anlage 6 wohl so gemeint, daß sie jemandem, der gerne fahren möchte, weniger Steine in den Weg legen. Man kann ja niemanden dazu zwingen, sich mit einer Sehbehinderung in einen LKW zu setzen!
    Wenn jemand für sich selber entscheidet, daß ihm das zu gefährlich ist, finde ich es löblich im Interesse von uns allen, daß er dieses Risiko nicht eingeht.
    Wenn, aus welchen Gründen auch immer, sein Arzt die weitere Krankschreibung vermeidet, sollte der besagte Mann sich vielleicht überlegen, den Arzt zu wechseln. Eine andere Möglichkeit sehe ich da ansonsten auch nicht...!?
    Viele Grüße!

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  • Thema
    Re: Re: Anforderungen an das Sehvermögen
    Autor
      Tanija
      schrieb am Donnerstag, 15. September 2005
    Text
    Bei einer Krankschreibung bekommt man Krankengeld. Dieses ist höher als das Arbeitslosengeld.

    Andere Ärzte mischen sich da nicht ein. Die Rechtslage scheint so zu sein, dass nur der behandelnde Arzt krankschreiben darf. Dieser hat eben das Gesetz gefunden und meint, er bräuchte also keine Krankschreibungen wegen Berufsunfähigkeit mehr ausschreiben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anforderungen an das Sehvermögen
    Autor
      blink24
      schrieb am Freitag, 16. September 2005
    Text
    >Bei einer Krankschreibung bekommt man Krankengeld. Dieses ist höher als das Arbeitslosengeld.
    >
    >Andere Ärzte mischen sich da nicht ein. Die Rechtslage scheint so zu sein, dass nur der behandelnde Arzt krankschreiben darf. Dieser hat eben das Gesetz gefunden und meint, er bräuchte also keine Krankschreibungen wegen Berufsunfähigkeit mehr ausschreiben.

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